Schlagwort: Landesvorgaben

  • Tabakwarenverkauf und Corona-Vorgaben

    MAINZ // Wie bereits im ersten Shutdown im Frühjahr, ist es auch im jetzigen Winter-Lockdown in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt, ob Tabakwarengeschäfte öffnen dürfen oder nicht. Zudem gibt es auch innerhalb der Länder voneinander abweichende Auslegungen der jeweiligen Landes-Vorgaben durch die Ordnungsämter der Kommunen.

    Bundesländer entscheiden unterschiedlich
    In verschiedenen Bundesländern dürfen Tabakwarenhändler ihre Geschäfte aufmachen, so etwa in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und in Thüringen. Hier zählen Tabakerzeugnisse zu den Produkten des täglichen Bedarfs. In einigen der verbleibenden Bundesländer dürfen Tabakwarenläden auch im jetzigen Winter-Lockdown ihre Pforten öffnen, wenn mehr als 50 Prozent des Sortiments auf den Verkauf „erlaubter“ Produkten entfällt.

    Wie schon im Frühjahr zählen Presseerzeugnisse ausdrücklich zu den erlaubten, weil systemrelevanten Artikeln. Gleiches gilt für Postdienstleistungen. In manchen Ländern zählen auch Spirituosen zu den Lebensmitteln, deren Verkauf weiterhin gestattet ist.

    red