Schlagwort: Lobby

  • Parlament präzisiert Tabakgesetz

    WIEN (DTZ/kes). Der österreichische Nationalrat schafft Klarheit: Am 29. Januar beschloss das Parlament die Gesetzesänderung des Tabakgesetzes. Damit sind die Forderungen der Nichtraucher-Lobby und die Unsicherheiten der Gastronomie vom Tisch.

    Künftig gilt, was bereits 2008 in der Novelle des Tabakgesetzes beschlossen wurde. „Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es dem Gast zumutbar ist zum Betreten des Nichtraucherraumes durch den Raucherbereich zu gehen. Ähnlich sieht er es für den Gang zur Toilette aus“, erläutert Klaus W. Fischer, VCPÖ-Präsident und Fachhändler in Wien, auf Anfrage von DTZ. Der VCPÖ begrüßt, dass das österreichische Parlament die Wünsche von Rauchern und Nichtrauchern respektiere und jetzt Rechtssicherheit für die in Umbauten investierten 100 Millionen Euro schafft.

    In der Vergangenheit hatte es Kritik an dem Tabakgesetz gegeben. Immer wieder hatten Kritiker die Forderungen nach einem strikten Verbot ohne Wahlmöglichkeiten geäußert. Die öffentliche Debatte sowie der bereits „schwammig formulierte Gesetzestext“ (Fischer) von 2008 hat die Gastronomie verunsichert. Betroffene Wirte und Inhaber reichten Klage gegen das Gesetz ein.

    „Mit ihrem Beschluss haben die Parlamentarier jetzt festgelegt, dass der Status quo zulässig ist“, sagt Fischer, „und gleichzeitig eine langwierige juristische Auseinandersetzung verhindert.“

    Seit sechs Jahren existiert ein Rauchverbot, das „klar definierte Ausnahmeregelungen“ enthält, sagt Fischer. Bis 50 Quadratmetern kann der Wirt entscheiden, zwischen 50 und 80 Quadratmeter, sofern eine Teilung möglich ist, kann jeweils ein abgetrennter Nichtraucher- und Raucherbereich eingerichtet werden. „Die österreichische Gastronomie bietet eine ausreichende Anzahl an Nichtraucherlokalen, sowie auch Lokale für Raucher und gemischte Varianten. Dies schafft eine Wahlfreiheit für alle Gäste, die nicht wieder abgeschafft werden darf“, betont der VCPÖ-Präsident.

    (DTZ 06/14)