Schlagwort: Glücksspielanbieter

  • Herber Schlag für Gibraltar

    LUXEMBURG // Bislang war Gibraltar ein Paradies für Glücksspielanbieter. 33 Unternehmen der Branche haben ihren Sitz in dem britischen Überseeterritorium, darunter Bwin und Lottoland. Sie kontrollieren etwa 60 Prozent des Weltmarktes und machten im vergangenen Jahr schätzungsweise rund 30 Milliarden Euro Umsatz.

    Nun allerdings sorgt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Sorgenfalten bei den Glücksspiel-Managern. Denn: Gibraltar und das Vereinigte Königreich sind laut den Luxemburger Juristen in Sachen Dienstleistungsrecht der EU eine Einheit. Mögliche Folge: Die Verbrauchssteuern für die Unternehmen könnten sich von zurzeit einem auf dann 15 Prozent erhöhen, erwarten Beobachter.

    Die Regierung von Gibraltar will die Firmen im Land behalten und sagt ihnen Unterstützung zu. Allerdings könnten die Gesellschaften relativ rasch ihren Sitz in andere europäische Steuerparadiese – allen voran Malta – verlagern. Für Gibraltar wäre das ein herber Schlag, denn die Branche zahlt zwar kaum Steuern, beschäftigt aber rund 3200 Menschen und sorgt zusammen mit dem Finanzsektor für knapp die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes.

    Gibraltar gehört zwar seit 1713 offiziell zu Großbritannien, wird aber seit langem von Spanien beansprucht. Das wollen die meisten Gibraltarer verhindern.

    red

    (DTZ 24/17)

  • Lotto- und Toto-Verband NRW klagt gegen Westlotto

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) klagt vor dem Amtsgericht Münster. Grund ist der Streit mit der Westdeutschen Lotterie (Westlotto) um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat.

    Der Verband und Westlotto sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle zu zahlen hat.

    Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht, der wiederum lässt sich die Gebühren von den selbstständigen Annahmestellen erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es die 3.500 Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist insgesamt allein bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag von über vier Millionen Euro zu zahlen.

    „Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit Westlotto noch mit der Hauptgesellschafterin NRW.Bank noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden“, sagt Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes.

    Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16. Juni anhängig.
    pi

    (DTZ 25/16)

  • Gericht verbietet Rubbellose-Kalender

    MÜNSTER (DTZ/vi). Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren.

    Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.
    Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Angebot.

    Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: „Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!“

    WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

    (DTZ 49/11)