Schlagwort: Glücksspielmonopol

  • BTWE tagt in Rösrath

    KÖLN (DTZ/vi). Unter das Motto „Für Marktwirtschaft und Meinungsfreiheit“ hat der BTWE seine Jahrestagung im Geno-Hotel in Rösrath gestellt. Die Veranstaltung beginnt am 29. Mai, 12.00 Uhr mit dem internen Teil.

    Ab 14.00 eröffnet BTWE-Präsident Rainer von Bötticher den Branchendialog, der sich u.a. mit Netzwerkkulturen, Fragen eines regulierten Tabakmarktes, der Zukunft der Genuss-Sortimente und mit dem Glücksspielmonopol auseinandersetzt.

    Am 30. Mai wird ein Prognose für Deutschland 2030 präsentiert und zu Mietverhältnissen in Bahnhöfen Stellung genommen. Und in der Abschlussdiskussion beschäftigen sich Vertreter der Industrie und der Verbände mit „Neuen Strategien für neue Märkte“.

    (DTZ 18/11)

  • Gegen private Konzessionen fürs Glücksspiel

    BREMEN (DTZ/tk). Für den Erhalt eines Glücksspielstaatsvertrages und gegen private Konzessionslösungen setzt sich Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen ein. Der Regierungschef des kleinsten Bundeslandes meint: „Nur mit einem öffentlich kontrollierten Angebot ist es möglich, die Förderung der Spielsucht einzugrenzen. Wir wollen niemandem den Spaß am Lotto verwehren, aber wir müssen Menschen davor schützen, sich um Kopf und Kragen, um Haus und Hof zu spielen.“ Deshalb müssten Grenzen gezogen werden.

    Im Zusammenhang mit der Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages geht es auch um die Sportwetten und deren weitere Entwicklung. Auch hier ist die Position Böhrnsens klar. Er sieht beträchtliche finanzielle Risiken für die Aufgaben im kulturellen, im sozialen, aber auch im sportlichen Bereich, die mit Hilfe der Abgaben aus den Sportwetten bewältigt werden. Jens Böhrnsen wörtlich: „Wir wollen die verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, die sich etwa aus den Sportwetterlösen ergeben, nicht gefährden. Deshalb werde ich mich für die uneingeschränkte Beibehaltung des Glücksspielmonopols einsetzen.“

    Bürgermeister Böhrnsen kündigte zugleich an, dass noch in diesem Jahr ein Evaluationsbericht zu diesem Thema vorgelegt werde. Er soll die Auswirkungen des derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrags darstellen und auch eine international rechtsvergleichende Studie enthalten.

    (DTZ 32/10)