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  • „Wenn es sein muss, gehen wir bis zur höchsten Instanz“

    FRANKFURT // Das staatliche Monopol für Sportwetten besteht nicht mehr. Geht es nach dem Willen des Buchmachers Lottoland soll bald auch das Lotterie-Monopol der Vergangenheit angehören. Ironie der Geschichte: Ausgerechnet der frühere Lotto-Chef Rolf Stypmann will es zu Fall bringen.

    Zwei Dutzend Jahre war Stypmann in verantwortlicher Position für das staatliche Glücksspielwesen tätig. Zunächst war er von 1989 bis 2001 Geschäftsführer von Nordwestlotto Schleswig-Holstein und parallel dazu in den Jahren 1991 und 1992 Chef von Lotto und Toto Mecklenburg-Vorpommern, ehe er von 2001 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 2013 in derselben Funktion bei Lotto Niedersachsen beschäftigt war. Nach einem Streit mit seinem früheren Arbeitgeber in Hannover, bei dem es unter anderem um Tantiemen ging, hat der Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann die Fronten gewechselt und wurde Sprecher des Buchmachers Lottoland.

    Dieses Privatunternehmen mit Zentrale in Gibraltar hat Lizenzen der britischen, irischen, gibraltarischen und australischen Glücksspielaufsichten. In Deutschland hat Lottoland keine Konzession, tritt aber trotzdem im Internet als Buchmacher für Zweitlotterien auf, unter anderem für Lotto 6 aus 49, Eurojackpot und Spiel 77 sowie für einige bedeutende ausländische Glücksspiele. Laut Glücksspielstaatsvertrag ist das nicht erlaubt. Die Verantwortlichen von Lottoland fühlen sich dennoch berechtigt, auf dem deutschen Markt zu agieren, solange das staatliche Glücksspielwesen nicht hundertprozentig den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspreche.

    Lottoland startet Offensive
    Lottoland startet nun eine neue Offensive. So hat das Unternehmen die Primärlotterie Worldmillions lanciert, die mit Jackpots von bis zu 150 Millionen Euro lockt. In Deutschland geht der Buchmacher noch einen Schritt weiter und attackiert das staatliche Lotteriewesen direkt. „Sämtliche Staatsmonopole in Deutschland sind gefallen, das Lotteriewesen ist das einzige, das noch übrig ist“, konstatiert Stypmann.

    Wie DTZ bereits berichtete, will Lottoland jetzt auch Veranstalter einer Lotterie in der Bundesrepublik werden. Dazu hat das Privatunternehmen bei der Regierung Oberpfalz für Bayern, beim Innenministerium in Hannover für Niedersachsen sowie im Saarland Genehmigungen für die Veranstaltung einer Primärlotterie beantragt. Damit will der Buchmacher in direkte Konkurrenz zu den 16 staatlichen Lotteriegesellschaften treten. Der geänderte Glücksspiel-Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten am 16. März unterzeichneten und der am 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, lässt das nicht zu.

    Stypmann rechnet natürlich mit einem Ablehnungsbescheid. Dann will Lottoland den Klageweg beschreiten. „Wenn es sein muss, gehen wir bis zur höchsten Instanz“, so Stypmann, wohl wissend, dass es ein langer, steiniger Weg wird, bis die Behörden vielleicht in einigen Jahren Lottoland eine Genehmigung für das Veranstalten einer großen Primärlotterie erteilen.

    Insgeheim hofft der frühere Lotto-Geschäftsführer, dass bereits die erste Instanz den Fall zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof verweist.
    Sollte Lottoland tatsächlich nach Jahr und Tag eine Konzession zur Veranstaltung einer Lotterie bekommen, ist dem Unternehmen natürlich nur geholfen, wenn es Genehmigungen in mehreren Bundesländern erhält. „Eine Lizenz allein im Saarland bringt uns nichts; dann können wir keine Volumina bei den Einsätzen erzielen“, weiß Stypmann.

    Primärlotterie in der Diskussion
    Das Spielprinzip einer eventuellen künftigen Primärlotterie des Buchmachers soll dem der staatlichen Lotterien ähneln. 23 Prozent der Einnahmen sollen laut Stypmann gemeinnützigen Zwecken zugutekommen, zum Beispiel dem Behindertensport. „Und selbstverständlich werden wir auch die in Deutschland geltenden Lotteriesteuern entrichten“, betont der Ex-Lotto-Chef.

    Auf die Frage, wie Lottoland die Auszahlung der Gewinne inklusive großer Jackpots gewährleisten will, antwortet er: „Dafür gibt es eine Versicherungslösung, wie wir dies als Buchmacher bereits bei unseren Wetten haben. Außerdem könnten wir im Vorfeld einen Fonds bilden. Dies haben die staatlichen Gesellschaften vor der Einführung der Lotterie Eurojackpot gemacht.“

    Und wie könnte eventuell der stationäre Vertrieb aussehen? Auf diese Frage reagiert Stypmann mit den Worten: „So weit sind wir noch lange nicht. In diesem Punkt sind die Pläne noch nicht gereift. Da die Zukunft ohnehin im Online-Spielgeschäft liegt, werden wir den Fokus sicherlich nicht auf das stationäre Geschäft legen.“

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    (DTZ 14/17)

  • Lottoland beantragt Lizenz

    GIBRALTAR // Die Firma Lottoland hat in Bayern, in Niedersachsen und im Saarland einen Antrag auf die Veranstaltung einer Primärlotterie gestellt. Das Unternehmen ist ein privater Online-Lottoanbieter beziehungsweise Buchmacher mit Lizenzen der gibraltarischen, britischen, australischen und irischen Glücksspielaufsicht.

    Das Spielprinzip soll staatlichen Lotterien ähneln. 23 Prozent der Einnahmen sollen laut Firmenaussage gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Mit einer Erlaubnis durch die zuständigen Landesbehörden wäre Lottoland der erste private Veranstalter einer „Großen Lotterie“ in Deutschland, also einer Lotterie mit höheren Gewinnsummen. Lottoland würde den Spielplan aufsetzen, die Ziehung nach eigenen Angaben durch eine neutrale Instanz und unter staatlicher Aufsicht vornehmen lassen und die Einsätze nach einem festgelegten Gewinnplan verteilen. Die Abgabe der Teilnahmescheine wäre an eigenen Annahmestellen und Lotterie-Terminals sowie im Internet möglich.

    Falls Lottoland eine Konzession erhalten sollte, habe man stationäre Partner zur Hand, nennt diese aber nicht. „Mit über fünf Millionen Kunden wissen wir, wie man Menschen für Lotto begeistert. Nun wollen wir unser Angebot auch auf den stationären Bereich ausweiten und eine originäre Lotterie auf die Beine stellen“, sagt Rolf Stypmann, Unternehmenssprecher von Lottoland. Der 69-Jährige war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 2013 ‧Geschäftsführer der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen GmbH.

    „Wir sind sehr gespannt, ob uns die zuständigen Landesbehörden eine Konzession erteilen werden oder zumindest mitteilen, unter welchen Bedingungen wir eine Erlaubnis erhalten können. Juristisch wäre eine jedenfalls vorläufige Konzessionsvergabe nur konsequent. Organisatorisch können Privatunternehmen Lotterien mindestens genauso gut und sicher veranstalten wie der Staat. Das sehen wir in Italien, Großbritannien oder Österreich“, erklärt Stypmann.

    Sein früherer Arbeitgeber Toto-Lotto Niedersachsen verweist darauf, dass die von Lottoland angebotenen Zweitlotterien weder in Niedersachsen noch anderswo im Bundesgebiet erlaubt sind: „Zweitlotterieanbietern ist es ausweislich obergerichtlicher Entscheidungen verboten, Glücksspiele in Deutschland zu vermitteln und zu bewerben. Insofern verbleibt es daher auch für den Bereich der Zweitlotterien im Internet bei dem Grundsatz, dass jeder EU-Mitgliedsstaat im Glücksspielbereich über die konkrete Ausgestaltung selbst zu entscheiden hat. Für die Zweitlotterien gibt es kein Konzessionsverfahren, das mit dem Sportwettenbereich vergleichbar wäre.“ Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Veranstaltungsmonopol im Lotteriebereich sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar.

    Lottoland zahle in Niedersachsen keine Steuern und Abgaben, sodass die Firma keinen Beitrag zum Gemeinwohl leiste. Darüber hinaus agiere der Buchmacher nicht transparent gegenüber den Verbrauchern, die mitunter irrtümlich glaubten, dass sie an Primärlotterien, zum Beispiel an Lotto 6 aus 49 oder Eurojackpot, teilnehmen würden.

    red

    (DTZ 11/17)