Schlagwort: Marktplätze

  • Bundesrat will bei E-Produkten höheren Schutz

    BERLIN // Die Bundesländer wollen Verbraucher besser vor illegal importierten E-Zigaretten schützen. Das geht aus einem aktuellen Vorschlag des Bundesrats hervor.

    So solle etwa der Zoll verstärkt kontrollieren dürfen, Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay könnten verpflichtet werden, bei ihnen angebotene Produkte zu prüfen und illegale E-Zigaretten sowie entsprechende Liquids zu entfernen.

    Die Länderkammer warnte vor verbotenen Inhaltsstoffen und falscher Kennzeichnung auf importierten Geräten. Bisherige Maßnahmen der Behörden gegen internationale Anbieter seien häufig nicht erfolgreich. Die Bundesregierung kann nun entscheiden, ob und wann sie sich mit den Vorschlägen befasst.

    Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig begrüßte den Vorstoß. „E-Zigaretten und Liquids, bei denen keiner genau weiß, was drin ist und woher die Produkte stammen, sind eine echte Gesundheitsgefahr.“ Bei Online-Marktplätzen bestehe Handlungsbedarf. Für den Einzelhandel gebe es klare Regeln zu Gesundheitsschutz und Produktkennzeichnung, die auch überprüft würden.

    „Was für den stationären Handel zu recht gilt, muss aber auch für den Online-Handel gelten“, sagte die CSU-Politikerin gegenüber Medien. red

  • Machen Sie das Beste aus der Situation

    FRANKFURT AM MAIN // Der Handel ist durch die Corona-Krise besonders stark betroffen. Ein Großteil der Geschäfte ist geschlossen, viele Dinge müssen nun geregelt werden, um Ihre Kosten zu minimieren. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main [link|http://www.frankfurt-main.ihk.de]Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main[/link] zeigt wie.

    Die folgenden Ideen können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, Ihre Liquidität zu sichern und Ihre Mitarbeiter und Kunden in diesen Zeiten zu binden. Ob und welche der Maßnahmen sich für Ihr Unternehmen eignen, liegt selbstverständlich in Ihrem Ermessen.

    Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter
    Mitarbeiter:
    Beantragen Sie für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld über die Bundesagenturen für Arbeit. Momentan geht eine telefonische Abwicklung am schnellsten.

    Ihre Mitarbeiter können trotz Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit ausüben. Diese muss zwar versteuert werden, erhöht aber insgesamt das Einkommen des Mitarbeiters. Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

    Kontakt mit Lieferanten
    Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Lieferanten auf und versuchen Sie, keine beziehungsweise wenig Ware anzunehmen. Bei der Übergabe sind die Hygieneregeln zu beachten.

    Möglicherweise können Sie Waren retournieren, um das Einkaufslimit bei einem Lieferanten zurückzuerhalten.

    Versuchen Sie, mit Ihren Lieferanten Valuta zu vereinbaren und erhalten Sie so einen Zeitplan für Ihre finanziellen Belastungen.

    Wenn Sie ein Warenmanagement für Lieferanten nutzen, sollten Sie verhindern, dass ungefragt Ware nachgeliefert wird.

    Ordern Sie vorausschauend für die zweite Jahreshälfte. Berücksichtigen Sie mögliche Lieferengpässe. Zu geringe Bestellungen könnten dazu führen, dass Sie zu wenig Ware haben.

    Finanzplan aufstellen
    Kosten:
    Gehen Sie die Kosten anhand Ihres Finanzplans durch und schauen Sie nach Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Renovierungen, verschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen und so fort.

    Miete: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter, um nach einer Stundung oder gar Reduzierung der Miete zu fragen. Sonderregelungen zu Mietverhältnissen während der Zeit der Corona-Pandemie werden gerade auf Bundesebene verhandelt. Für Mietverhältnisse wird das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.


    Nebenkosten:
    Reduzieren Sie laufende Nebenkosten so weit wie möglich.

    GEZ: Fragen Sie an, ob Ihre Quartalszahlung ausgesetzt werden kann.

    Valuta nutzen: Rechnungen sollten Sie mit Valuta versehen. Versuchen Sie, auch mit Ihren Geschäftspartnern fair und verantwortungsbewusst umzugehen, da auch diese auf Zahlungsströme angewiesen sind. Bleiben Sie mit Ihren Kunden in Kontakt.

    Kunden informieren über Erreichbarkeit
    Information zur Erreichbarkeit sind wichtig:
    Informieren Sie Ihre Kunden, wie Sie weiterhin für sie erreichbar bleiben (Aushang im Schaufenster, Information auf der Webseite und in den sozialen Medien). Vielleicht bietet sich auch in Ihrer Gemeinde ein gemeinschaftlicher Auftritt beziehungsweise eine Auflistung aller geöffneten Betriebe an.

    Online-Marktplätze nutzen
    Lokale Online-Marktplätze: Der gemeinsame Auftritt der Gewerbetreibenden vor Ort kann auch mit einem Online-Marktplatz verknüpft sein. Teilweise gibt es in Ihren Gemeinden bereits Möglichkeiten oder Ansätze dafür. Sprechen Sie hierfür mit dem Gewerbeverein oder der Wirtschaftsförderung.

    Das Bieg Hessen, das Unternehmen rund um die Themen Internet und Digitalisierung unterstützt, hat einen übersichtlichen „E-Commerce-Umsetzungs-Leitfaden“ entwickelt. In fünf Schritten erfahren Sie, wie das Internet in der Corona-Krise eine Chance für Sie sein kann.

    Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ arbeitet zusammen mit ihren Partnern mit Hochdruck an einer Lösung, wie Händler innerhalb von 14 Tagen eine Verkaufsplattform aufbauen und einen zusätzlichen Verkaufskanal schaffen können, um Umsatzausfälle zu kompensieren. (DTZ berichtete).

    Auslieferung
    Versand und Lieferung: Sie können Ihre Waren per Messenger anbieten und entweder per Paketzusteller versenden, in einem bestimmten Radius selbst ausliefern oder eine Kooperation mit Lieferdiensten oder Taxiunternehmern eingehen. Die Auslieferung kann auch gemeinschaftlich mit den Betrieben vor Ort organisiert werden.

    Netzwerken
    Pakete schnüren: Stellen Sie Ihrem Kunden Pakete zusammen.

    Gutscheine: Kunden können über Ihre Webseite oder telefonisch Gutscheine bestellen. Diese können den Kunden nach Zahlungseingang postalisch zugesendet werden.

    Social Media: Bauen Sie Ihre Social-Media-Kanäle aus und werden Sie zum Experten oder Unterhalter in einer Nische.

    Onlineshop: Wenn Sie überlegen, einen Onlineshop zu eröffnen, müssen Sie die Regelungen zum Fernabsatz beachten (Informationen der IHK Darmstadt).

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