Schlagwort: Landgericht Bonn

  • Gericht verbietet Rubbellose-Kalender

    MÜNSTER (DTZ/vi). Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren.

    Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.
    Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Angebot.

    Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: „Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!“

    WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

    (DTZ 49/11)