BERLIN // Viele Dampfer schätzen – gerade in den Sommermonaten – eine kühle, frische Mentholnote in ihren Liquids. Die Tabakerzeugnisverordnung, also die deutsche Umsetzung der Tabakproduktdirektive (TPD 2), sah jedoch vor, dass der aus Pfefferminz gewonnene Stoff nicht mehr zur Produktion von Liquids genutzt werden dürfe. Grund: Das zuständige Landwirtschaftsministerium in Berlin bewertet Menthol als Stoff, der das Inhalieren von Tabakrauch erleichtert. Damit wird er als Zusatzstoff für Zigaretten verboten.
Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ räumt der Industrie nun jedoch „für Menthol als Inhalationserleichterer in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern“ eine Übergangsfrist bis zum 20. Mai 2020 ein.
Der Bundestag wird über den vorliegenden Entwurf Mitte Mai entscheiden. Beobachter rechnen nicht mit gravierenden Veränderungen. max
(DTZ 16/17)