Schlagwort: Kostenerstattung

  • Mehrheit will rauchen

    GRÄFELFING // Rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung raucht noch immer. Um der konstant hohen Raucherquote entgegenzuwirken, wird über die Kostenerstattung von Nikotinersatztherapien im Rahmen von evidenzbasierten Programmen diskutiert.

    Vielversprechendere Maßnahmen bleiben allerdings ungenutzt, wie die Ergebnisse der von Philip Morris beauftragten Studie „Barrieren des Rauchstopps“ nahelegen. Nur ein Bruchteil der Raucher sieht die Kosten von unterstützenden Angeboten und Produkten als Hindernis für einen Rauchstopp. Stattdessen hindern Zigarettengenuss, Gewohnheiten und eine mangelnde Disziplin viele Raucher daran. „Daher bedarf es zusätzlicher Instrumente, darunter auch ein größerer Fokus auf Maßnahmen der Schadensminderung und der Bereitstellung von Informationen“, teilt man bei Philip Morris Deutschland mit.

    Kostenerstattung hilfreich
    Die Raucherprävalenz, also die Rauchquote bei über 14-Jährigen in Deutschland liegt bei 32,4 Prozent (Stand März 2023) und befindet sich damit weiter auf hohem Niveau. Um dem entgegenzuwirken, gibt es im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung seit Juli 2021 eine Ausnahmeregelung: Personen mit einer schweren Tabakabhängigkeit sollen maximal alle drei Jahre im Rahmen von evidenzbasierten Programmen Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Kosten der Krankenkassen erhalten. Untersuchungen zeigen, dass die Kostenerstattung von entsprechenden Maßnahmen die Häufigkeit und Erfolgsquote von Rauchstoppversuchen steigern kann, wenn auch auf niedrigem Niveau.

    Die Kosten von unterstützenden Angeboten und Produkten sind allerdings nur für zwölf Prozent der 1000 befragten Raucher in Deutschland ein Hindernis, das sie davon abhält, mit dem Zigarettenrauchen aufzuhören, wie aus der von Philip Morris beauftragten Studie „Barrieren des Rauchstopps 2022“ hervorgeht. Für die große Mehrheit (88 Prozent) sind die Kosten demnach kein Hindernis. Am häufigsten genannt wurden dagegen die Barrieren „Ich rauche gerne“ (50 Prozent), Gewohnheiten und Rituale (41 Prozent) und fehlende Disziplin (31 Prozent).

    Ergebnisse von 2021 ähnlich
    Die Werte haben sich seit der Erstbefragung im Jahr 2021 nicht verändert. Auch in dieser Studie nannten lediglich zwölf Prozent der 1000 befragten Raucher in Deutschland die Kosten von unterstützenden Angeboten und Produkten als eine Barriere für den Rauchstopp. Dennoch: Für Konsumenten, die die Kosten als eine ihrer größten Barrieren nennen, könnte eine Kostenerstattung einen Anreiz setzen, es zu versuchen.

    Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der Studie, dass die Mehrheit der Raucher (52 Prozent) nicht für einen Stopp motiviert ist. Besonders für die Gruppe sind die Kosten von unterstützenden Angeboten und Produkten selten eine Barriere.

    Auch die Daten der fortlaufenden „Deutschen Befragung zum Rauchverhalten“ (Debra) zeigen: 94 Prozent aller (Ex-)Raucher haben im vergangenen Jahr keinen ernsthaften Rauchstoppversuch unternommen.

    Raucher zu fundierten Entscheidungen führen
    Demnach würde eine Kostenerstattung womöglich nur einen kleinen Teil der Raucher erreichen. Für die große Mehrheit benötigt es zusätzliche, zielgerichtete Instrumente, darunter auch Maßnahmen der Schadensminderung, die die Lebenswirklichkeit von Rauchern adressieren.

    Der vollständige Verzicht auf Tabak und Nikotin sei dabei immer die beste Option, jedoch brauche es wirkungsvolle Konzepte, die bisherige Regulierungsstrategien ergänzten und jene Raucher ansprächen, die sonst weiterrauchen würden. Sie müssten eine informierte Entscheidung treffen können. Gleichzeitig müssten für die Gruppe Anreize geschaffen werden, ihr Konsumverhalten im Sinne der Schadensminderung effektiv zu verändern und einen Wechsel zu schadstoffreduzierten Alternativen anzustreben. Vielen Rauchern fehlten hierfür jedoch die Informationen, hieß es. fnf

  • Handel zeigt sich besorgt

    KÖLN // Mit Sorge blicken der BTWE Handelsverband Tabak und der BDTA (Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller) auf die Entwicklung in Sachen Track & Trace. Nun haben die Branchenvertretungen ihre Kritik in einem gemeinsamen Schreiben an die Industrie geäußert.

    Hintergrund: Die beteiligten Hersteller von Tabakprodukten haben das Schweizer Unternehmen SGS beauftragt, bei der Umsetzung von Track & Trace als „Single Point of Contact“ (SPoC) zu agieren, also als zentrale Anlaufstelle für alle Wirtschaftsteilnehmer, die mit Tabakerzeugnissen zu tun haben. Eine Aufgabe von SGS soll es sein, die Branche „bei der Ausrüstung mit der Software und Hardware zu unterstützen, die diese zum Lesen und Übermitteln der aufgezeichneten Daten an das entsprechende Daten Respository benötigen“, teilt SGS mit.

    „Erhebliche Bedenken“
    Dagegen haben die Handelsverbände „erhebliche Bedenken“. So beanstanden sie einerseits die Datenschutzbestimmungen des Schweizer Konzerns, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union nicht entspreche. So fehlten verschiedene Angaben, die nach EU-Recht Pflicht sind.

    Des Weiteren benachteiligten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SGS den Nutzer, zum Beispiel durch die Wahl des Gerichtsstandes oder durch den Ausschluss weitergehender Ansprüche.

    Keine Empfehlung für Kostenerstattung
    Bei diesem Verzicht geht es um einen Einmalbetrag, den SGS im Auftrag der Tabakindustrie errechnet und an die Händler ausschüttet. Damit sollen die Kosten der Einrichtung, des Betriebs und der Wartung gedeckt werden. Die „Lebensmittel Zeitung“ will von einem Betrag in Höhe von 1200 Euro erfahren haben. Allerdings, so BTWE und BDTA, sei nicht nachvollziehbar, wie diese Summe errechnet werde; die Verbände sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Black Box“. Auch wie die Erstattung bewilligt werde, sei unklar. Daher könnten Nutzer, die sich dem SPoC-System anschließen wollten nicht durch das Akzeptieren der AGB von vornherein auf etwaige weitergehende Ansprüche verzichten. In dem Schreiben, das DTZ vorliegt, heißt es: „Auch unter der Annahme einer wohlwollenden Berechnung der Erstattung erscheint dies nicht hinnehmbar.“ Und weiter: „Aufgrund der bestehenden massiven Bedenken können wir unseren Mitgliedern nicht empfehlen, die angebotene Kostenerstattung durch den SPoC in Anspruch zu nehmen.“

    Der Handel hofft nun auf eine Nachbesserung und appelliert an die Hersteller, das „partnerschaftliche Verhältnis zwischen Industrie und Handel in Deutschland“ zu berücksichtigen. Eine angepasste Lösung solle mit nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz konform sein, auf deutschem Recht basieren, eine Rechtsschutzmöglichkeit auf Augenhöhe für beide Partner bieten, es dem Nutzer ermöglichen, den Erstattungsbetrag im Einzelfall zu prüfen oder selbst zu errechnen sowie eine angemessene Erstattung vorsehen.

    Die Zeit drängt – schließlich muss das Track & Trace-System in rund zwei Monaten in Betrieb gehen. Von den zuständigen Industrieverbänden gab es bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Stellungnahmen. max

    (DTZ 11/2019)