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  • LKA warnt vor Drogen

    DÜSSELDORF // Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen warnt vor dem Konsum illegaler E-Liquids, die mit synthetischen Cannabinoiden oder sogenannten K.o.-Tropfen versetzt seien. In Nordrhein-Westfalen seien mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Konsumenten dieser Substanzen notärztliche Hilfe benötigt hätten. Eine exakte chemische Zusammensetzung der Drogen sei für den Konsumenten nicht zu erkennen und die Wirkung auf den Organismus nicht einschätzbar.

    Die Verpackungen der illegalen Liquids ließen meist keine Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der hochgefährlichen Inhaltsstoffe zu. Häufig seien die Produkte sogar mit dem Hinweis versehen: „Not For Human Consumption“ („nicht für den menschlichen Konsum bestimmt“). Die Wirkung der künstlichen „Cannabinoide“ ähneln denen von THC, dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Sie hätten jedoch häufig eine wesentlich höhere Wirkstärke.

    In Nordrhein-Westfalen bestehe bei einigen Fällen der Verdacht, dass es sich bei der zugeführten Substanz um Gamma-Butyrolacton (GBL) handeln könnte. Ein Nachweis im Blut wurde bislang nicht erbracht, da GBL im Körper schnell abgebaut werde. Ein Nachweis der Substanz gelinge nur, wenn E-Zigarette oder E-Liquid untersucht werden könne.

    Das Landeskriminalamt rät, worauf Konsumenten von Liquids in E-Zigaretten achten sollten:
    Informieren Sie sich vor dem Konsum von E-Zigaretten über Qualität und Herkunft des Liquids.
    Lehnen Sie das Angebot ab, an fremden E-Zigaretten zu ziehen.

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    (DTZ 03/20)