Schlagwort: Handelsverband Deutschland

  • HDE und Lebensmittelketten fordern Ende der 2 G-Regel

    BERLIN // Der Ruf nach einem bundesweiten Abschaffen der 2 G-Regel im Einzelhandel wird immer lauter. Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) melden sich auch große Lebensmittelhändler zu Wort, obwohl sie selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind. Nachdem einzelne Bundesländer bereits zu 3 G zurückgekehrt sind, folgten jetzt auch Hessen und Schleswig-Holstein.

    In Hessen fällt die 2G-Regel im Einzelhandel künftig weg. Das sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Allerdings werde Hessen für den Besuch in Geschäften eine FFP2-Maske zwingend vorschreiben, so Bouffier.
    Zuvor hatte die Stadt Hanau ab sofort auf die Kontrolle von 2G im Groß- und Einzelhandel verzichtet, nachdem die Inhaberin eines Modegeschäftes erfolgreich geklagt hatte und kurzzeitig als einziges Bekleidungsgeschäft ohne Einschränkungen öffnen durfte.

    Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) forderten jetzt auch die vier großen Lebensmittelhändler – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) – in einem Brief an mehrere Spitzenpolitiker ein Ende der Zugangsbeschränkungen, die noch immer in großen Teilen des Handels gelten. Das ist auch deshalb bemerkenswert, da die Lebensmittelhändler selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind.

    Bund und Länder
    Bund und Länder hatten die 2 G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Allerdings wurden die Regeln bereits in mehreren Bundesländern von Gerichten gekippt.

    Die Chefs von Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe erklären in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und andere Spitzenpolitiker: „Auf Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten – maßgeblich der Maskenpflicht und dem Wahren des Abstands– kein Infektionsherd ist.“ Das gelte unabhängig von den gehandelten Sortimenten.

    Bei den betroffenen Händlern sorge die 2 G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen den Zutritt erlaubt, dagegen für erhebliche Umsatz- und Ergebniseinbußen, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Gefahr von tausenden Schließungen, besonders bei den inhabergeführten Geschäften, und die verheerenden Auswirkungen auf die Innenstädte sei offensichtlich. Die Topmanager drängen deshalb: „Den Unternehmen sollte es jetzt ermöglicht werden, unter Einsatz der hinlänglich bewährten Hygienekonzepte ihre Kunden ohne weitere Beschränkungen zu empfangen und zu bedienen.“

    Handel kein Infektions-Hotspot
    Diese Meinung vertritt auch der Handelsverband Deutschland: „Die Erfahrungen aus dem durchgängig ohne Einschränkungen geöffneten Lebensmittelhandel machten mehr als deutlich, dass der Handel kein Infektions-Hotspot ist“. Dafür sorge schon die Maskenpflicht. Es sei nicht logisch begründbar, warum täglich 40 Millionen Kundenkontakte im Lebensmittelsektor ohne größere Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen stattfinden könnten, während die zehn Millionen Kundenkontakte des restlichen Einzelhandels problematisiert würden.

    Die Tatsache, dass 2 G beim Einkauf in Niedersachsen, Bayern und dem Saarland bereits durch Gerichte außer Kraft gesetzt wurde, ohne dass dort in der Folge die Infektionszahlen deutlicher als in den anderen Bundesländern gestiegen wären, mache die Lage für Kunden und Händler noch abstruser, so der HDE.

    Zudem beklagt der Handelsverband, dass die Händler mit den Folgen der Pandemie und der Corona-Maßnahmen allein gelassen würden. Der Staat könne und dürfe diese hoheitlichen Aufgaben nicht einfach an die Privatwirtschaft delegieren. 2 G im Handel führt außerdem teilweise zu massiven Umsatzeinbrüchen. Deshalb fordert der HDE ein Anpassen der staatlichen Corona-Hilfen.

    Nachdem die Staatsregierung Bayerns die 2 G-Regel für den Einzelhandel in Folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gekippt hat, fordert der Handel das ebenfalls in Baden-Württemberg. Die Landesregierung will hingegen an 2 G festhalten. „Es ist unseren Kunden nicht zu erklären, warum im benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht. Die Konsequenz wäre, dass die Kundschaft vor allem in grenznahen Gebieten zum Einkauf nach Bayern fährt. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele Händler nicht mehr zu verkraften. Wir fordern die Landesregierung auf, hier unverzüglich dem Vorbild aus Bayern zu folgen“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

    Im Gegensatz zu Bayern will Baden-Württemberg an der 2 G-Regel im Handel festhalten. „Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für 2 G insofern bestätigt“, argumentierte Medienberichten zufolge eine Sprecherin des Staatsministeriums.

    Finanzminister zweifelt an Corona-Regeln
    Gleichzeitig signalisierte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner Zweifel an der geltenden Corona-Regelung. „Ich stelle mir persönlich die Frage, ob wir wirklich auf Dauer die sehr scharfen Zutrittsbeschränkungen im Handel brauchen. Da entsteht ja ein wirtschaftlicher Schaden. Und da muss eben immer gefragt werden, ob der Schaden in einem richtigen Verhältnis steht zum zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen“, so Lindner.

    red


    Der obige Beitrag stellt den Stand bei Redaktionsschluss dar. Die Entwicklung zu den 2 G-Regeln kann sich inzwischen geändert haben.

  • „Wie ist Ihr Impfstatus?“

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert weitergehende Rechte in Bezug auf die Corona-Impfung.

    Der Gesetzgeber habe das generelle Fragerecht für Arbeitgeber nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten bislang nur für bestimmte Einrichtungen wie etwa Schulen, Kitas und Pflegeheime geregelt, teilt der HDE mit. „Das ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um die Corona-Pandemie effektiv bekämpfen zu können, brauche es vielmehr ein generelles Fragrecht für alle Arbeitgeber – unabhängig vom Wirtschaftsbereich. „Es passt nicht zusammen, wenn die Arbeitgeber gesetzlich mittlerweile verpflichtet sind, ihr Personal für die Impfung von der Arbeit freizustellen, man als Firmenchef aber anschließend nicht erfahren darf, ob die Impfung tatsächlich erfolgreich durchgeführt wurde“, betont Genth.


    Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden

    Das Fragerecht würde den Arbeitgebern enorm helfen, um den Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden im Einzelhandel weiter zu verbessern. „Am Ende nützt das allen Beteiligten. Außerdem wäre das Fragerecht natürlich für die Dauer der epidemischen Lage befristet“, führt Genth aus.

    Völlig paradox werde es, wenn etwa im Nonfood-Handel in einzelnen Bundesländern bei einer hohen Hospitalisierungsrate am Eingang zwar die Kunden nach ihrem Impfstatus befragt werden müssten, der Status der eigenen Beschäftigten jedoch weiter unbekannt ist. „Das ist doch offenkundig nicht zu Ende gedacht. Die Bundesregierung ist hier gefordert und sollte trotz Bundestagswahl schleunigst nachbessern“, meint Genth.


    „Leben statt Lockdown“

    Die Handelsunternehmen haben laut HDE ein großes Eigeninteresse an der Gesundheit ihrer Beschäftigten und Kunden. Der Verband hatte sich als einer der ersten Verbände für das Recht zur Impfung durch Betriebsärzte ausgesprochen. Die großen Handelskonzerne bieten ihren Beschäftigten Impfungen regelmäßig durch eigene Betriebsärzte oder durch überbetriebliche Betriebsarztdienste an und bewerben diese aktiv. Der HDE hat zudem unlängst zusammen mit namhaften Handelsfirmen die Impfkampagne[link|http://www.leben-statt-lockdown.de] „Leben statt Lockdown“[/link] gestartet.

    Unterdessen haben sich die Länder mit dem Bund darauf geeinigt, dass die meisten Nicht-Geimpften bei angeordneter Quarantäne spätestens ab 1. November keine Lohnfortzahlung mehr bekommen sollen.

    vi

  • Gutscheine für den Konsum

    BERLIN // Nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dürfte der private Konsum 2020 um 7,4 Prozent zurückgehen. Angesichts der auf einem historischen Tiefststand verharrenden Konsumstimmung und um die Binnenkonjunktur wieder anzukurbeln, schlägt der Handelsverband Deutschland (HDE) Corona-Schecks in Höhe von 500 Euro für jeden Einwohner vor.

    Corona-Schecks
    Starten sollte die Ausgabe der Corona-Schecks, sobald die Infektionsrisiken durch das Virus beherrschbar geworden sind und sich weite Bereiche der Wirtschaft auf die Rückkehr zur Normalität vorbereiten. Davon sollten alle Bürger gleichermaßen profitieren.

    Auch Politiker der Grünen fordern Unterstützung für den Einzelhandel und die Gastronomie. Sie plädieren für „Kauf-vor-Ort-Gutscheine“ in Höhe von 250 Euro für jeden Bürger. Die Gutscheine könnten im stationären Handel, für stationäre Dienstleistungen oder in der Gastronomie eingelöst werden.

    pi

  • Mieten und Ladenschließungen

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) appelliert an die Vermieter von Ladenlokalen, Mieten auszusetzen und Mietstundungen zu ermöglichen. Andernfalls könnten viele Geschäfte in Deutschland den Zeitraum der Ladenschließungen in der Coronavirus-Krise nicht überstehen.

    Liquiditätsprobleme
    „Von den Schließungen betroffene Händler haben kurz- und langfristig erhebliche Liquiditätsprobleme. Ohne Einnahmemöglichkeiten sind die laufenden Kosten nicht zu stemmen. Die Mietkosten machen dabei einen Großteil aus“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die vielerorts ohnehin schon hohen Mieten drohten nun zu einer kompletten, finanziellen Überforderung vieler Händler zu führen.

    Appell an Vermieter
    Der HDE richtet deshalb einen eindringlichen Appell an alle Vermieter von Ladenlokalen, deren Mieter betroffen sind, die Mieten für die Zeit der Schließungen auszusetzen und die Miete auf die laufenden Betriebskosten zu reduzieren. Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. „Stabile Mieter sind auch im Interesse der Immobilieneigentümer. Der Handel braucht jetzt dringend Hilfe“, so Genth weiter. Schon seit jeher sei der Handel die Wirtschaftsbranche, die in der Lage ist, jeweils die höchsten Mieten am Standort zu zahlen. Ohne den stationären Handel werden diese hohen Mietzahlungen in Zukunft ausfallen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • „Entlastung notwendig“

    MAINZ // Die Verbraucherstimmung trotzt dem konjunkturellen Gegenwind. Dementsprechend steigt das HDE-Konsumbarometer im April und beendet seinen seit Mitte 2018 erkennbaren Abwärtstrend.

    „Die Verbraucher lassen sich von der nachlassenden Konjunktur nicht beeindrucken. Die gute Beschäftigungslage ist nach wie vor ein Garant dafür, dass die Bürger die Abschwächung des Wachstums nicht im eigenen Geldbeutel spüren“, so Hauptgeschäftsführer Stefan Genth vom Handelsverband Deutschland (HDE). Damit das aber auch in den kommenden Monaten so bleibt, fordert der HDE mutigere Entlastungsmaßnahmen der Politik. So seien die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und Steuerreformen vor allem bei mittleren und kleinen Einkommen dringend notwendig.

    vi

    (DTZ 15/19)

  • Sterben Kioske aus?

    BERLIN // In Deutschland gibt es immer weniger Kioske. Darauf hat der Handelsverband Deutschland (HDE) hingewiesen.

    Rund 2000 dieser Geschäfte seien in den vergangenen zehn Jahren verschwunden, hieß es. Heute gebe es noch etwa 23 500 kleine Kioske, Trinkhallen, Büdchen, Spätis oder Wasserhäuschen, in denen Zigaretten, Getränke oder Süßigkeiten gekauft werden können. Der Umsatz liege bei geschätzten 7,5 Milliarden Euro, so der HDE.

    Besonders viele Kioske gibt es in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie in Frankfurt am Main. Das Geschäft steht mit Tankstellen, Bahnhöfen und Supermärkten in Konkurrenz.

    pi

    (DTZ 35/18)