MAINZ // Nachdem in Rheinland-Pfalz die landesweite Inzidenz der nachgewiesenen Corona-Neuinfektionen, also der Infektionen je 100 000 Einwohner der vergangenen sieben Tage, seit mehreren Tagen in Folge unter dem Wert von 50 liegt, mahnt der rheinland-pfälzische Justizminister und FDP-Politiker Herbert Mertin baldige Rücknahmen der derzeitigen Grundrechtseingriffe aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes an.
Infektionsschutzgesetz des Bundes
„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist im vergangenen Jahr eigens angepasst worden und sieht inzwischen ausdrücklich eine Inzidenz von 50 vor, damit ‚umfassende Schutzmaßnahmen‘ zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden dürfen. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 erlaubt das Gesetz dagegen nur ‚breit angelegte‘ Schutzmaßnahmen, unterhalb der Inzidenz von 35 sogar nur ‚unterstützende Schutzmaßnahmen‘. Zwischen den verschiedenen Inzidenzen besteht damit ein klar definiertes Stufenverhältnis“, unterstreicht Herbert Mertin.
Verfassungsrechtlich zwingend
Es sei daher verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substanzielle Öffnungsschritte eingeleitet werden müssten. Dieser Schwellenwert stehe auch nicht im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten. „Wenn aufgrund der Mutationen des Virus und einer damit verbundenen erhöhten Gefährlichkeit die Inzidenzwerte angepasst werden müssen, dann muss hierzu das Infektionsschutzgesetz des Bundes erneut geändert werden“, sagt Mertin weiter. Der Bundestag habe im vergangenen Jahr mehrfach demonstriert, dass das notfalls auch in wenigen Tagen möglich sei.
„Die Politik erwartet von den Bürgern, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten – und setzt das auch notfalls mit hohen Bußgeldern durch. Dann dürfen die Bürger umgekehrt von den Politikern auch erwarten, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Politik eingehalten werden“, betont der rheinland-pfälzische Justizminister.
Flut von Insolvenzverfahren
Herbert Mertin sieht die Gefahr einer bisher nicht gekannten Flut von Insolvenzverfahren. Das gelte es zu verhindern. „Die bereits Ende Oktober von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen müssen jetzt ohne weitere Verzögerungen fließen.“ Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung die weitere Aussetzung der an sich bestehenden Pflicht für überschuldete Firmen, einen Insolvenzantrag zu stellen, im Bundesrat mitgetragen. Bis zum 30. April bleibe die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Mertin befürchtet eine Pleitewelle. Umso dringender sei jetzt die Auszahlung – niemandem sei geholfen, wenn zu späte Hilfszahlungen nur noch die „Beerdigungskosten eines Insolvenzverfahrens decken.“
pi