Schlagwort: Informationskampagne

  • Kampf um Informationshoheit

    GRÄFELFING // Der Freistaat Bayern ist juristisch gegen eine Informationskampagne von Philip Morris in Deutschland (PMG) vorgegangen (siehe DTZ-Ausgabe 49, Seite 2). Torsten Albig, Geschäftsführer External Affairs bei PMG, hat mit DTZ über das Thema gesprochen.

    Herr Albig, worum geht es?
    Torsten Albig: Die Philip Morris GmbH hat vor dem Verwaltungsgericht München gegen den Freistaat Bayern geklagt. Das Landratsamt hatte zuvor eine Informationskampagne über die Gefahren des Zigarettenrauchens und die dafür genutzten Kommunikations­kanäle verboten.

    Das heißt für Sie?
    Albig: Philip Morris ist weiter der Auffassung, dass es sich um eine reine Informationskampagne handelt, die sich an erwachsene Raucherinnen und Raucher richtet. Die Kampagne umfasst sowohl eine Informations-Website als auch eine begleitende Anzeigenkampagne. Ziel ist es, erwachsene Raucherinnen und Raucher über die Schädlichkeit des Rauchens zu informieren und über verschiedene verbrennungsfreie Alternativprodukten aufzuklären. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage von Philip Morris am 21. November ab.

    Wie lautet die Begründung des Gerichts?
    Albig: Die Begründung des Münchner Verwaltungsgerichts liegt uns derzeit noch nicht vor. Nach der mündlichen Verhandlung scheint das Gericht aber die Auffassung zu vertreten, dass die Informationskampagne Werbung darstelle. Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Ich weise aber die Auffassung des Gerichts entschieden zurück und muss ihr deutlich widersprechen. Tabakwerbeverbote dürfen keine Informationsverbote sein. Bei der hier in Rede stehenden Kampagne handelt es sich eindeutig um bloße Information und nicht um Werbung.

    Was sind die Folgen?
    Albig: Die dramatischen Folgen, die leider bei dieser Causa gerne übersehen werden, sind der mangelnde Zugang zu Informationen über die Schädlichkeit des Rauchens und schadstoffreduzierte Alternativen. Es werden Raucherinnen und Rauchern bewusst Informationen vorenthalten, die sie vielleicht dazu bewegen könnten, ihre letzte Zigarette auszudrücken.

    Erklären Sie uns das bitte.
    Albig: Auch wenn bekannt ist, dass Rauchen schädlich ist, herrscht enorme Unwissenheit und Fehlwahrnehmung bei Rauchern über wissenschaftliche Erkenntnisse zu rauchfreien Alternativprodukten. In Deutschland glaubt die Mehrheit der Raucher, dass die Alternativen genauso schädlich oder sogar noch schädlicher seien als Zigaretten. Die Konsequenz ist nicht der Rauchstopp, sondern die schlechteste Option: das Weiterrauchen. Das führt dazu, dass die Raucherquote in Deutschland seit Jahren nahezu gleichbleibend hoch ist und bei rund 30 Prozent liegt. In anderen Ländern hingegen wird durch die Regierung offen für den Umstieg auf schadstoffreduzierte Produkte geworben.

    Woran denken Sie?
    Albig: In Schweden beispielsweise, dem ersten rauchfreien Land in Europa, verabschiedeten die Gesundheitsbehörden eine Strategie zur Schadensminimierung durch alternative Tabakprodukte. Der vorbild­liche Ansatz wurde jüngst vom schwedischen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson wie folgt zusammengefasst: „Alles, was wir tun können, um das Rauchen zu reduzieren und zu vermeiden, ist gut.“

    Was bedeutet das für Deutschland?
    Albig: In Deutschland passiert all das nicht – obwohl selbst offizielle Stellen, zum Beispiel das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, seit langem den reduzierten Schadstoffausstoß unseres Tabakerhitzers bestätigen. Aber die Information muss man als Verbraucher aktiv suchen – und wer macht das schon? Deshalb setzen wir uns für das Recht auf Information und Aufklärung ein. Wir werden die weiteren Schritte sorgfältig prüfen, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

    red

  • Vier Stangen Tabak-Sticks

    GRÄFELFING // Besonders die Bevölkerung aus den östlichen Bundesländern nahe Polen und Tschechien fährt regelmäßig in die grenznahen Nachbarländer, da dort viele Waren und Dienstleistungen günstiger sind als in Deutschland. Ob eine Tankfüllung, eine Stange Zigaretten oder ein Friseurbesuch – die Preisunterschiede locken die Menschen zum Einkauf jenseits der Grenze. Dabei gehören Zigaretten, Feinschnitt und Tabak-Sticks wie Heets zu den Artikeln, die für den privaten Konsum einer Einfuhrbeschränkung unterliegen.

    Die Mengen, die abgabenfrei eingeführt werden dürfen, legt der Gesetzgeber fest. Bei Tabak-Sticks, zum Beispiel Heets, darf seit Oktober 2022 noch ein Viertel der bisherigen Menge Einfuhr-abgabenfrei aus anderen EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden: maximal vier Stangen oder 800 Stück. Der Grund dafür: Die Verbrauchsteuern sollen dort anfallen, wo die Erzeugnisse konsumiert werden. Der Staat erhofft sich dadurch höhere Einnahmen, denn bisher stammt fast jeder dritte in Deutschland konsumierte Tabak-Stick aus dem Ausland.

    Philip Morris Deutschland startet Informationskampagne
    Anlässlich der Frühjahrsferien in den grenznahen Bundesländern startet [link|https://www.pmi.com/markets/germany/de/%C3%BCber-uns/pmi]Philip Morris Deutschland[/link] gemeinsam mit dem [link|https://www.bld-lottoverband.de/index.php?id=30]Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD)[/link] und dem Dienstleister [link|https://ilo-profit.de/]Ilo-profit Services[/link] eine Informationskampagne für die Verbraucher zu den neuen Regelungen. „Mit unserem Reisehinweis möchten wir Verbraucher für die neue Rechtslage sensibilisieren und sie vor unbeabsichtigten Verstößen schützen. Ein vermeintlich günstiger Kauf im Ausland kann sonst schnell teuer werden“, sagt Jonas Jungmann, Abteilung Schmuggelbekämpfung bei Philip Morris.

    Ein wichtiger Partner der Kampagne ist der lokale Einzelhandel in grenznahen Regionen. Kioske, Lotto-Verkaufsstellen und Tankstellen profitieren von den neuen Vorgaben, da sie künftig weniger ihrer Kunden an preiswertere Konkurrenten im Ausland verlieren dürften. Das ist auch im Sinne der Konsumenten selbst, denn ohne diese Verkaufsstellen fehlen vielen Städten und Gemeinden nicht nur zentrale Anlaufstellen des örtlichen Zusammenlebens, sondern auch wichtige Gewerbesteuereinnahmen zur Finanzierung zentraler Bürgerdienstleistungen. „Wir freuen uns, mit dem Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen und Ilo-profit zwei Partner dabei zu haben, die die Interessen des Handels vertreten“, erklärt Jungmann.


    Maßnahmen in der Grenzregion

    Zu den Kampagnen-Maßnahmen gehören unter anderem ein „Litotube“ (siehe Bild), der durch die Grenzregion fahren wird, Anzeigen in lokalen Tageszeitungen, eine Informations-Website sowie die Aufklärung im Handel durch Plakate. „Besonders über die lokalen Geschäfte und den Tabakwaren-Einzelhandel wollen wir die Menschen erreichen und mit ihnen ins Gespräch kommen“, sagt Jungmann. Zusätzlich werden auch Beamte des Zolls und der Polizei über die neue Richtmenge informiert.

    Der BLD begrüßt die Neuregelung: „Die Preisunterschiede für gleiche Erzeugnisse in unseren Nachbarländern sind enorm. Besonders in Zeiten steigender Kosten ist es verständlich, dass viele Bürger zum Einkaufen über die Grenze fahren. Von dort werden nicht nur die günstigen Tabakwaren mitgebracht, sondern auch weitere Artikel konsumiert. Darunter leidet nicht nur der deutsche Fiskus, sondern das gesellschaftliche Leben insgesamt und besonders in den Grenzregionen“, sagt BLD-Geschäftsführer Günther Kraus.


    Lokale Einzelhandel

    „Der lokale Einzelhandel versorgt die Menschen tagtäglich mit Zeitungen und Zeitschriften, Bürobedarf, mit einer Tasse Kaffee und einem kurzen Gespräch. Nimmt der Kauftourismus überhand, sind nicht nur die Existenzen der Kaufleute gefährdet, sondern in vielen Gemeinden die komplette Nahversorgung. Deshalb ist es notwendig, die preislichen Anreize zum Einkauf außerhalb Deutschlands weiter zu reduzieren“, so Kraus weiter.

    Der Geschäftsführer von Ilo-profit, Marc Plesser, ergänzt: „Die Mitarbeiter in den Lottoannahmestellen leisten als Vertriebsstellen der staatlichen Lotterien einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung systemrelevanter Funktionen des Gemeinwesens. Um der Bedeutung gerecht zu werden, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Mithilfe der Kampagne wollen wir uns über das Thema mit Konsumenten austauschen und so das Bewusstsein dafür schärfen, dass der Einkauf im lokalen Einzelhandel positive Auswirkungen für alle Bürger in der Region hat.“

    Neue gesetzliche Vorgaben
    Die Kampagnenpartner sollen dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben bekannt werden. Damit die positive Absicht, die hinter der Richtmengenreduzierung steht, zum Tragen kommt, sehen die Initiatoren eine wichtige Voraussetzung darin, dass der Staat die neuen Regeln wirkungsvoll durchsetzt.

    Die Polizeigewerkschaft, Bezirksgruppe Zoll (GdP Zoll) zweifelt den Erfolg der gesetzgeberischen Maßnahme an. Dazu der Vorsitzende der GdP-Zoll, Frank Buckenhofer: „Wir sehen, dass der Staat mit Maßnahmen wie der Reduzierung der Richtmengen für Tabak-Sticks versucht, das Verbrauchsteuergefälle innerhalb der EU auszugleichen. Das bedeutet im Gegenzug, dass der Zoll das Einhalten der Regeln deutlich stärker kontrollieren muss. Besonders in den Regionen, wo es große Preisunterschiede gibt, sind wir besonders gefordert. Das sind nun mal die Grenzregionen zu unseren östlichen Nachbarn. Es wäre ein völlig falsches Signal, bei der geplanten Neuausrichtung des Zolls hier Kräfte abzuziehen. Damit würde wieder einmal eine gut gedachte Regelung durch schlechte handwerkliche Umsetzung ins Leere laufen. Am Ende freut sich der Schmuggler.“

    Nachhaltige Unterstützung
    So wichtig die Reduzierung der Einfuhrrichtmengen ist, bedarf es für eine nachhaltige Unterstützung der vom Grenzverkehr betroffenen Regionen einer Harmonisierung der Verbrauchsteuern zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, wie sie in der Debatte im Rahmen der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie auf EU-Ebene erwartet wird, so dass die preisbedingten Anreize zum Kauf außerhalb von Deutschland reduziert werden.

    pnf