Schlagwort: Konzessionsverfahren

  • VGH kippt Verfahren für Sportwetten-Konzessionen

    KASSEL // Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Entscheidung vom 16. Oktober das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgeschriebene Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwetten-Lizenzen gestoppt.

    Die Richter in Kassel haben die Beschwerde des Landes Hessen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Nach dem Erfolg seiner Einstweiligen in Wiesbaden hat der österreichische Wettanbieter Betkick nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel Recht bekommen.

    Das Konzessionsverfahren bezeichnete das Gericht als fehlerhaft und intransparent. Darüber hinaus sei die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix fehlerhaft.

    Der VGH stellte außerdem fest, dass die im Staatsvertrag für das Glücksspielkollegium als zentrale Instanz der Glücksspielregulierung definierten weitreichenden Befugnisse der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes widersprechen und weder verfassungskonform noch demokratisch legitimiert sind. Zudem verletze die Ausübung von Hoheitsgewalt durch das Kollegium das Demokratieprinzip. Darüber hinaus würde dieses Gremium in einem aufsichtsfreien Raum agieren; es sei nicht gewährleistet, dass das Vergabe-Verfahren transparent, objektiv und diskriminierungsfrei geführt werde.

    Nach der Entscheidung des Hessischen VGH steht die Glücksspielregulierung nun faktisch wieder zur Disposition beziehungsweise vor einem Neuanfang.
    red

    (DTZ 43/15)

  • „Die Politik hat auf ganzer Linie versagt“

    HANNOVER // Am 1. Juli 2012 trat der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft – also vor fast drei Jahren. Bekanntlich lässt er eine Teil-Liberalisierung im Bereich der Sportwetten zu, wo bundesweit bis zu 20 Konzessionen erteilt werden können. Das Problem: Es gibt viel mehr Bewerber als Konzessionen.

    Die Folge: Private Sportwetten-Firmen, die abgelehnt werden, beschreiten den Klageweg und können dabei juristische Erfolge erzielen, wie jüngst ein österreichischer Wettanbieter vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.

    Annahmestellenleiter vermuten, dass das Konzessionsverfahren noch lange dauern wird. „Eigentlich war das alles vorhersehbar“, sagt Oliver Harmsen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD). „Wer die Sachlage kennt, braucht kein Hellseher zu sein, um zu wissen, dass auch der 21. Interessent klagen wird. So kann sich das Ganze über Jahre hinweg in die Länge ziehen“, befürchtet Harmsen. Er prophezeit, dass in dieser Zeit alle privaten Sportwetten-Anbieter wie bisher „fröhlich“, sprich ungehemmt und unreguliert, weiter machen, während die staatlichen Lottoverkaufsstellen die Dummen sind. „Meines Erachtens wird nämlich auch der 1001. Interessent klagen“, so der BLD-Vorsitzende.

    „Die Vergabe der Konzessionen ist zur Hängepartie geworden, weil die Politik auf ganzer Linie versagt hat“, wettert Harmsen. Je länger der Vertrieb der staatlichen Lotteriegesellschaften in diesem „politisch organisierten Chaos“ arbeiten müsste, desto schwieriger werde es, Steuern für den Staat einzunehmen. Harmsen: „Deshalb glauben wir vom BLD, dass eine völlige Freigabe der Lizenzvergabe unter bestimmten Voraussetzungen zu erfolgen hat, und dass es an der Zeit ist, endlich politisch verantwortlich zu handeln. Der Wettbewerb wird dann entscheiden wer ,am Ball’ bleibt.“
    red

    (DTZ 20/15)