NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE // Noch vor dem Corona-Lockdown hat das Land Rheinland-Pfalz die Produktangaben von E-Liquids überprüft. Das Ergebnis fiel positiv für den Handel aus.
Im Auftrag des Landes hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als zuständige Behörde E-Liqudis im Groß- und Einzelhandel auf ihren Nikotingehalt geprüft. Insgesamt wurden 31 Produkte von neun verschiedenen Händlern in Mainz, Bingen, Ingelheim und Worms im Labor untersucht.
Hersteller und Händler kennen sich aus
Das Messinstitut des Landesamtes für Umwelt in Mainz analysierte den Nikotingehalt und verglich diesen mit den Konzentrationsangaben auf den dazu gehörigen Verpackungen. Mit positivem Befund: Die meisten Hersteller und Händler wissen wie ihre Produkte einzustufen sind.
Bei keinem Produkt überschritt beim Nikotingehalt die erlaubte Höchstgrenze von 20 Milligramm pro Milliliter. Darüber hinaus entsprach der analysierte Nikotingehalt bei allen Proben, der auf der Verpackung angegeben Konzentration.
Informationsbedarf vorhanden
Dennoch, folgert die SGD, sei Kennzeichnungsvorschriften den Herstellern und Händlern nicht ausreichend bekannt. „Insbesondere die vorgeschriebene Mindestgröße des Gefahrenpiktogramms wird oftmals nicht eingehalten“, heißt es. Bei über der Hälfte der Proben waren die Piktogramme kleiner als die geforderte Mindestgröße von 10 x 10 Millimeter (1 Quadratzentimeter). In diesen Fällen fehlte auch das notwendige Signalwort („Achtung“ beziehungsweise „Gefahr“). Zudem waren auch die Gefahren-, und/oder Sicherheitshinweise falsch oder gar nicht angegeben.
Die Aufklärung über Risiken und Gefahren sei ihm persönlich sehr wichtig, sagt SGD-Süd-Präsident Hannes Kopf. „Deshalb ist auch in Zukunft eine verstärkte Überwachung notwendig zur Sicherstellung einer rechtlich einwandfreien Kennzeichnung der E-Liquids“, betont er.
red