KÖLN // Mit Sorge blicken der BTWE Handelsverband Tabak und der BDTA (Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller) auf die Entwicklung in Sachen Track & Trace. Nun haben die Branchenvertretungen ihre Kritik in einem gemeinsamen Schreiben an die Industrie geäußert.
Hintergrund: Die beteiligten Hersteller von Tabakprodukten haben das Schweizer Unternehmen SGS beauftragt, bei der Umsetzung von Track & Trace als „Single Point of Contact“ (SPoC) zu agieren, also als zentrale Anlaufstelle für alle Wirtschaftsteilnehmer, die mit Tabakerzeugnissen zu tun haben. Eine Aufgabe von SGS soll es sein, die Branche „bei der Ausrüstung mit der Software und Hardware zu unterstützen, die diese zum Lesen und Übermitteln der aufgezeichneten Daten an das entsprechende Daten Respository benötigen“, teilt SGS mit.
„Erhebliche Bedenken“
Dagegen haben die Handelsverbände „erhebliche Bedenken“. So beanstanden sie einerseits die Datenschutzbestimmungen des Schweizer Konzerns, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union nicht entspreche. So fehlten verschiedene Angaben, die nach EU-Recht Pflicht sind.
Des Weiteren benachteiligten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SGS den Nutzer, zum Beispiel durch die Wahl des Gerichtsstandes oder durch den Ausschluss weitergehender Ansprüche.
Keine Empfehlung für Kostenerstattung
Bei diesem Verzicht geht es um einen Einmalbetrag, den SGS im Auftrag der Tabakindustrie errechnet und an die Händler ausschüttet. Damit sollen die Kosten der Einrichtung, des Betriebs und der Wartung gedeckt werden. Die „Lebensmittel Zeitung“ will von einem Betrag in Höhe von 1200 Euro erfahren haben. Allerdings, so BTWE und BDTA, sei nicht nachvollziehbar, wie diese Summe errechnet werde; die Verbände sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Black Box“. Auch wie die Erstattung bewilligt werde, sei unklar. Daher könnten Nutzer, die sich dem SPoC-System anschließen wollten nicht durch das Akzeptieren der AGB von vornherein auf etwaige weitergehende Ansprüche verzichten. In dem Schreiben, das DTZ vorliegt, heißt es: „Auch unter der Annahme einer wohlwollenden Berechnung der Erstattung erscheint dies nicht hinnehmbar.“ Und weiter: „Aufgrund der bestehenden massiven Bedenken können wir unseren Mitgliedern nicht empfehlen, die angebotene Kostenerstattung durch den SPoC in Anspruch zu nehmen.“
Der Handel hofft nun auf eine Nachbesserung und appelliert an die Hersteller, das „partnerschaftliche Verhältnis zwischen Industrie und Handel in Deutschland“ zu berücksichtigen. Eine angepasste Lösung solle mit nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz konform sein, auf deutschem Recht basieren, eine Rechtsschutzmöglichkeit auf Augenhöhe für beide Partner bieten, es dem Nutzer ermöglichen, den Erstattungsbetrag im Einzelfall zu prüfen oder selbst zu errechnen sowie eine angemessene Erstattung vorsehen.
Die Zeit drängt – schließlich muss das Track & Trace-System in rund zwei Monaten in Betrieb gehen. Von den zuständigen Industrieverbänden gab es bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Stellungnahmen. max
(DTZ 11/2019)