MÜNCHEN (DTZ/fnf). Die Philip Morris GmbH (PMG) prüft rechtliche Schritte gegen einen Bescheid des Landratsamtes München, der dem Unternehmen untersagt, mit den Worten „Maybe“ (vielleicht) und „Be“ (sein) und allen in seiner „Maybe“-Kampagne verwendeten Bild- und Textmotiven zu werben. Dieser Bescheid ist PMG am 9. Oktober zugestellt worden.
„Wir haben keine andere Wahl als den Bescheid in Frage zu stellen, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Kampagne die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erfüllt und immer erfüllt hat“, sagte Claudia Oeking, Pressesprecherin der PMG. „Das Landratsamt München hat einen Bescheid erlassen, der rechtlich und tatsächlich jeder Grundlage entbehrt. Entgegen den Vorwürfen richtet sich die Kampagne ausschließlich an erwachsene Raucher. Konsumenten unserer Marken sollen in ihrer Wahl bestätigt werden, Raucher von Wettbewerbsmarken sollen für unsere Produkte gewonnen werden.“
Nach einer früheren Mitteilung des Landratsamtes über eine Verbraucherbeschwerde im letzten Jahr hatte PMG die betroffene „Maybe“-Außenwerbung zunächst freiwillig ausgesetzt, um einen unbelasteten Dialog mit den Behörden zu ermöglichen. In Folge wurde die Ende 2011 eingeführte Kampagne unter Berücksichtigung der Bedenken des Landratsamtes überarbeitet. Zudem kam man in den Gesprächen mit den Behörden überein, dass die Außenwerbe- und POS- (Point of Sale/Verkaufsort) Motive der Kampagne vor ihrer Verwendung der unabhängigen Institution Wettbewerbszentrale zur zusätzlichen Prüfung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt werden Die Organisation besitzt dafür eine besondere Expertise und überprüft regelmäßig Inhalte von Kampagnen aus unterschiedlichen Branchen. PMG ist der Selbstverpflichtung vollumfänglich nachgekommen.
Das Landratsamt München beruft sich auf seine Zuständigkeit mit bundesweiter Wirkung, weil PMG ihren Unternehmenssitz in Gräfelfing, Landkreis München, hat.
(DTZ 42/13)