Schlagwort: Landesregierung

  • Wirte-Protest gegen Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Mit einer Million Bierdeckeln protestiert das nordrhein-westfälische Gastgewerbe gegen die von der rot-grünen Landesregierung geplante Verschärfung des Rauchverbots.

    Die Initiatoren, der Dehoga in NRW, der NRW-Brauereiverband und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachhandels lehnen ein absolutes Rauchverbot ab. Sie fordern den Erhalt der zurzeit noch möglichen Raucherräume und- gaststätten.

    Auf den Bierdeckeln steht auf der Vorderseite „Ja zu einer fairen Lösung für alle!“. Auf der Vorderseite kann über eine kostenpflichtige Telefonnummer sowie auf der Rückseite über das Aufrufen eines QR-Codes die Stimme abgegeben werden. Alle Stimm-Abgaben werden als Verbotsablehnung gewertet, heißt es.

    Kein Verständnis haben die Verbände, dass das Parlament selbst die Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen behalten soll: „Was dem Landtag und seinen Abgeordneten recht ist, sollte dem Wirt und seinen Gästen billig sein“, fordern sie.

    (DTZ 41/12)

  • Ausnahmen für NRW-Rauchverbot?

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen schließt eine Lockerung des absoluten Rauchverbots offensichtlich nicht mehr aus.

    Grund für diese Annahme sind Äußerungen von Abgeordneten der SPD und der Grünen, die über eine Lockerung des Gesetzes laut nachdenken. So hat sich Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen im Landtag offen für Änderungen gezeigt, berichtet „Die Welt“ vergangene Woche.

    Im Gespräch seien Ausnahmen für geschlossene Veranstaltungen in Kneipen und für Festzelte. Am Rauchverbot für Eckkneipen sowie am Aus für die Raucherclubs werde aber nicht gerüttelt, heißt es aus Kreisen der SPD und der Grünen.

    (DTZ 38/12)

  • CDU in NRW lehnt verschärften Nichtraucherschutz ab.

    [p]DÜSSELDORF (DTZ/cs). Der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann distanziert sich von den Bestrebungen der rot-grünen Landesregierung, den Nichtraucherschutz weiter zu verschärfen. Das geltende Gesetz sei gut, betont Laumann in einem Schreiben an einen Abgeordneten, weshalb man Raucher nicht wie Kriminelle verfolgen solle. Damit zielt er vor allem auf das Vorhaben, auch die Sonderregelung in Festzelten zu unterbinden. [/p]

    [p](DTZ 01/12)[/p]

  • Rot-Grün in NRW plant Total-Gastrorauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Nach der bereits kurz nach der Wahl getroffenen Ankündigung der NRW-Grünen, die Gastro-Rauchverbotsregelungen in diesem Bundesland verschärfen zu wollen, bereitet die Rot-Grüne Landesregierung jetzt die Umsetzung dieser Pläne vor. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grün) kündigte an in den nächsten Wochen einen Entwurf „für einen verbesserten Nichtraucherschutz in NRW“ vorzulegen.

    Konkret droht eine „bayerische Lösung“, also ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen, denn neben den Grünen liebäugelt auch ihr Koalitionspartner in der Landesregierung, die SPD, mit einer Radikallösung. Heike Gebhard, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sagte der „Rheinischen Post“, der Entwurf ziele auf eine „bayerische Lösung“. Auch für Brauchtumsveranstaltungen soll es keine Ausnahmen mehr geben.

    Als Minderheitsregierung braucht Rot-Grün aber noch Stimmen anderer Parteien. Die FDP kündigte Widerstand gegen ein totales Gastro-Rauchverbot an. Auch der Hotel- und Gaststättenverband übte Kritik. Ihr Hauptgeschäftsführer Klaus Hübenthal erklärte, dass er mit dem Verschwinden von 3 000 bis 3 500 Kneipen rechne, wenn ein totales Gastro-Rauchverbot eingeführt werde. Rund 10 000 Beschäftigte der Gaststättenbranche würde ihren Arbeitsplatz verlieren.

    (DTZ 38/11)

  • Kein Rauchverbot in Fußgängerunterführung

    STUTTGART (DTZ/red). Die Grünen sind mit der Forderung nach einem Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage am Stuttgarter Hauptbahnhof gescheitert. Eine Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes auf öffentliche Verkehrsflächen und Fußgängerunterführungen wurde von der Landesregierung als „nicht angemessen“ abgelehnt. Die Passage sei nicht vollständig umschlossen und falle somit nicht in den Geltungsbereich des Nichtrauchschutzgesetzes.

    Bereits vor drei Jahren hatte es Diskussionen um eine Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Passage gegeben. Jedoch hatte man sich damals dagegen entschieden, da sonst die öffentliche Widmung der Fläche hätte geändert werden müssen – mit der Folge, dass die Polizei nicht mehr für deren Überwachung zuständig ist.

    (DTZ 37/10)

  • Entwarnung in Niedersachsen

    Aber: Landes-SPD will neue Diskussion

    HANNOVER/MÜNCHEN/AURICH (DTZ/tk). In Niedersachsen wird sich das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern für ein strengeres Nichtraucherschutzgesetz nicht negativ auf die Gastronomie auswirken.

    Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, versichert. Der Politiker meint: „In Niedersachsen werden Nichtraucher bereits heute wirksam geschützt.“ Darüber hinaus sei das entsprechende Gesetz erst zu Beginn des Jahres überprüft worden. Nacke unterstreicht: „Ich sehe keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der bestehenden Rechtslage.“

    SPD schießt quer
    Während die niedersächsische Landesregierung nach dem Volksentscheid in Bayern in Sachen „Nichtraucherschutz“ keinen Handlungsbedarf erkennt, sieht das die SPD-Fraktion im dortigen Landtag offenbar anders.

    Am Rande eines Firmenbesuchs im ostfriesischen Aurich kündigte der Fraktionsvorsitzende Stefan Schostok an, dass er in eine „neue und intensive Diskussion“ um ein vermeintlich besseres Gesetz gehen wolle. „In Niedersachsen ist ein entschiedener Nichtraucherschutz erforderlich“, so der Spitzenpolitiker. Einem Volksbegehren in Niedersachsen steht er nach eigenem Bekunden nicht ablehnend gegenüber. Allerdings seien die rechtlichen Hürden höher als im Freistaat.

    Bei dem Abstecher zu dem Unternehmen in Aurich wurde Schostok vom SPD-Landesvorsitzenden Olaf Lies begleitet, und der stimmte seinem Fraktionschef vom Grundsatz her zu. Er stellte außerdem fest, dass es aus seiner Sicht kaum zu vermitteln sei, „wenn die Verantwortung für den Nichtraucherschutz nach wie vor zwischen dem Bund und den Ländern hin und her geschoben“ werde.

    (DTZ 28/10)