Schlagwort: Kontrollmaßnahmen

  • Mehr Jugendschutz gefordert

    BERLIN // „Bund, Länder und Kommunen müssen im Jugendschutz erheblich mehr Anstrengungen unternehmen und ihn vor allem konsequent durchsetzen. Es fehlt nicht an Gesetzen, sondern insbesondere an Kontrolle und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.“ Das hat Oliver Pohland, Geschäftsführer des [link|https://vd-eh.de/]Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH)[/link] gefordert.

    Kein Internet oder Versandhandel
    Die Rechtslage, so Pohland, sei klar: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürften in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Außerdem dürften ihnen keine Tabakwaren oder deren Behältnisse angeboten, zur Verfügung gestellt oder verkauft werden – auch nicht über das Internet oder im Versandhandel. Zu den Tabakwaren gehören Zigaretten, nikotinfreie sowie nikotinhaltige E-Zigaretten, Zigarillos, Tabak und Schnupftabak.

    Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, von denen Gefährdungspotenzial für sie ausgeht. Vor diesem Hintergrund wendet sich das Gesetz in erster Linie an Gewerbetreibende, aber auch an Veranstalter von Events. Wird gegen die beschriebenen Regelungen verstoßen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro belegt werden.

    Umsetzung und Kontrolle
    Allerdings sei die Umsetzung und Kontrolle von Einrichtungen wie Spätis in vielen Städten und Gemeinden unzureichend. Während es beispielsweise eine konsequente Verfolgung des illegalen Verkaufs von Spirituosen an Jugendliche gebe, beobachteten der VdeH und seine Mitgliedsunternehmen eine laschere Haltung beim Thema der sogenannten Disposables, die über den Vertriebsweg Kioske und Spätis verkauft würden. Auch die durchgesetzten Bußgelder seien viel geringer als die bei Spirituosen. „Hier darf es keinen Unterschied in der Art der Verstöße geben. Der Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche muss genauso hart und so teuer geahndet werden wie der unrechtmäßige Verkauf von Alkohol“, mahnte Oliver Pohland.

    „Der Gesetzgeber macht es sich zu leicht im Jugendschutz. Er verbietet zu Recht den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche, kann aber andererseits das Verbot bei den Einweggeräten nicht durchsetzen“, erläuterte Pohland.

    Die Mitgliedsunternehmen des VdeH treten schon im eigenen Interesse für die konsequente Umsetzung ein. Darunter sollten durch die Kommunen, die dafür zuständig sind, in Zukunft etwa auch verstärkt Mystery-Shopping-Käufe getätigt werden. Ähnliche regelmäßige Aktionen beispielsweise im Nachbarland Österreich hätten eine signifikante Senkung der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zur Folge gehabt.

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