Schlagwort: Kiosk

  • Der Unterschied zwischen Einzelhandel und Kiosk

    MAINZ // Ein Einzelhandelsgeschäft unterliegt grundsätzlich dem Sonntagsverkaufsverbot. Die provisorische Abtrennung der nicht für den Sonntagsverkauf zugelassenen Räumlichkeiten und Produkte führt nicht dazu, dass das Ladengeschäft zum „Kiosk“ wird und nicht mehr dem Sonntagsverkaufsverbot unterliegt.

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte deshalb eine gegen einen Lebensmittelhändler verhängte Geldbuße in Höhe von 500 Euro.

    Sonntagsverkauf
    Der Betroffene meint hingegen, sein Einzelhandelsgeschäft könne am Sonntag als „Kiosk“ geöffnet sein, wenn er nur die entsprechenden für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren anbiete und die übrigen Räumlichkeiten mit den nicht für den Sonntagsverkauf erlaubten Produkten provisorisch abtrenne.

    Rechtsbeschwerde
    Die gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Nach Auffassung des OLG verstieß der Betroffene vielmehr vorsätzlich gegen das Sonntagsverkaufsverbot. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz sei die Öffnung eines Geschäfts am Sonntag grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sei. Eine derartige Erlaubnis habe der Betroffene nicht.

    Vorgabe des Gesetzgebers
    Der Einzelhändler sei vielmehr bereits im September 2019 vom Gewerbeamt auf das allgemeine Sonntagsverkaufsverbot hingewiesen worden. Er könne die gesetzgeberische Vorgabe auch nicht dadurch unterlaufen, dass er einen Rechtsanwalt gefragt und von diesem eine entgegenstehende Antwort erhalten habe. Der Rechtsanwalt habe die gesetzliche Regelung nicht durch eigenständige Bewertungen ersetzen können. Die Vorgehensweise des Betroffenen führe allein dazu, dass von einem vorsätzlichen Verhalten auszugehen sei und eine Haftung des Rechtsanwalts für die unrichtige Auskunft im Raum stehe.

    Bauordnungsrechtliche Vorschriften
    Das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen falle auch nicht unter den Begriff „Kiosk“, der zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen berechtigt wäre. Die Bezeichnung „Kiosk“ sei in Anlehnung an bauordnungsrechtliche Vorschriften zu verstehen. Es handele sich um „eine kleine ortsfeste, meist aus einem einzigen Raum bestehende bauliche Anlage, die in der Regel von Kunden nicht betreten werden kann und bei der die Warenabgabe in Form des Schalterverkaufs stattfindet“. Diesem Begriffsverständnis entspreche das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen – auch im Falle der provisorischen Abtrennung – nicht.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 2 Ss-OWi 867/20) ist im Volltext [link|https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001417]hier [/link] abrufbar.

    pi

  • Bon-Pflicht – was nun?

    BERLIN // Wie geht es weiter mit der Bon-Pflicht? Die Liberalen versuchen derzeit, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der vorsieht, alle Betriebe, die moderne und sichere Kassen benutzten, von der BonPflicht auszunehmen.

    Die FDP-Bundestagsfraktion hat dazu bereits einen Brief an alle 18 575 Bäckereien in Deutschland verschickt. Diese Firmen sind besonders stark betroffen, weil viele Beträge im Cent-Bereich kassiert werden und die erworbenen Erzeugnisse in aller Regel auch nicht umgetauscht werden.

    In Baden-Württemberg protestiert die FDP-Fraktion gemeinsam mit einem Bäcker gegen die neuen Auflagen. Der Stuttgarter Martin Reinhart hat in den ersten 17 Arbeitstagen des Jahres rund 20 500 Kassenbelege ausdrucken und seinen Kunden mitgeben müssen. Die FDP fordert deshalb auch das Einführen einer Bagatellgrenze von zehn Euro.

    Auch Kioske und kleine Geschäfte werden durch die Bon-Pflicht beeinträchtigt. Zeitungen, Kaugummis und andere Kleinwaren kosten oft weniger als einen Euro.

    red

    (DTZ 05/20)

  • Valora stärkt E-Smoke und neue Services

    BERLIN / HAMBURG // Die k- kiosk- und Cigo-Franchisepartner von Valora Retail Deutschland, Hamburg, betreiben über das Bundesgebiet verteilt Presse- und Tabakfachverkaufsstellen. Am 18. und 19. Mai trafen sie sich in Berlin: Beim fünften Franchisetreffen informierten sich die rund 150 Teilnehmer über aktuelle Branchenthemen.

    Valora Retail bietet bundesweit ein Angebot für mobile Kunden – immer angepasst an deren aktuelle Bedürfnisse. Diese Position soll im Zuge der Fokussierung auf das Kerngeschäft Retail in Zukunft weiter ausgebaut und gefestigt werden. Das umfangreiche Angebot an Presse- und Tabakwaren soll dabei ein wesentlicher Bestandteil der Kiosk-Formate und tragende Säule des Konzepts bleiben. Im Bereich Tabak gewinnt besonders E-Smoke an Bedeutung. „Die Warengruppe birgt derzeit ein enormes Potenzial.

    Potenzial für E-Smoke
    Der Jahresumsatz in Deutschland liegt gemäß dem Verband des E-Zigarettenhandels bei rund 150 Millionen Euro, für 2015 sind bis zu 300 Millionen Euro zu erwarten. Deshalb stellen wir uns hier breiter auf, erweitern das Sortiment und bieten für unsere Filialen die entsprechende Ausstattung an“, erklärt Lars Bauer, Geschäftsführer von Valora Retail Deutschland. Anfang 2015 hatte das Unternehmen ein neues E-Smoke-Modul eingeführt.

    Snacks und Getränke für unterwegs werden immer beliebter, daher rückt gleichzeitig das Thema Food mehr in den Fokus. Entsprechend wird unter anderem die Eigenmarke „ok.“ kontinuierlich um neue Artikel ergänzt – aktuell um Cola und Energy Orange.

    Valora Retail zufolge wünschten sich die Kunden bei Dienstleistungen und Produkten erhöhten Komfort und Schnelligkeit. „Gefragt sind Services, die den Alltag erleichtern und einen Mehrwert bieten. Dem tragen wir durch entsprechende Sortimente Rechnung und vor allem durch die verstärkte Integration von digitalen Lösungen“, so Bauer. Dazu zählen Giftcards, zum Beispiel von iTunes oder Amazon, ebenso wie Guthabenkarten zur Online-Bezahlung. Die Hausmesse bot den Franchise‧nehmern eine Plattform, um sich im direkten Austausch mit Unternehmen und Lieferanten ein Bild der Branchenneuheiten zu machen.

    Begleitet wurde die Tagung von Kabarettist und Comedian Oliver Tissot. Schauspieler Marek Erhardt las aus seinem Buch „Undercover“. Und die Show „Stars in Concert“ begeisterte die Teilnehmer bei der abendlichen Gala im Estrel Festival Center. Dabei wurden auch die Franchisenehmer des Jahres 2014 gekürt. Bei k kiosk konnte sich Adel Kallab über die Auszeichnung freuen. Der 34-Jährige entwickele seine vier Hamburger Verkaufsstellen effektiv weiter. Als „Cigo-Franchisenehmer des Jahres“ wurde Kemal Nisanci geehrt. Er betreibt zwölf Filialen in Baden-Württemberg. Beiden Preisträgern sei es gelungen, den Umsatz in ihren Filialen kontinuierlich zu steigern.
    pnf

    (DTZ 22/15)

  • Valora erwirbt Naville in der Westschweiz

    MUTTENZ // Valora mit Zentrale in Muttenz hat den Westschweizer Kleinflächenretailer Naville, eine Tocher der französischen Lagardére Group, für 90 Millionen Schweizer Franken (knapp 75 Millionen Euro) erworben und dehnt damit sein Kiosk- und Convenience Geschäft auf die gesamte Schweiz aus.

    Naville hat ein Verkaufsstellennetz von mehr als 175 Shops und betreibt eine Logistikplattform, die führend in der Distribution von Presseprodukten in der Romandie ist. Die Verkaufsstellen werden von lokal verankerten Agenten betrieben, welche die spezifischen Kundenbedürfnisse der Region kennen. Der für das Jahr 2014 erwartete Netto-Umsatz wird mit rund 340 Millionen Schweizer Franken (fast 283 Millionen Euro) angegeben. Der Firmensitz in Genf befindet sich an einer gesuchten Lage in La Praille und ist ebenfalls Bestandteil der Transaktion.
    red

    (DTZ 46/14)

  • Lekkerland veräußert Kiosk-Sparte an Valora

    MUTTENZ/FRECHEN (DTZ/pnf). Die Valora Holding AG, Muttenz, übernimmt von der Lekkerland AG & Co. KG, Frechen, deren Tochterfirma Convenience Concept (CC) mit einem Außenumsatz von rund 450 Millionen Euro.

    Mit zirka 1 300 Verkaufsstellen ist Convenience Concept die größte zusammenhängende Kiosk-Kette in Deutschland. Im Gegenzug wird Lekkerland alle zur Valora Gruppe gehörenden Standorte beliefern. Lekkerland will sich in Zukunft auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Die Transaktion bedarf noch der Zustimmung des Bundeskartellamtes.

    Die Einzelhandelsaktivitäten der Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG im deutschen Markt waren bisher in der Tochtergesellschaft CC gebündelt. Diese Firma führt innerhalb des bestehenden Netzwerks die Retailkonzepte „CIGO“, „Tabak-Börse“, „ServiceStore DB“, „U-Store“ und „Kio“ sowie auch Standorte ohne eigenständigen Markenauftritt.

    Durch die Akquisition übernimmt Valora Retail mit insgesamt rund 2 900 Standorten die führende Position als Micro-Retailer im deutschsprachigen Raum und rückt gleichzeitig mit den bereits bestehenden knapp 100 Verkaufsstellen in Luxemburg und Österreich sowie den rund 1 200 Standorten in der Schweiz zum zweitgrößten Micro-Retailer in Europa auf.

    (DTZ 05/12)