Schlagwort: Lieferkettengesetz

  • Rauchzeichen setzen

    BERLIN // Mit fast 100 Gästen feierte der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) kürzlich in der Hauptstadt seinen Parlamentarischen Abend im „Borchardt“.

    Unter den Gästen waren unter anderem die Botschaftsdelegationen wichtiger Herstellerländer wie Kuba, Dominikanische Republik und Honduras und Peru angereist. In den Ländern zählt die Zigarrenherstellung zu den wesentlichen Wirtschaftsfaktoren.

    Natürlich stand der Genuss von Zigarren und Zigarillos im Vordergrund. Dennoch nutzten der Vorsitzende Peter Wörmann und der Geschäftsführer Bodo Mehrlein die Gelegenheit, um in ihren Vorträgen auf die Besonderheiten und auch die Sorgen der Branche hinzuweisen.

    „Regularien eine überproportional Belastung“
    Die mittelständische Industrie, so der BdZ, werde durch die hohe Zahl von Berichterstattungspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes und der Nachhaltigkeit, aber auch durch die Konsequenzen aus der Steuerpolitik belastet. Die zunehmend strengere Regulierung für Tabakwaren sei zu beanstanden, da internationale Konzerne der Zigarettenindustrie die Vorgaben mit mehr Manpower umsetzen können, während mittelständischen Firmen der Zigarrenindustrie überproportional belastet werden.

    „Ein klassisches Beispiel ist Track & Trace für die Zigarrenbranche. Das Rückverfolgungssystem ist als ordnungspolitischer Sündenfall zu werten, da bei Zigarren und Zigarillos kein Schmuggel vorliegt. Da die Produkte, die nur gelegentlich von Erwachsenen gehobenen Alters geraucht werden, kein Einstiegsprodukt sind und keine Jugendschutzproblematik darstellen, fordert der BdZ in der Tabakregulierung eine Rückbesinnung auf den Genuss. Es gibt keine bessere Harm-Reduction als den Genuss“, hieß es auf der Veranstaltung.

    Gleichgewicht finden
    Die Argumente des Zigarrenverbands stießen bei den Gästen auf großes Verständnis. Der BdZ: „Es ist auch gesellschaftlich von Nöten, dass wir im Rahmen der Tabakregulierung wieder ein Gleichgewicht finden, das Freiräume für mündige erwachsene Zigarrenraucher zulässt. Eine weitere Gängelung der Branche und vor allem der Konsumenten kann nicht mehr akzeptiert werden.“

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie stellt das Sprachrohr der mittelständischen Tabakwirtschaft dar und deckt mit seinen Mitgliedfirmen über 95 Prozent des traditionellen Zigarrenmarkts ab.
    vi

  • Lindner entschärft

    BERLIN // Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat vor kurzem angekündigt, dass das Lieferkettengesetz künftig für deutlich weniger Unternehmen in Deutschland gelten soll.

    Anlass für die Ankündigung Lindners war die Verabschiedung des sogenannten Agrarpakets durch den Bundestag. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland würden zukünftig nicht mehr den nationalen Vorschriften zur Prüfung von Menschenrechts- und Umweltverstößen entlang ihrer Lieferkette unterliegen, erklärte Lindner. Der FDP-Politiker betonte außerdem, dass die Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes zum „europarechtlich spätestmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen solle.

    Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
    Das Agrarpaket, das kürzlich im Bundestag beschlossen wurde und im September noch die Zustimmung des Bundesrates erfordert, beinhaltet unter anderem eine Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) von 2021. Dieses Gesetz soll unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette verhindern.

    Die wichtigen Änderungen in Kürze:
    [bul]Ausnahmen bei Retouren- und Lagerkostenverboten: Das Retourenverbot und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten werden durch Ausnahmen ergänzt.

    [bul]Dauerhafter Schutz: Lieferanten, die bislang nur befristet vom Gesetz erfasst waren, sollen nun dauerhaft unter den Schutzschirm fallen.
    [bul]Schließen von Schlupflöchern bei UTP-Verboten: Die Regeln gegen unlautere Handelspraktiken (Unfair Trading Practices) werden durch ein Umgehungsverbot verstärkt, um sicherzustellen, dass keine Schlupflöcher genutzt werden können.
    [bul]Informationsaustausch statt Einbeziehung des Bundeskartellamts: Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamts in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch ersetzt.
    [bul]Anpassung des Marktorganisationsgesetzes: Das Gesetz soll an die Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst werden.

    Die genannten Änderungen sollen die Regelungen praxisnäher und weniger belastend für Unternehmen gestalten. 

    red

  • Lieferkettengesetz in Europa kommt

    BRÜSSEL // Die Mehrheit der EU-Staaten hat für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft jetzt mit. Deutschland hatte sich auf Bestreben der FDP enthalten.

    Das Gesetz soll bewirken, dass europäische Unternehmen das Einhalten von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen.
    Der jetzt angenommene Gesetzentwurf sieht dabei weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Der neue Entwurf gilt erst für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten, die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro.

    „Sabotage der FDP“
    Nun muss noch das Plenum des Europäischen Parlaments den Gesetzestext bestätigen, damit die Vereinbarungen in Kraft treten können.
    Die SPD kritisierte die Zurückhaltung der FDP. Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD: „Die FDP ist mit ihrer Sabotage des EU-Lieferkettengesetzes grandios gescheitert. Das macht Mut, denn es zeigt, dass in Europa am Ende immer noch Fakten siegen und nicht billige Ideologie.“

    Seitens der Sozialdemokraten hieß es weiter, die aktuelle Entscheidung im Rat sei ein großer Erfolg für Menschenrechte, Umweltschutz, Verbraucher und gerade auch deutsche Unternehmen. In Zukunft bekomme Europa so faireren Wettbewerb, weil alle Unternehmen den gleichen Standards unterliegen würden. Bisher gälten in Deutschland durch das deutsche Lieferkettengesetz strengere Auflagen als in anderen EU-Ländern.

    Rückzug von Unternehmen aus Europa befürchtet
    Die Liberalen befürchten, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Die Grünen hatten gemeinsam mit der SPD für die neuen Vorschriften votiert. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt.

    Nach der Abstimmung auf europäischer Ebene hatte FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner die Grundsatzkritik der Partei an der von einer Mehrheit der EU-Staaten unterstützten EU-Lieferkettenrichtlinie bekräftigt: „Wir hätten uns eine bürokratieärmere und praxistaugliche Lieferkettenrichtlinie gewünscht.“

    Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales galt das 2023 in Kraft getretene nationale Gesetz zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden, seit 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern im Inland. red

  • Sesselwechsel beim VdR

    BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) hat einen neuen Vorstand. Sebastian Clausen (Mac Baren Germany GmbH) und Gleb Pugacev (Scandinavian Tobacco Group Germany) wurden auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in die Chefetage gewählt.

    Sie folgen auf Nils Obermann (Unitas Tabakfabrik GmbH) und Oliver Hass (Scandinavian Tobacco Group Germany). Hintergrund der personellen Neuaufstellung sind Veränderungen innerhalb der Unternehmensstrukturen der ehemaligen Leitungsmitglieder.

    Regulierungen für die Tabakbranche
    VdR-Vorsitzende Patrick Engels (Pöschl Tabak GmbH & Co.KG) zeigt sich erfreut, „dass die Vielfalt der mittelständischen Mitgliedsunternehmen sich auch weiterhin im Vorstand abbildet.“ Im Mittelpunkt der politischen Diskussion beim VdR standen die künftigen Regulierungen für die Tabakbranche. In den kommenden Jahren werden entsprechende Maßnahmen vor allem auf Brüsseler Ebene erwartet. Mit Sorge schauen die Mitglieder auf die bevorstehende Novellierung der Tabaksteuerrichtlinie sowie eine mögliche Novellierung der Tabakproduktrichtlinie, heißt es aus Berlin. „Es ist von größter Bedeutung, dass die verschiedenen Kategorien der Tabakprodukte weiterhin bestehen bleiben. Es gibt auch innerhalb der klassischen Tabakprodukte starke Unterschiede, die bei weiteren Regulierungen berücksichtigt werden müssen“, betont Micheal von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR.

    Für neue Produkte sollten darüber hinaus neue Kategorien geschaffen werden. „Nur so könnten Marktverzerrungen zulasten klassischer Tabakprodukte, insbesondere der Nischenprodukte wie Schnupf- und Kautabak, vermieden werden“ erläutert von Foerster. „Die Tabakbranche sollte hier Hand in Hand arbeiten, denn nur mit gemeinsamen Anstrengungen könne das bestmögliche Ziel für die Produkte erreicht werden, appelliert er.

    Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten
    Darüber hinaus stand das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Taxonomie und dem Lieferkettengesetz der Europäischen Kommission auf der Agenda in Berlin. „Die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten sollte für jedes Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein“, so der Vorstandsvorsitzende Patrick Engels. „Das darf aber nicht dazu führen, dass der Mittelstand gerade in diesen schwierigen und kaum noch berechenbaren Zeiten zusätzlich mit überbordender Bürokratie und weiteren Kosten belastet wird“, gibt Engels abschließend zu bedenken. Denn gerade Planbarkeit ist für Unternehmen, insbesondere aber mittelständische Unternehmen, von größter Bedeutung.

    pi

  • Gut gedacht, schlecht gemacht

    BERLIN // „Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen.“ Das ist die Kernaussage des neuen Lieferkettengesetzes, das ab 2023 für Firmen mit 3000, später bereits ab 1000 Beschäftigten gelten soll. Doch es gibt Kritik.

    Dabei haben die betroffenen Betriebe nicht grundsätzlich etwas dagegen, sich auf diesem Weg am Kampf gegen Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und Umweltzerstörung zu beteiligen. Allerdings liegen die Probleme im Detail.

    28 Verbände
    28 Verbände, unter ihnen der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR), der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben in einem offenen Brief Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht, der noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden könnte (Abstimmung bei Redaktionsschluss der Printausgabe noch nicht erfolgt).

    Die Interessenvertreter fordern:
    [bul]Sorgfaltspflichten rechtsklar und praktikabel ausgestalten: Es könnten nicht alle Unternehmen entlang der globalen Lieferketten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Schließlich seien die Staaten souverän und entschieden über Menschenrechte, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards selbst. Es könnten nur die Maßstäbe des jeweils vor Ort geltenden Rechts umgesetzt werden.
    [bul]Keine Verpflichtung von Firmen unterhalb der Schwellenwerte: Zwar bezieht sich das Gesetz ab 2023 nur auf Konzerne mit mindestens 3000 Beschäftigten (ab 2024: ab 1000 Angestellten). Aber: Diese Unternehmen müssten ihre, dann womöglich auch kleineren, Zulieferer vertraglich zum Einhalten ebendieser Vorgaben verpflichten. Damit greife der Staat unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit der gesamten Wirtschaft ein.
    [bul]Keine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Deutschland: Das Gesetz müsse auch für in Deutschland geschäftlich tätige ausländische Unternehmen gelten, einschließlich solcher Firmen, die ihre Waren über Plattformen vertreiben. Bislang würden nur Betriebe von den Richtlinien erfasst, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben.
    [bul]Keine zivilrechtliche Haftung durch die Hintertür und keine Umgehung rechtsstaatlicher Anforderungen im Zivilprozess: Es fehle bislang an einer eindeutigen Formulierung wie „Dieses Gesetz vermittelt keine zivilrechtlichen Ansprüche.“
    [bul]Keine Quasi-Pflicht der Unternehmen, sich selbst und ihre Zulieferer zu belasten: Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat enorme Kontrollmöglichkeiten, die zahlreiche Rechte außer Kraft setzen. Zugang zu Betriebsstätten auch ohne richterlichen Beschluss, Einsicht in Unterlagen der Firma sowie ihrer Zulieferer und so fort seien nicht hinnehmbar. Damit würden die Unternehmen nicht zuletzt zu „strafrechtlichen Hilfsermittlern gegen ihre eigenen Zulieferer“.

    DTZ wird weiter berichten.

    red