BERLIN // Die Bundesregierung hat am 15. April verfügt, dass Ladengeschäfte bis zu einer Maximalfläche von 800 Quadratmeter ab dem 20. April vorerst wieder öffnen dürfen. Ausnahme Bayern: ab dem 27. April.
Das BfTG hat eine [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/hygienekonzept-fuer-den-e-zigaretten-fachhandel/?fbclid=IwAR0F_3a6-HT_QFAEIZdSUIFpQDiJYrYh0YBiIdCC3Z9WZJJP6Tbk038_XaM]Liste [/link]mit Maßnahmen für Ladenbetreiber und Angestellte erstellt, die relativ einfach umzusetzen und vor allem notwendig sind, um die Kunden zu schützen.
Empfehlungen vom Bündnis für Tabakfreien Genuss
[bul]Der Zugang zum Geschäft sollte gesteuert werden. Es empfiehlt sich, einen Aushang am Eingang des Geschäfts anzubringen, welcher darauf aufmerksam macht, dass Kunden vor dem Eingang warten müssen und hereingebeten werden. In kleinen Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 40qm sollte sich nur ein Kunde bzw. Kunden, die im selben Haushalt wohnen, aufhalten. Ab 40qm könnte man zwei Kunden gleichzeitig zulassen.
[bul]Die Mitarbeiter sollten eine Community-Maske (Mund- und Nasenschutz) tragen und immer einen Abstand von mind. 2 m zum Kunden und anderen Mitarbeitern einhalten.
[bul]Die Ware sollte von den Verkäuferinnen und Verkäufern nur mit Einweg-Handschuhen berührt werden. Die Einweg-Handschuhe sind regelmäßig zu wechseln.
[bul]Probier-Stationen (Testbars) sollten in keinem Fall genutzt werden.
[bul]Türgriffe und andere Flächen, die von Kunden regelmäßig berührt werden, müssen jede Stunde desinfiziert werden.
[bul]Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen müssen von der Arbeit freigestellt werden.
pi