Schlagwort: Kennzeichnungspflicht

  • Plastikfilter kennzeichnen

    BERLIN // In seiner Sitzung am 25. März hat der Bundestag die sogenannte Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung verabschiedet. Demnach müssen auch Tabakprodukte mit Filtern, die Plastik enthalten, entsprechend der Verordnung gekennzeichnet werden.

    Praxisgerechter Vollzug
    Zugleich wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung und die Bundesländer aufgefordert werden, für „einen möglichst praxisgerechten Vollzug der neuen Kennzeichnungspflicht zu sorgen; das gilt besonders für das Umsetzen der Regelungen durch die betroffenen Hersteller und Vertreiber.

    Ein sinnloses Vernichten noch bestehender Lagerkapazitäten durch die Hersteller ist möglichst zu vermeiden.“ In diesem Zusammenhang ist in der Verordnung klargestellt, dass der Handel die Altwaren – also Waren ohne Kennzeichnung – unbefristet abverkaufen kann.

    nh