Schlagwort: Inzidenzwerte

  • Sichereres Gefühl

    NÜRNBERG // Der Anteil der Betriebe, die sich akut in ihrer Existenz bedroht sehen, ist deutlich gesunken: Während er im im April bei rund 13 Prozent lag, sank er im Mai auf acht Prozent. Das zeigt eine zwischen 10. und 27. Mai durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Inzidenzwerte entspannen sich
    „Die Inzidenzwerte entspannen sich vielerorts, parallel dazu blicken auch die privatwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland wieder optimistischer in die Zukunft“, sagt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. Bei Dienstleistungsbetrieben halbierte sich der Anteil derjenigen, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen von 15 auf sieben Prozent. Aber auch bei Betrieben im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen gibt es einen deutlichen Rückgang von fünf auf 0,5 Prozent. Vor allem Kleinstbetriebe mit einem bis neun Angestellten berichten von deutlich geringeren Existenzängsten.


    Positive Entwicklung

    Die positive Entwicklung macht sich auch im Einstellungsverhalten der Betriebe bemerkbar. Insgesamt überstiegen die vorgenommenen Einstellungen im Mai in 14 Prozent der Firmen die Entlassungen. Betriebe im Gastgewerbe haben dagegen eher entlassen als eingestellt. „Das könnte einerseits daran liegen, dass es dieser Branche wirtschaftlich weiter schlecht geht. Denkbar ist aber auch, dass die Unternehmen aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicherheit zurückhaltend sind“, erklärt IAB-Vize‧direktor Ulrich Walwei. Zudem weisen im Mai viele Betriebe im Gastgewerbe noch ein hohes Niveau an Kurzarbeit auf. Daher setzten sie zunächst die bereits Beschäftigten wieder in vollem Umfang ein.

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  • Lockerungen verfassungsrechtlich zwingend geboten

    MAINZ // Nachdem in Rheinland-Pfalz die landesweite Inzidenz der nachgewiesenen Corona-Neuinfektionen, also der Infektionen je 100 000 Einwohner der vergangenen sieben Tage, seit mehreren Tagen in Folge unter dem Wert von 50 liegt, mahnt der rheinland-pfälzische Justizminister und FDP-Politiker Herbert Mertin baldige Rücknahmen der derzeitigen Grundrechtseingriffe aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes an.

    Infektionsschutzgesetz des Bundes
    „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist im vergangenen Jahr eigens angepasst worden und sieht inzwischen ausdrücklich eine Inzidenz von 50 vor, damit ‚umfassende Schutzmaßnahmen‘ zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden dürfen. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 erlaubt das Gesetz dagegen nur ‚breit angelegte‘ Schutzmaßnahmen, unterhalb der Inzidenz von 35 sogar nur ‚unterstützende Schutzmaßnahmen‘. Zwischen den verschiedenen Inzidenzen besteht damit ein klar definiertes Stufenverhältnis“, unterstreicht Herbert Mertin.

    Verfassungsrechtlich zwingend
    Es sei daher verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substanzielle Öffnungsschritte eingeleitet werden müssten. Dieser Schwellenwert stehe auch nicht im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten. „Wenn aufgrund der Mutationen des Virus und einer damit verbundenen erhöhten Gefährlichkeit die Inzidenzwerte angepasst werden müssen, dann muss hierzu das Infektionsschutzgesetz des Bundes erneut geändert werden“, sagt Mertin weiter. Der Bundestag habe im vergangenen Jahr mehrfach demonstriert, dass das notfalls auch in wenigen Tagen möglich sei.

    „Die Politik erwartet von den Bürgern, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten – und setzt das auch notfalls mit hohen Bußgeldern durch. Dann dürfen die Bürger umgekehrt von den Politikern auch erwarten, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Politik eingehalten werden“, betont der rheinland-pfälzische Justizminister.


    Flut von Insolvenzverfahren

    Herbert Mertin sieht die Gefahr einer bisher nicht gekannten Flut von Insolvenzverfahren. Das gelte es zu verhindern. „Die bereits Ende Oktober von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen müssen jetzt ohne weitere Verzögerungen fließen.“ Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung die weitere Aussetzung der an sich bestehenden Pflicht für überschuldete Firmen, einen Insolvenzantrag zu stellen, im Bundesrat mitgetragen. Bis zum 30. April bleibe die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Mertin befürchtet eine Pleitewelle. Umso dringender sei jetzt die Auszahlung – niemandem sei geholfen, wenn zu späte Hilfszahlungen nur noch die „Beerdigungskosten eines Insolvenzverfahrens decken.“

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