MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband NRW hat am 3. April beim Landgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 7. März eingelegt.
In dem Rechtsstreit geht es darum, wer die Kosten für die drastisch erhöhten Genehmigungsgebühren für das Betreiben einer Lottoverkaufsstelle zu tragen hat. Diese wurden im Oktober 2014 von 20 Euro auf 250 Euro pro Jahr angehoben und komplett auf die Annahmestellenleiter abgewälzt. Die erste Instanz hat entschieden, dass WestLotto die Genehmigungsgebühren von den Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen durch Abzug in der Provisionsabrechnung zu Recht einbehält.
Tobias Buller, Geschäftsführer des klagenden Verbandes: „Wir werden das Urteil durch das Landgericht Münster als letzte Instanz prüfen lassen. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass das Amtsgericht Münster im Rahmen der kurzen Urteilsbegründung verlauten ließ, dass man die Sache ,auch ganz anders’ sehen könne, erscheint uns eine abschließende Prüfung notwendig, um das Thema endgültig beenden zu können.“ Und Buller erklärt weiter: „Es bleibt schlichtweg eine Frechheit, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen für die gleiche Tätigkeit ihrer Behörden seit Oktober 2014 das fast 13-Fache bezahlen lässt. Ob hier die Behörde ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat, wird möglicherweise im Rahmen eines weiteren Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu klären sein.“ red
(DTZ 16/17)