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  • Die neuen Vorschläge der EU-Kommission für die Besteuerung von Tabakwaren

    [head]Die neuen Vorschläge der EU-Kommission für die Besteuerung von Tabakwaren[/head]

    Mit einer wirklichen Harmonisierung tut sich die EU nach wie vor schwer

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nach Abschluss eines umfangreichen Konsultationsverfahrens hat EU-Kommissar Laszlo Kovacs am Mittwoch dieser Woche die Vorschläge der EU-Kommission für die turnusmäßig anstehende Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie präsentiert. Dem Ziel der Harmonisierung der Struktur und der Sätze der Verbrauchssteuern auf Tabakwaren kommt die Kommission damit jedoch nicht nach, bei der Steuerstruktur z.B. wurde die zulässige Spannbreite noch erhöht. In der Tendenz zeigen die Pläne für alle Tabakprodukte Vorgaben für höhere Tabaksteuersätze.

    [pic|56|l|||EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs.|||]

    Nach Informationen aus Brüssel (das Kovacs-Papier lag DTZ bei Redaktionsschluss noch nicht schriftlich vor; insofern sind alle Angaben unter Vorbehalt) beinhalten die Vorschläge folgende Kernpunkte:

    Abrücken von MPPC als Berechnungsbasis
    Bei der Zigarette soll Basis für die Berechnung der Mindeststeuer künftig nicht mehr wie bisher die meistverkaufte Preislage (MPPC) sein, sondern ein gewichteter Durchschnittspreis aller besteuerten Zigaretten. Die Mindestinzidenz von derzeit 57 Prozent soll bis 2014 auf 63 Prozent steigen. Dies gilt nicht für Länder mit überdurchschnittlicher Mindestbesteuerung, wobei hier die bisherige Grenze von 101 Euro pro 1 000 Zigaretten auf 122 Euro erhöht werden soll.

    Zigarette
    Bei der Steuerstruktur für Zigaretten schlägt die Kommission vor, den Rahmen für den Anteil der spezifischen Steuer von bisher 5 bis 55 Prozent auf künftig 10 bis 75 Prozent anzuheben. Die Mindeststeuer in Euro soll von derzeit 64 Euro auf 90 Euro im Jahre 2014 erhöht werden. Längere Fristen sind für etliche neue EU-Mitglieder in Osteuropa vorgesehen.

    Feinschnitt
    Beim Feinschnitt sieht das Papier vor, die Mindeststeuer von derzeit 36 Prozent vom KVP oder 32 Euro pro Kilogramm ab 2010 auf 38 Prozent und 43 Euro anzuheben. Ab 2014 sollen diese Sätze auf 42 Prozent und 60 Euro pro Kilo steigen. Dabei handelt es sich jeweils um zwei Drittel der Steuerbelastung auf die Zigarette. Beim Pfeifentabak soll die Mindeststeuer ab 2010 von derzeit 20 Prozent oder 20 Euro auf 20 Prozent oder 22 Euro steigen, bei Zigarren/Zigarillos von derzeit 5 Prozent oder 11 Euro auf 5 Prozent oder 12 Euro.

    Pfeifentabak
    Im definitorischen Bereich möchte die EU-Kommission beim Pfeifentabak die Mindestschnittbreite auf 1,5 mm (bisher 1,0 mm) ändern. Bei Zigarren/Zigarillos soll das bisherige 1,2-Gramm-Mindesttabakgewicht wegfallen. Zigarren/Zigarillos müssen dann entweder mit einem Naturdeckblatt versehen sein oder ein Mindestgewicht von 2,3 Gramm haben.

    Tabaksträngen
    Bei Tabaksträngen sollen ab 2010 nur noch die ersten neun Zentimeter als ein Stück Zigarette besteuert werden. Längen von über 9 bis 12 cm als zwei Zigaretten und dann jeweils für weitere drei cm eine Zigarette. Wie bereits eingangs angesprochen, tritt die Kommission in Sachen Tabaksteuerharmonisierung auf der Stelle. So wichtig eine Annäherung der Steuersätze wäre, um Schmuggel und private Grenzeinkäufe zu reduzieren, die den nationalen Märkten Volumen, Wirtschaftserträge und Steuereinnahmen entziehen, stehen die nationalen Egoismen einer solchen Annäherung entgegen. So kann man die Vorschläge von Steuerkommissar Kovacs denn auch nur als Rahmen sehen, der in der weiteren Diskussion die Richtung vorgeben soll. Die eigentliche Entscheidung liegt beim EU-Ministerrat, und dort ist in dieser Frage das Prinzip der Einstimmigkeit vorgegeben.

    Auswirkungen durch Neufassung der Definitionen
    Deutschland als Hochsteuerland bei der Tabakbesteuerung würde bei den Mindeststeuersätzen heute bereits alle Voraussetzungen der EU-Vorschläge für 2010, dem voraussichtlichen Jahr des In-Kraft-Tretens, erfüllen. Lediglich beim Feinschnitt wäre ab 2014 eine Korrektur erforderlich. Die vorgeschlagenen Definitionsänderungen hätten dagegen auch in Deutschland deutliche Auswirkungen: Ecocigarillos würden verschwinden, Tabakstränge mit über 9 cm Länge ebenfalls und bei Pseudopfeifentabak hat das Finanzministerium ohnehin bereits einen Riegel vorgeschoben.

    Fragen treten vor allem beim Timing eines Übergangs von der MPPC auf die gewichtete Durchschnittspreislage bei der Zigarette als Basis für die Mindeststeuer auf sowie bei der Berechnungsformel der Mindeststeuer selbst.

    (DTZ 29/08)