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  • BTWE startet Corona-Hilfsaktion für Händler

    KÖLN // Durch die behördlich angeordnete Schließung ihres Geschäftes sind viele Tabakwaren-Einzelhändler in eine wirtschaftlich bedrohliche Situation geraten. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat zur Unterstützung dieser Handelsunternehmer jetzt eine Corona-Hilfsaktion ins Leben gerufen.

    Hersteller unterstützen Konzept
    Die Unternehmen Philip Morris und 5th Avenue haben bereits finanzielle Mittel zugesagt. Weitere Unternehmen prüfen noch ihre Unterstützung, jede weitere Beteiligung an dem „Hilfsfonds“ wird der BTWE nach eigenen Angaben zeitnah bekanntgegeben.

    Inhabergeführter Fachhandel
    Mit der Corona-Hilfsaktion will der Verband Mitglieder der Einzelhandelsorganisation unterstützt, die maximal zwei Tabakwaren-Fachgeschäfte betreiben und deren Laden im Rahmen behördlicher Auflagen zur Corona-Krise geschlossen wurde. Der Fokus liegt in der Unterstützung der besonderen Härtefälle, deren Existenz konkret bedroht ist, und die keine Möglichkeit haben – zum Beispiel durch andere nicht betroffene Filialen oder Sortimente –, den Schaden abzumildern.

    Inhabergeführter Fachhandel
    BTWE-Präsident Torsten Löffler: „Die Corona-Krise hat die Tabakwaren-Einzelhändler in einigen Bundesländern hart getroffen. Ganz wichtig ist jetzt Liquidität für die Unternehmer, damit sie ihr Geschäft weiter betreiben können. Das BTWE-Präsidium dankt allen Unternehmen, die die Corona-Hilfsaktion unterstützen. Gerade für den inhabergeführte Tabakwaren-Facheinzelhandel ist dies ein wichtiger Baustein zum Überleben.“

    Voraussetzungen
    Im Rahmen der BTWE-Corona-Hilfsaktion werden insbesondere solche Mitglieder berücksichtigt, die die folgenden Kriterien erfüllen und nachweisen:
    [bul]Das Einzelhandelsgeschäft ist Tabakwaren-Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland und macht mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tabakwaren und Potenziell Risikoreduzierten Produkten (PRRP).
    [bul]Das Geschäft wurde im Rahmen behördlicher Anordnung zur Corona-Krise geschlossen.
    [bul]Der Händler betreibt höchstens zwei Geschäfte, die beide die erstgenannten beiden Kriterien erfüllen.

    Der Unterstützungsbetrag stellt eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung dar und ist auf die maximale Summe von 2500 Euro pro Einzelfall begrenzt.

    Das Formular zur Aktion finden Interessierte unter: [link|http://www.tabakwelt.de/hilfsaktion]www.tabakwelt.de/hilfsaktion[/link].

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