Schlagwort: Konsultationsverfahren

  • Handel zeigt an Konsultation viel Interesse

    BERLIN (DTZ/fok). Vor allem der Tabakwarenhandel, aber auch interessierte Bürger nutzen die Webseite www.entscheiden-sie-selbst.de, die im Rahmen einer gemeinsamen Aktionskampagne der deutschen Tabakwirtschaft über das laufendende Konsultationsverfahren zur EU-Tabak-Produkt-Richtlinie informiert und Anleitung zur Teilnahme an der bis zum 17. Dezember laufenden Konsultation gibt.

    Wer Einheitspackungen sowie Präsentations- und Werbeverbote in den Tabakläden verhindern will, sollte an der Konsultation teilnehmen. Bis Ende November, viereinhalb Wochen nach dem Start der Webseite, hatte diese mehr als 21 000 Besucher, 63 Prozent von ihnen kamen über einen direkten Zugriff, hatten die Adresse also über den Flyer, Medien oder Anschreiben erhalten. Die durchschnittliche Besuchszeit war überdurchschnittlich hoch, was zeigt, dass die Besucher die Informationen und den Zugang zum EU-Konsultations-Formular intensiv nutzen. Die für weitere Informationen eingerichtete kostenlose Telefon-Hotline 0800-2883637 wurde von 326 Anrufern genutzt, davon waren 211 Händler.

    (DTZ 48/10)

  • Rege Beteiligung an Aktionskampagne

    BERLIN (DTZ/fok). Die Aktionskampagne der Tabakbranche gegen Überregulierungen und für eine aktive Teilnahme am EU-Konsultationsverfahren im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tabak-Produkt-Richtlinie zeigt erste Früchte.

    Die zur Information und zur Unterstützung beim Ausfüllen des Konsultationsformulars dienende Internetseite www.entscheiden-sie-selbst.de wurden in den beiden ersten Wochen von mehr als 10 500 Besuchern aufgesucht, die Zahl der Seitenaufrufe lag bei über 26 000. Auch die kostenlose Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0800-2883637, die weitere Fragen kompetent beantwortet, meldet zahlreiche Anrufer.

    180 Interessierte hatten sich in den ersten zehn Tagen dort zusätzlich informiert, davon 145 aus dem Handel. Sehr positiv angelaufen ist auch die Verteilung von Informationsflyern, um den drohenden massiven Regulierungen ein Nein entgegen zu halten und zur Beteiligung am Konsultationsverfahren zu motivieren. Mehrere zehntausend Flyer wurden von den Handelsverbänden an ihre Mitglieder und von Herstellern an ihre Handelskunden verteilt. Die Zahl der Stellungnahmen bei der EU-Online-Konsultation liegt derzeit bei etwa 7 800 EU-weit.

    Um den Anliegen der Tabakbranche und ihrer Kunden Nachdruck zu verleihen, ist es aber unverändert wichtig, dass möglichst viele aus der Branche sich aktiv an der bis 17. Dezember 2010 laufenden Konsultation beteiligen.

    Mit Aktionstagen am 19. und 20. November, die vom Bündnis für Toleranz (BFT) koordiniert werden, zeigen Tabakwarenhändler in Deutschland und Österreich ihren Kunden, was ihnen blüht, wenn die von der EU vorgeschlagenen Einheitspackungen und ein Verbot der offenen Präsentation von Tabakwaren in den Geschäften Wirklichkeit würde. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 2 der aktuellen Printausgabe.

    (DTZ 46/10)

  • Werden Sie aktiv gegen EU-Pläne zur Tabak-Diskriminierung!

    KÖLN (DTZ/fok). Die EU-Kommission hat im Rahmen einer Überarbeitung der EU-Tabak-Produkt-Richtlinie eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die die Existenz der auf den Markenverkauf ausgerichteten legalen Tabakwirtschaft massiv bedrohen:

    [bul] Einheitspackungen ohne Farben, Markenschriftzüge und Logos,
    [bul] Präsentationsverbot für Tabakwaren in den Läden, so dass diese „unter die Ladentheke“ verbannt und für den kaufwilligen Konsumenten nicht mehr sichtbar sind,
    [bul] Einheitsgeschmack: Zusatzstoffe, die zur Geschmacksvielfalt beitragen, sollen künftig verboten werden und
    [bul] Zigarettenautomaten sollen verboten werden.

    In einem Konsultationsverfahren können EU-Bürger, Wirtschaft, Behörden und Nicht-Regierungsorganisationen bis zum 17. Dezember 2010 ihre Meinung zu den Vorschlägen für die neue Richtlinie äußern.

    Fachhandel in Existenz bedroht
    Zu den Hauptbetroffenen dieser Vorschläge, die vor allem eine Diskriminierung der Tabakprodukte und eine Zerstörung des Markenwettbewerbs sowie die Unterbindung der produktbezogenen Verbraucherinformation zur Folge haben würden, zählt der tabakführende Handel mit seinen rund 100.000 Tabakverkaufsstellen und 370.000 Zigarettenautomaten. Vor allem die 7.500 Fachgeschäfte sind in ihrer Existenz massiv bedroht.

    Deshalb ist es gerade für den Handel notwendig, sich am Konsultationsverfahren zu beteiligen und dabei überzogenen Regulierungsvorschlägen eine klare Absage zu geben, zumal diese Vorschläge nicht einmal geeignet sind, das EU-Ziel eines geringeren Tabakkonsums zu erreichen, sondern nur die organisierte Schmuggelkriminalität fördern würden.

    Hürden beim Konsultationsverfahren
    Für die Beteiligung am Konsultationsverfahren sind jedoch einige Hürden aufgebaut worden: Meinungsbekundungen sind nur über eine speziell eingerichtete Internetseite möglich. Und die Konsultationsbögen sind in englischer Sprache verfasst, auch wenn die jeweiligen Meinungsäußerungen zu den vorgegebenen EU-Vorschlägen in deutsch verfasst werden können.

    Um jedem interessierten Bürger und Händler dennoch eine Teilnahme zu ermöglichen, haben die Verbände der Tabakwirtschaft eine Aktionskampagne gestartet. An ihr beteiligt sind die Branchenverbände BTWE, BDTA, DZV, VdR, BdZ, der Bundesverband deutscher Tabakpflanzer, die Gewerkschaft NGG sowie das Unternehmen Philip Morris.

    Federführend in der Ansprache des Tabakwaren-Einzelhandels ist der BTWE, dessen Präsident Rainer von Bötticher in einer Sonderinformation seine Kollegen aufgerufen hat, sich aktiv an der Konsultation zu beteiligen und so mit der eigenen Meinung den politischen Prozess mitzubestimmen. Hierzu verteilt der Verband einen Flyer, der über die Details in Kürze informiert.

    Website der Aktionskamapgne: www.entscheiden-sie-selbst.de.
    Sehr gute Hilfestellung leistet die im Rahmen der Aktionskampagne eingerichtete Internetseite

    [linkn|http://www.entscheiden-sie-selbst.de]www.entscheiden-sie-selbst.de. [/link]
    Dort sind wichtige Informationen zum Thema zu finden und die Vorgehensweise beim Ausfüllen des Konsultationsformular wird genau geschildert. Gleichzeitig findet sich dort eine Verlinkung zum Onlineformular der EU-Konsultation, so dass diese nicht gesondert aufgesucht werden muss. Dabei macht es Sinn, sich die Informationshinweise zunächst einmal auszudrucken, sie gründlich zu studieren, um dann gut vorbereitet an der EU-Internetbefragung teilzunehmen.

    Da sich dennoch immer wieder Fragen zur Vorgehensweise bei der Teilnahme am Konsultationsverfahren und zu inhaltlichen Aspekten auftun können, hat die Aktionsgemeinschaft eine kostenlose Telefonhotline eingerichtet, auf der unter der Rufnummer 0800-2883637 Fragen gestellt werden können, die von einem kompetenten Team beantwortet werden. Diese Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 12 bis 22 Uhr erreichbar, also auch nach Ladenschluss.

    „Engagieren Sie sich für Vielfalt und gegen Gleichmacherei!“
    „Ihre Teilnahme an der Internetumfrage entscheidet maßgeblich über Ihre und unsere Zukunft. Machen Sie mit! Engagieren Sie sich aktiv für Vielfalt und gegen Gleichmacherei!“, appelliert BTWE-Präsident von Bötticher an den Tabakwaren-Facheinzelhandel.

    Doch nicht nur die Tabakwirtschaft selbst ist von den EU-Plänen massiv betroffen, sondern auch die Verbraucher selbst. So appelliert der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) an die „Anhänger des Zigarrengenusses“, sich an dem Anhörungsverfahren zu beteiligen und vor allem gegen die Einführung generischer Einheitspackungen auszusprechen.

    Gerade der Zigarrenmarkt mit seiner Vielfalt an Marken, Formaten und Verpackungen wäre durch eine solche Reglementierung entscheidend getroffen; dem Zigarrengenießer wäre es ansonsten nicht mehr möglich, sich anhand der Verpackung über sein Genussprodukt zu informieren und eine entsprechende Kaufentscheidung zu treffen. Auch der Zigarrenverband verweist in diesem Zusammenhang auf die Internetseite
    [linkn|http://www.entscheiden-sie-selbst.de]www.entscheiden-sie-selbst.de. [/link]

    (DTZ 44/10)