Schlagwort: Kinowerbung

  • Werbeoptionen sollen im Fachhandel erhalten bleiben

    MAINZ // In Deutschland soll zum 1. Januar 2022 ein Tabakwerbeverbot umgesetzt werden. Darauf haben sich die Fraktionen der CDU/CSU und SPD geeinigt (DTZ berichtete). Auf die Inhalte wollen sich die Beteiligten noch verständigen. DTZ liegt nun ein Entwurf des Positionspapiers vor, woraus wir im Folgenden in Auszügen zitieren.

    Darin heißt es, dass „CDU und CSU … keine Verbotsparteien“ sind. „Es ist weder Recht noch Aufgabe der Politik, Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden. Dies gilt für die Entscheidung, zu rauchen oder nicht zu rauchen. Und dies gilt auch für die Freiheit der Werbung.“
    Unter der Vorgabe, die Tabakrahmenkonvention eins-zu-eins umzusetzen, will die Fraktion …

    [bul]ab dem 1. Januar 2022 die Außenwerbung für Tabakprodukte, mit Ausnahme der Außenflächen des Fachhandels, beenden.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die Kinowerbung für Tabakprodukte bei allen Filmen unterbinden, die für Jugendliche zugänglich sind.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels und
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige Ausspielung von Tabakprodukten untersagen.

    Demgegenüber stärkt das Papier die Rolle des Fachhandels. Folgende Werbeoptionen sollen erhalten bleiben:
    [bul]die Außenwerbung in und an den Geschäftsräumen des Fachhandels,
    [bul]die Kinowerbung bei Filmen mit Altersfreigabe ab 18 Jahren,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Tabakhandel,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigarren, Zigarillos und Tabakerhitzern,
    [bul]die markenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Verpackungen (kein Plain-Packaging),
    [bul]das Sponsoring nationaler Veranstaltungen und
    [bul]der Markentransfer, das heißt: die Übertragung der Marke auf andere Produkte.

    Daneben wollen CDU und CSU ein „Verbraucher-Jugendschutz- und Gesundheitspaket für E-Zigaretten schaffen“.
    Konkret heißt es dazu im Entwurf:
    „Deswegen wollen wir zum 1.  Januar 2021 die bestehende Inhaltsstoffregulierung zu nikotinhaltigen Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Nachfüllbehälter ausweiten.“

    „Außerdem streben wir an, die für Tabakprodukte vorgesehenen Beschränkungen der Außen- und Kinowerbung sowie der kostenlosen Ausspielung eins-zu-eins auf E-Zigaretten zu übertragen, und Lücken bei der Beschränkung der audiovisuellen Werbung zu schließen.“

    Gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD – vorausgesetzt er stimmt zu – will die Fraktion auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag erarbeiten und in den Bundestag einbringen.

    red

    (DTZ 47/19)