Schlagwort: Konsumverlagerung

  • Regierungskoalition einigt sich auf Tabaksteuererhöhung

    BERLIN (DTZ/fok). Die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP hat sich im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen am letzten Sonntag darauf geeinigt, die Tabaksteuer ab 2011 anzuheben und in insgesamt fünf moderaten Schritten bis 2015 die Steuerbelastung für Zigaretten und Feinschnitt weiter zu erhöhen. Dabei sollen die Steuererhöhungsstufen so ausgestaltet werden, dass die steuerliche Belastung von Feinschnitt stärker ansteigt als die steuerliche Belastung von Zigaretten.

    Bei Feinschnitt soll eine Umstellung der Mindeststeuer vorgenommen werden, die zu einer überproportionalen Steuerbelastung niedriger Preislagen führt, was die Preisspreizung innerhalb des Feinschnittmarktes reduzieren und gleichzeitig den Preisabstand von Zigaretten und Feinschnitt verringern soll.

    Außerdem ist die Einführung einer Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos vorgesehen, um den Preisabstand niedrigpreisiger Zigarillos zu den Zigaretten und dem Feinschnitt zu reduzieren. Auch für Pfeifentabak ist die Einführung einer Mindeststeuer geplant, um die EU-weite Mindeststeuer für alle Preislagen im Pfeifentabakbereich einzuhalten.

    Mehreinnahmen angestrebtZiel der Tabaksteuererhöhung sind höhere Einnahmen für den Bund, mit denen eine Abmilderung der geplanten höheren Ökosteuerbelastung für energieintensive Industriezweige, daneben aber auch Kosten für Maßnahmen einer Steuervereinfachung gegenfinanziert werden sollen.

    Das Konzept der Regierungskoalition geht von Tabaksteuer-Mehreinnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro im Jahre 2011 aus, und dann jährlich weiter steigend bis auf ein Einnahmeplus von 1 Mrd. Euro im Jahr 2015.

    Nach den Aussagen der Koalition werden die Steuererhöhungen bei Zigaretten eine jährliche steuerinduzierte Preisanpassung von ca. 4 bis 8 Cent pro 19-Stück-Packung Zigaretten erforderlich machen. Beim Feinschnitt bedeuten die Pläne, bezogen auf eine 40-Gramm-Pouch, einen jährlichen Preisschritt von 12 bis 14 Cent, um die höhere Steuerbelastung zu überwälzen.

    Durch die Umstellung der Mindeststeuer dürfte beim Feinschnitt außerdem in den niedrigeren Preislagen ein einmaliger Anpassungsbedarf von 45 Cent je Packung entstehen. Bei den Ecocigarillos wird im ersten Schritt mit einer steuerlichen Mehrbelastung von bis zu 40 Cent pro 17er-Packung gerechnet, im Zuge einer weiteren Anpassung mit noch einmal bis zu 15 Cent pro Packung. Beim Pfeifentabak prognostiziert das Konzept durch die Einführung einer Mindeststeuer keine steuerinduzierten Preisanpassungen.

    Planungssicherheit und moderate AnhebungZwei Aspekte werden zu dem Konzept außerdem noch angesprochen: Zum einen soll das Modell sowohl dem Fiskus als auch dem Handel und der Industrie Planungssicherheit geben. Zum anderen sollen die Steuererhöhungen vor allem bei der Zigarette relativ moderat ausfallen, weil man ein verstärktes Ausweichen der Verbraucher auf Schmuggelware und legale Grenzeinkäufe verhindern und deshalb einer starken Erhöhung des Steuergefälles zu den EU-Nachbarländern aus dem Weg gehen will.

    Es wird damit gerechnet, dass das Konzept in den nächsten Tagen nach den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen der Koalitionsparteien vom Kabinett beschlossen wird und der Entwurf dann in das Gesetzgebungsverfahren kommt. Die entsprechende Formulierung der Änderung des Tabaksteuergesetzes ist noch in Arbeit. Nach Auskunft aus dem Bundesfinanzministerium ist noch nicht klar, im Rahmen welchen Gesetzpaketes dies erfolgt.

    Möglich wäre z.B. die Beratung im Zuge des 5. Verbrauchsteueränderungsgesetzes, das derzeit schon läuft und voraussichtlich am 10. November abgeschlossen wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob in diesem Fall der Zeitrahmen ausreicht oder ob die Tabaksteuerthematik einem anderen Gesetzgebungsverfahren angehängt wird. Nach derzeitigem Diskussionsstand ist damit zu rechnen, dass der erste Steuerschritt zum 1. April 2011 wirksam werden wird.

    Gemischte GefühleSeitens der Tabakverbände und ihrer Mitglieder sieht man das Tabaksteuerkonzept der Koalition mit gemischten Gefühlen: Einerseits wirken sich Steuererhöhungen immer negativ auf das Kaufverhalten aus – ob dies nun, wie in der Vergangenheit geschehen, vorwiegend durch Konsumverlagerung auf preiswertere Alternativen bzw. nicht in Deutschland versteuerte Ware erfolgt oder durch echte Konsumzurückhaltung.

    Andererseits war der Tabakbranche klar, dass nach fünf Jahren ohne Tabaksteuererhöhungen gerade mit Blick auf die hohen Haushaltsdefizite die Gefahr überzogener Forderungen hinsichtlich der Tabaksteuer wuchs. Daher war in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium in den vergangenen Monaten seitens der Tabakbranche zum Ausdruck gebracht worden, dass im Falle einer Steueranhebung nur ein Konzept mit mehrstufigen kleinen Schritten in Frage kommen könne, um starke Marktverwerfungen, die auch die Fiskalkraft des Wirtschaftsbereichs in Frage stellen würden, möglichst zu verhindern.

    Positiv bewertet werden kann sicher, dass bei den neuen Steuerplänen der fiskalpolitische Ansatz Dominanz hat. Denn mehr Geld für den Fiskus kann nur dann herausspringen, wenn man die Fiskalquelle nicht verschüttet. Es ist zu hoffen, dass sich dieser Denkansatz auch bei anderen Aspekten durchsetzt. So etwa bei der derzeit laufenden Konsultation zur EU-Tabakproduktrichtlinie. Denn die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen wie Einheitspackungen sind mit ihrem nicht sachbezogenen Diskriminierungscharakter Steilvorlagen für den Schmuggel.

    (DTZ 43/10)