Schlagwort: Marktüberwachungsbehörden

  • Track & Trace wird jetzt Ländersache

    BERLIN // Der Bundesrat hat am 15. März (nach Redaktionschluss der Ausgabe DTZ 12/19) die geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen, das der Bundestag am 17. Januar verabschiedet hatte, kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft zu treten.

    Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 12. April angesetzt.

    Der Bundesrat hatte den Bundestag gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese schon für die Steuerzeichen zuständig sind und daher über die erforderliche Sach- und Fachnähe verfügen, zudem über weitreichende polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt – sie sehen die Zuständigkeit bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Damit wird deutlich, dass die Überwachung nicht dem Zoll – Vorschlag des Bundesrates – sondern der Lebensmittelüberwachung – Vorschlag der Bundesregierung – obliegen wird.

    Ursprünglich war die Beratung des Gesetzes für den 15. Februar geplant – an diesem Tag wurde die Vorlage jedoch kurzfristig abgesetzt. Da die Frist für die – im Februar vom Agrar- und Verbraucherschutzausschuss empfohlene – Anrufung des Vermittlungsausschusses verstrichen ist, geht es bei der Abstimmung ausschließlich um die Frage der Zustimmung zum Gesetz.

    red

    (DTZ 12/19)