Schlagwort: Internationale Rechtsprechung

  • Doch kein Kiffer-Paradies?

    BERLIN // Alles halt?! Wer auf eine rasche Legalisierung von Cannabis gehofft hatte – und viele Tabakwaren-Fachhändler sehen die Droge als interessante Sortimentserweiterung – sind jetzt enttäuscht. Denn aus Berlin heißt es nun: Die Freigabe könnte internationalem Recht widersprechen.

    Nicht zuletzt Bundesgesundheits‧minister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich immer wieder für eine rasche Legalisierung ausgesprochen, noch in diesem Herbst, teilte er mit, könnten Eckpunkte des geplanten Gesetzes vorgelegt werden. Auch der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) hatte einen Gesetzentwurf für Ende 2022 oder Anfang 2023 angekündigt.

    Stellungnahme zur Abgabe liegt vor
    Doch dann kam der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger und gab beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten in Auftrag. Die Stellungnahme liegt jetzt vor, und darin heißt es: Zwei EU-Regelungen stehen der „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften“ – so die Formulierung im Koalitionsvertrag – entgegen. Das betrifft einerseits den EU-Rahmenbeschluss von 2004, demzufolge jeder Mitgliedsstaat die Produktion, das Anbieten sowie den Verkauf von Drogen unter Strafe stellen muss. Dabei geht es um sogenannte psychotrope Drogen – zu denen auch Cannabis gehört. Bei Verstößen müssten die EU-Staaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende strafrechtliche Sanktionen verhängen.

    Das zweite Problem sehen die Berliner Wissenschaftler im Schengen-Protokoll. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

    Rechtssichere Lösung
    Für Pilsinger ist der Fall damit klar: Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sei gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen habe. „Wenn Karl Lauterbach eine in meinen Augen so oder so gesundheitsgefährdende Cannabis-Legalisierung durchziehen möchte, dann muss er dafür wenigstens eine rechtlich korrekte gesamteuropäische Lösung in Brüssel finden“, fuhr der CSU-Politiker fort.

    Aus den Reihen der SPD war zu hören, der Teufel stecke im Detail, man werde sich um eine rechtssichere Lösung bemühen. Die bestehenden Regeln seien überholt und Ausdruck einer als nicht mehr zeitgemäß empfundenen Drogenpolitik.

    Ein Vorgehen, wie es die Niederländer zeigen, können sich die deutschen Verantwortlichen allerdings nicht vorstellen. In unserem Nachbarland sind sowohl Anbau und Verkauf als auch der Besitz von Cannabis verboten. Die Behörden greifen innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen jedoch nicht ein.

    red