Schlagwort: Lebensmittel

  • Umsatz leicht erholt

    WIESBADEN // Der Umsatz des deutschen Einzelhandels ist im September leicht gestiegen. Das Plus lag bei 0,9 Prozent (real) beziehungsweise 1,8 Prozent (nominal) gegenüber dem Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat gab es ein reales Minus von 0,9 Prozent, während der nominale Wert um 9,9 Prozent stieg. Der Grund liegt in den enormen Preissteigerungen.

    Umsatzrückgänge an Tankstellen
    Besonders stark waren die Umsatzrückgänge an Tankstellen: Sie machten 15,7 Prozent aus – das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 1994, teilte das Statistische Bundesamt mit. Ein Grund: Der September 2022 war der erste Monat nach Auslaufen des Tankrabatts. Im August hatten die Konsumenten den letzten Monat des Tankrabatts offenbar genutzt, um ihre Vorräte aufzufüllen: Der reale Umsatz war um 6,4 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen, zum Vorjahresmonat sank der Tankstellen-Umsatz um 9,6 Prozent.

    Mit Blick auf die Berichtsgruppe „Lebensmittel“, zu dem auch Tabakwaren gehören, stellte sich die Lage wie folgt dar: Der Einzelhandel verzeichnete hier im September 2022 im Vergleich zum Vormonat einen realen Umsatzzuwachs von 2,6 Prozent. Damit erholte er sich leicht vom niedrigsten Umsatzniveau seit Januar 2017, welches im August gemessen worden war. Gegenüber dem Vorjahresmonat sank der Umsatz um 2,4 Prozent.

    Im Internet- und Versandhandel stiegen die Umsätze im September 2022 gegenüber dem Vormonat real um 5,8 Prozent.

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  • Großhandelspreise steigen langsamer

    WIESBADEN // Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juni 2022 um 21,2 Prozent höher als im Juni 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Anstieg der Großhandelspreise im Vorjahresvergleich damit im zweiten Monat in Folge leicht abgeschwächt.

    Im Mai hatte die Veränderungsrate plus 22,9 Prozent betragen, im April plus 23,8 Prozent. Im Vormonatsvergleich stiegen die Großhandelspreise im Juni leicht um 0,1 Prozent. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Großhandelspreise sind wie bereits in den beiden Vormonaten besonders im Großhandel mit Rohstoffen und Energieträgern, aber auch mit Lebensmitteln zu beobachten. pi

  • Tabakläden dürfen oft öffnen

    KÖLN // Aktuell trägt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zusammen, welche Regeln für Tabakwarenfachgeschäfte in welchen Bundesländern gelten. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

    Mecklenburg-Vorpommern
    Für Mecklenburg-Vorpommern teilt das Wirtschaftsministerium mit: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich (…) von den Geschäftsschließungen nicht betroffen.“

    Thüringen
    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. Und in Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden ebenfalls zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind.

    Hansestadt Hamburg
    In der „Auslegungshilfe“, die die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt Hamburg veröffentlicht hat, sind Kioske ausdrücklich als Geschäftsbetriebe, die öffnen dürfen, gekennzeichnet.

    Nordrhein-Westfalen
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um ,Kioske‘ handele.“

    Ordnungsbehörden in NRW
    Das bestätigt auch Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen: „Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit ihrer Verordnung um: Die einen schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund, dass ,Lotto‘ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll“, so Buller. Andere wiederum würden nur den Verkauf von Lotto verbieten. Und dann gebe es jene Städte, die ihre Verfügungen schon wieder aufgehoben hätten. Buller hat die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW darauf hingewiesen, dass die mehr als 3300 Lottoverkaufsstellen im Land regulärer Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf, wie Tabak, Presseerzeugnisse, Getränke, Fahrkarten für den Öffentlichen Nahverkehr, Postdienstleistungen und zum Teil Nahversorger sind.

    BTWE: Tabakwaren gehören in den Kontext „Lebensmittel“
    Das unterstreicht auch BTWE-Präsident Torsten Löffler. Tabakwaren gehörten unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    Unterdessen hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erläutert, unter welchen Umständen „Mischbetriebe“, die sowohl Lebensnotwendiges als auch nicht Essenzielles verkaufen – etwa Kioske oder Lotto-Annahmestellen – öffnen dürfen. Das gelte, wenn der „erlaubte Sortimentsteil“ (nicht Tabak!) überwiegt – und dann für alle Produkte.

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