Schlagwort: Kartellgesetz

  • Grosso und Bauer gehen in die nächste Runde

    KÖLN (DTZ/red). Die Entscheidung in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Presse-Grosso und Bauer-Vertrieb geht in die nächste Runde.

    Der 1. Kartellsenat unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Jürgen Kühnen will am 14. November über die Berufung des Bundesverbandes Presse-Grosso gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln verhandeln, mit dem diese am 14. Februar dieses Jahres der Klage des Bauer-Vertriebs gegen den Bundesverband stattgegeben hatte, berichtet das dem Verband angeschlossene Organ „Dnv-online“.

    Bauer-Vertrieb wertet Urteil als Reform-Beschleuniger

    Das Kölner Urteil verbietet aktuell dem Verband, stellvertretend für seine Mitglieder einheitliche Konditionen für Leistungen, Entgelte und Laufzeiten von Verträgen für die Auslieferung der Presseprodukte an den Einzelhandel mit den Verlagen und Nationalvertrieben auszuhandeln und zu vereinbaren.

    Dabei geht es vor allem um die Großhandelsspannen, die der Verband für seine Mitglieder – und de facto auch für die anderen Pressegroßhandlungen – mit den Verlagen ausgehandelt hatte. Darüber hinaus darf der Bundesverband die Pressegroßhandlungen künftig nicht mehr auffordern, Verhandlungen mit Verlagen oder Nationalvertrieben über individuelle Konditionen zu verweigern.

    Während die Bauer-Vertriebsgesellschaft den Kölner Richterspruch als „Chance für dringend notwendige Reformen“ im deutschen Pressevertriebssystem wertet, fürchtet Presse-Grosso/Verband, dass ein uneinheitliches Konditionengefüge die Neutralität des Pressevertriebs und damit letztlich die Überallerhältlichkeit und Vielfalt von Zeitungen, Zeitschrften und Magazinen bedrohe.

    Verbände streben politische Lösung an In dieser Haltung unterstützen ihn der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die drei Verbände haben darum der Bundesregierung eine Änderung des Kartellgesetzes vorgeschlagen, die dem Bundesverband Presse-Grosso ausdrücklich die zentrale Vereinbarung von Konditionen mit den Verlagen gestattet.

    (DTZ 26/12)