Schlagwort: Kreuzfahrten

  • E-Zigaretten an Bord erlaubt

    MAINZ // Karibik, Mittelmeer oder Skandinavien – Kreuzfahrten sind eine beliebte Art, Urlaub zu machen. Wer E-Zigaretten dampft, muss wissen: Nicht überall ist das auf dem Schiff erlaubt.

    Bislang gelten auf See nahezu die gleichen die Regelungen für den Konsum von Tabak- und E-Zigaretten – auch weil andere Gäste an Bord den Dampf als Rauch interpretieren könnten. Die Möglichkeiten zum Dampfen sind begrenzt, denn in den meisten öffentlichen Bereichen ist es nicht gestattet. Darauf verzichten muss aber niemand, denn auf vielen Schiffen gibt es gekennzeichnete Abschnitte auf dem Außendeck, wo der Griff zur E-Zigarette erlaubt ist. Posh Global, Hersteller der E-Zigarettenmarke „be posh“, hat sechs Reedereien befragt und zusammengestellt, wo gedampft werden darf und wo nicht.

    Wer mit TUI Cruises unterwegs ist, sollte ein Zimmer mit eigenem Balkon buchen – dort darf gedampft werden. Dabei gilt zu beachten: Das Dampfen ist nur auf dem Balkon, nicht in der Kabine selbst erlaubt. Einzig die Reederei Costa Kreuzfahrten gestattet E-Zigaretten innerhalb der Kabinen. In den exklusiven Garden Villen auf den Schiffen der Norwegian Cruise Line ist deren Nutzung im privaten Garten und auf den privaten Sonnendecks erlaubt.

    Bei MSC und Royal Caribbean ist der Genuss von E-Zigaretten im Bord-Kasino gestattet, bei Norwegian Cruise Line allerdings nur aktiven Spielern. Auf vielen Schiffen gibt es zudem Raucher-Lounges, in denen das Dampfen erlaubt ist. MSC, Royal Caribbean und TUI Cruises bieten zudem Bars und Lounges an, in denen gedampft werden darf. Die „Churchill‘s Cigar Lounges“ der Cunard-Schiffe ist übrigens Zigarren- und Pfeifenrauchern vorbehalten.

    Generell gilt: Gemäß den globalen Standards gibt es mehr Nichtraucher- als Raucherzonen. In vielen öffentlichen Bereichen ist weder Dampfen noch Rauchen erlaubt. Fast alle Schiffe verfügen aber über gekennzeichnete Orte, an denen Reisende ihre E-Zigarette in aller Ruhe genießen können. Wer also den nächsten Urlaub auf dem Meer plant, sollte bei der Buchung die jeweiligen Regelungen der Reederei beachten.

    red

    Den vollständigen Artikel inklusive Tabelle lesen Sie in der Printausgabe DTZ 44/17.