Schlagwort: Mautgesetzänderung

  • Maut belastet Handel

    BERLIN // Die geplante Änderung des Mautgesetzes steht seit Bekanntwerden in der Kritik. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der vorgesehenen Gesetzesänderung eine Maßnahme mit verfehlter Lenkungswirkung, da dem Verband zufolge Lkw mit alternativen Antrieben kaum verfügbar seien. Insbesondere die geplante Einbeziehung kleiner Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht zeigt aus Sicht des Verbandes, dass die Bundesregierung vor allem nach Einnahmequellen sucht.

    Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren
    Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen von 3,5 bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut vereinbart. „Neu ist im Maut-Entwurf, dass jetzt auch Auslieferfahrzeuge des Handels einbezogen werden sollen. Das führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere des Verteiler- und Zubringerverkehrs, wie er im Einzelhandel stattfindet“, erklärt Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik. Betroffen seien hiervon vor allem mittelständische Firmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern.

    „Das Ausweiten der Maut führt zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Anheben des CO2-Preises auf Kraftstoff zu einer deutlichen Mehrbelastung besonders der mittelständischen Handelsbetriebe, die mit kleinen Einheiten unterwegs sind“, sagt Binnebößel. Im Koalitionsvertrag sei noch von der Vermeidung einer Doppelbelastung ausgegangen worden. Daher sollte laut HDE auch für Fahrzeuge des Einzelhandels eine Ausnahme von der Maut gelten, wie sie auch für die Kfz von Handwerkern vorgesehen ist.

    vi