Schlagwort: Kündigung

  • Urteil im Raucher-Prozess am Donnerstag

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Frage ob Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung bleiben darf oder nicht, klärt das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag.

    Dem 75-jährigen Rentner wurde nach 40 Jahren seine Wohnung gekündigt. Als Begründung führte die Vermieterin die Belästigung durch Zigarettenrauch an. Sie habe ihm über Monate mit Abmahnungen darauf aufmerksam gemacht. Adolfs bestreitet dies. Zwar habe man ihn wegen des Rauchs im Treppenhaus angesprochen, allerdings nie mit einer Kündigung gedroht. Eine Abmahnung ist allerdings nur dann wirksam, wenn diese Drohung mitenthalten ist.
    Zudem bestätigte das Gericht bereits, dass zu viel Zeit zwischen der wirksamen schriftlichen Abmahnung und der ausgesprochenen Kündigung durch die Vermieterin vergangen sei.

    Diese Woche wird in Düsseldorf die Frage entschieden, ob der rauchende Mieter Recht bekommt – oder nicht.

    Durch seinen Protest wurde Adolfs bundesweit bekannt. In erster Instanz hatte er vor dem Amtsgericht verloren. Zur Begründung hieß es, zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, der Mieter habe allerdings zu wenig gelüftet und damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn verletzt. Die fristlose Kündigung sei damit gerechtfertigt.

    (DTZ 26/14)

  • Raucher darf vor die Tür gesetzt werden

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Der Rentner Friedhelm Adolfs lebt seit 40 Jahren in seiner ehemaligen Dienst- und jetzigen Mietwohnung. Er ist Raucher. Nun wurde dem früheren Hausmeister gekündigt, weil sich andere Mieter vom Tabakrauch im Treppenhaus belästigt fühlen. Die Kündigung ist rechtens, entschied am 31. Juli das Amtsgericht Düsseldorf.[p][/p]

    Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Rauch ins Treppenhaus dringe und eine „unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“ für andere darstelle. Die Richter hätten abgewogen zwischen zwei Grundrechten, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn und dem auf die freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Sie gaben ersterem den Vorzug. Hätte Friedhelm Adolfs durch geöffnete Fenster den Tabakrauch nach draußen geblasen und ihn nicht durch die Wohnungstür entlüftet, dann hätte er in seiner Wohnung bleiben dürfen.
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    Der Beklagte will wohl in Berufung gehen. Dabei müsste er eigentlich gute Karten haben, denn sogar das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt ist. Doch noch bevor die Angelegenheit womöglich in der nächsten Instanz verhandelt wird, kann es allerdings passieren, dass der 75-Jährige längst vor der Tür sitzt, weil die Vermieterin die Wohnung direkt zwangsräumen lassen kann.
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    DTZ 32/13

  • BGH: Pressegrossist Grade unterliegt gegen Bauer

    HAMBURG (DTZ/red). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung des Pressegrossisten Grade in Elmshorn durch die Bauer Media Group rechtlich nicht zu beanstanden ist. Bauer hatte den Liefervertrag mit Grade für die eigenen Titel im Jahr 2009 gekündigt und sie dem eigenen Grossovertrieb PVN, Hamburg, übertragen.

    In vorangegangenen Instanzen hatte zunächst Grade vor dem Landgericht und dann Bauer vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen. Der BGH hat seine aktuelle Entscheidung u.a. damit begründet, dass die Kündigung nicht gegen die „Gemeinsame Erklärung“ von Verlegerverbänden und Bundesverband Grosso verstoße, da Bauer dieser Erklärung nicht beigetreten sei.

    Das Gericht sah auch keine Diskriminierung oder Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Pressefreiheit sei in diesem Fall ebenfalls nicht berührt, da nach Auffassung des Gerichts die belieferten Einzelhändler nicht bezüglich des Umfangs des Sortimentes oder in Bezug auf die Remission benachteiligt würden.

    (DTZ 43/11)

  • Bauer vs. Grade: Urteil um eine Woche verschoben

    KARLSRUHE (DTZ/red). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird das Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Pressegrossisten Heinz-Ulrich Grade KG, Elmshorn, und der Bauer Vertriebs KG, Hamburg, nicht, wie ursprünglich angekündigt, heute verkünden, meldet „dnv online“. Neuer Termin soll der 24. Oktober sein. Gründe für die Verschiebung wurden zunächst keine genannt.

    Grade wendet sich in dem Verfahren gegen die Kündigung des Lieferauftrags, den der Bauer Vertrieb im Februar 2009 ausgesprochen hatte. Auch der Hinrich Mügge KG, Stade, hatte Bauer seinerzeit gekündigt. Beide Grossisten hatten sich rechtlich gegen die Kündigung gewehrt und in erster Instanz vor dem Landgericht Kiel bzw. dem Landgericht Hannover auch Erfolg. Die Oberlandesgerichte Schleswig und Celle jedoch gaben Bauer Recht.

    Nach dem Verkauf der Firma Hinrich Mügge an H. H. Nolte, Bremerhaven, führten dessen Gesellschafter das Verfahren nicht weiter. Alexander Grade, Chef der Grade KG, rief dagegen, unterstützt vom Bundesverband Presse-Grosso, den Bundesgerichtshof an.

    (DTZ 42/11)