Schlagwort: Lizenzierungspflicht

  • Informelle Arbeitsgruppe tagte zum Anti-Schmuggel-Protokoll der WHO

    GENF (DTZ/pnf/fok). Die Unterbindung des weltweiten Zigarettenschmuggels ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die große Mehrheit der Staaten, sondern auch der legale Handel und die legalen Hersteller verpflichtet fühlen.

    Seit 2006 hat sich auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) des Themas angenommen und strebt ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll zur Unterbindung des illegalen Handel mit Tabakwaren an. Seit 2008 hat es hierzu vier Verhandlungsrunden der Mitgliedstaaten gegeben, die eine Vielzahl von Vorschlägen hervorbrachte.

    [pic|312|l|||Bergeweise Schmuggelzigaretten: Bei der Bekämpfung des illegalen Handels ist Effizienz gefragt, keine Monsterbürokratie.       |||]

    Eine fünfte Verhandlungsrunde, die für den Zeitraum vom 5. bis 10. März 2012 angesetzt ist, soll einen beschlussreifen Text für die Vertragsstaatenkonferenz erarbeiten und vorlegen. Zur Vorbereitung dieser Konferenz traf sich vom 4. bis 8. Juli eine Arbeitsgruppe in Genf, die sich ausschließlich mit dem wichtigen Thema „Kontrolle der Lieferkette“ befasste und entsprechende Vorschläge erarbeitete.

    Entgegen manchen früheren Vorschlägen, die zum Teil wenig Realitätsnähe aufwiesen und vor allem zu extremem bürokratischen Aufwand für die legalen Marktteilnehmer geführt hätten, bewies die Arbeitsgruppe jetzt mehr Augenmaß und konzentrierte die Textvorschläge deutlich stärker auf effizientere und praxisnähere Vorgehensweisen. So verzichtet der Protokollvorschlag nun auf das früher vorgesehene Verbot eines gemeinsamen Transportes von Tabakwaren mit anderen Produkten.

    Das hätte beispielsweise convenienceorientierte Großhändler vor unlösbare Probleme gestellt. Lediglich für das Verbringen von Waren aus Freihandelszonen heraus soll dieses Verbot des gemeinsamen Transportes von Tabakwaren mit anderen Produkten künftig gelten. Insgesamt sind die Vorschläge der Arbeitsgruppe sehr konsensorientiert: So wurde bei umstrittenen Punkten die Mehrheitsmeinung übernommen, gleichzeitig wurden aber Öffnungsklauseln formuliert.

    So können die nationalen Behörden bei größeren Verstößen Sanktionen gegen die betreffenden Firmen verhängen, der Begriff eines internationalen „Blocked Customers“ wurde aber vor allem auf Drängen der Europäer aus dem Protokolltext gestrichen. Um „Kann“-Bestimmungen geht es auch bei der Einbeziehung von Maschinen und Filtern in den Überwachungsbereich. Deren Einbeziehung war vor allem von den Zigarettenherstellern gefordert worden, wird nun voraussichtlich jedoch nur in wenigen Teilbereichen des Protokolls Eingang finden.

    Klärend wirkte die Arbeitsgruppe auch bei der künftigen Behandlung von Tabakwarenverkäufen über das Internet und über Duty Free. Entgegen früheren Vorschlägen, diese Vertriebswege ganz zu verbieten, geht es jetzt um eine bessere Kontrolle. So sollen für alle natürlichen und juristischen Personen, die via Internet Tabakwaren verkaufen, sämtliche Bestimmungen des Protokolls gelten.

    Offen ist hingegen noch, ob diese Beschränkungen des Internethandels mit Tabakwaren generell oder nur für grenzüberschreitende Verkäufe gelten sollen. Auch ein Duty Free-Verbot ist vom Tisch, doch soll auch dieser Vertriebsweg alle regulierenden Bestimmungen einhalten. Geplant ist ein Anhang des Protokolls, wonach drei bzw. fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Protokolls eine Überprüfung bezüglich der Bestimmungen zu Duty Free sowie der Einbeziehung von Maschinen und Filtern erfolgen soll. Beim Thema „Pflicht zur Lizenzierung der Marktteilnehmer“ ist nach dem jetzigen Vorschlag der Einzelhandel „außen vor“.

    Die Lizenzierungspflicht bezieht sich nur noch auf Herstellunternehmen von Tabakprodukten und Herstellerausrüstung sowie Im- und Exporteure für diese Produkte. Groß- und Einzelhandel, Tabakanbau und Transportfirmen können einer Lizenzierung unterworfen werden, müssen aber nicht. Letzeres gilt vor allem, wenn die nationale Rechtssituation dem widerspricht.

    Andererseits deckt diese Regelung bereits existierende Lizenzierungen für den Tabakwarenhandel etwa in Österreich und Frankreich ab. Nach Auffassung von Experten sind noch viele Details an dem Vertragswerk zu regeln, so etwa bei den Definitionen, beim Datenschutz und bei der Frage der Finanzierung der Überwachung. Dies wird auf der nächsten Tagung der Arbeitsgruppe vom 19. bis 23. September 2011 auf der Agenda stehen.

    (DTZ 32/11)