Schlagwort: Margenkürzungen

  • Briefwechsel mit der Bundeskanzlerin

    BERLIN (DTZ/fnf). Manfred Jurisch, Betreiber des Fachgeschäftes „Pressewelt“ am Hindenburgdamm in Berlin, hat es jetzt schwarz auf weiß: Tabaksteuererhöhungen sollten auf die Verbraucher überwälzt werden, aber es besteht kein rechtlicher Zwang für die Hersteller, dies zu tun. Vorausgegangen war ein Briefwechsel des Berliner Händlers mit dem Bundeskanzleramt.

    Jurisch hatte in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefragt, ob es im Sinne des Steuererhöhungsbeschlusses sei, wenn die zum Januar 2013 erfolgte Tabaksteuermehrbelastung nicht an die Kunden, sondern an die Händler weitergegeben wird. Dabei bezog er sich auf das Informationsschreiben des ihn beliefernden Großhändlers. Jurisch war, wie sehr viele andere Händler auch, verärgert über die durch die ausgebliebenen Preisanpassungen verursachten Margenkürzungen bei etlichen großen Zigarettenmarken.

    Im Auftrag der Bundeskanzlerin antworte das Referat Steuerpolitik und Zölle im Bundeskanzleramt. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Seien Sie versichert, dass ich die Gründe, die Sie zu Ihrem Schreiben veranlasst haben, sehr gut nachvollziehen kann. Sicherlich sollte es so sein, dass zumindest die Tabaksteuererhöhung über den Preis auf die Verbraucher abgewälzt wird.

    Bei der Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2013 ist dies gerade bei den Hauptmarken nicht erfolgt. Je nach Zigarettenmarke besteht bei der Tabaksteuererhöhung ein Preisanpassungsbedarf von ca. 4 bis 8 Cent je Packung mit 19 Stück Zigaretten. Es ist jedoch nicht vorgesehen, die Abwälzung der Tabaksteuer vorzuschreiben. Damit würde das Recht der Hersteller auf freie Preisgestaltung eingeschränkt und gegen europäisches Recht verstoßen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Preise für Zigaretten bei den Tabaksteuererhöhungen zum 1. Mai 2011 und zum 1. Januar 2012 stärker gestiegen sind als dies allein auf Grund der Tabaksteuererhöhungen erforderlich gewesen wäre. Unter Einbeziehung der Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2013 würde die heutige Hauptpreislage (5 Euro für 19 Stück) bei einer ausschließlichen Abwälzung der Tabaksteuererhöhungen nur 4,84 Euro je 19 Stück Zigaretten kosten.“

    Jurisch selbst hofft nun, dass sich trotz der eindeutigen Gesetzeslage herstellerseitig die Überzeugung durchsetzt, dass eine angemessene Preiskorrektur notwendig ist, um nicht nur die Steuermehrbelastung, sondern auch die gestiegenen Kosten und die Renditeverschlechterungen durch das Wachstum von Niedrigpreislagen und OTP aufzufangen.

    (DTZ 14/13)