Schlagwort: Glücksspieländerungsstaatsvertrag

  • Staat muss Schwarzmarkt Riegel vorschieben

    WIESBADEN // Im Zuge der Neuregelung des Glücksspiels werden erstmals in Deutschland unter Auflagen auch Online-Casino-, Online-Poker- und Online-Automatenspiele erlaubt. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen, zeigt sich offen dafür.

    „Die für 1. Juli 2021 geplante Neufassung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags ist grundsätzlich zu begrüßen, hat doch die inkohärente bisherige Regelung einen Vollzug unmöglich gemacht und damit den Schwarzmarkt über Jahre ungehindert zum Blühen gebracht – zum Schaden der Spieler, des Gemeinwohls und des Steuerzahlers“, schreibt er im Vorwort des kürzlich veröffentlichten Geschäftsberichts der staatlichen Lotteriegesellschaft.

    Der Markt für Online-Spiele und -Casinos liegt bei geschätzt 30 Milliarden Euro Umsatz, der für Sportwetten im Internet bei zehn Milliarden Euro.

    Landeslotteriegesellschaften eine Chance geben
    Die Verbote dieser Angebote wertet Sundermann als „Schwarzmarktrealität, wenn rechtsfreie Räume – wie seit fast zwei Jahrzehnten in Deutschland – entstehen“. Deshalb sei es wichtig, auch diese Glücksspielsegmente in den geplanten Staatsvertrag einzubeziehen, sie reguliert zu öffnen und den Landeslotteriegesellschaften die Chance zu geben, ebenfalls hier tätig sein zu können.

    Dabei werde es sehr auf die Ausführungsgesetze ankommen und dass eine nationale Glücksspielaufsichtsbehörde diese regulierte Öffnung auch wirklich für alle reguliert durchsetzen kann und wird. „Ansonsten werden wir den Markt an illegale private Anbieter verlieren, die anders als die staatlichen Anbieter in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie alle durch mangelnden Vollzug existierende Spielräume zu Lasten der vom schnellen Glücksspiel für den Einzelnen ausgehenden Gefahren konsequent ausnutzen“, warnt Heinz-Georg Sundermann.

    Der Geschäftsführer von Lotto Hessen mahnt eindringlich: „Der Staat muss jetzt zeigen, dass er die Kraft hat, endlich entschieden gegen einen weiter wachsenden Schwarzmarkt vorzugehen, zugunsten all derjenigen, die auf ein legales staatliches Glücksspielangebot setzen und dies auch erwarten dürfen.“ vi

  • „Die Politik hat auf ganzer Linie versagt“

    HANNOVER // Am 1. Juli 2012 trat der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft – also vor fast drei Jahren. Bekanntlich lässt er eine Teil-Liberalisierung im Bereich der Sportwetten zu, wo bundesweit bis zu 20 Konzessionen erteilt werden können. Das Problem: Es gibt viel mehr Bewerber als Konzessionen.

    Die Folge: Private Sportwetten-Firmen, die abgelehnt werden, beschreiten den Klageweg und können dabei juristische Erfolge erzielen, wie jüngst ein österreichischer Wettanbieter vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.

    Annahmestellenleiter vermuten, dass das Konzessionsverfahren noch lange dauern wird. „Eigentlich war das alles vorhersehbar“, sagt Oliver Harmsen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD). „Wer die Sachlage kennt, braucht kein Hellseher zu sein, um zu wissen, dass auch der 21. Interessent klagen wird. So kann sich das Ganze über Jahre hinweg in die Länge ziehen“, befürchtet Harmsen. Er prophezeit, dass in dieser Zeit alle privaten Sportwetten-Anbieter wie bisher „fröhlich“, sprich ungehemmt und unreguliert, weiter machen, während die staatlichen Lottoverkaufsstellen die Dummen sind. „Meines Erachtens wird nämlich auch der 1001. Interessent klagen“, so der BLD-Vorsitzende.

    „Die Vergabe der Konzessionen ist zur Hängepartie geworden, weil die Politik auf ganzer Linie versagt hat“, wettert Harmsen. Je länger der Vertrieb der staatlichen Lotteriegesellschaften in diesem „politisch organisierten Chaos“ arbeiten müsste, desto schwieriger werde es, Steuern für den Staat einzunehmen. Harmsen: „Deshalb glauben wir vom BLD, dass eine völlige Freigabe der Lizenzvergabe unter bestimmten Voraussetzungen zu erfolgen hat, und dass es an der Zeit ist, endlich politisch verantwortlich zu handeln. Der Wettbewerb wird dann entscheiden wer ,am Ball’ bleibt.“
    red

    (DTZ 20/15)

  • Automatenmesse IMA für 2013 abgesagt

    BERLIN (DTZ/pnf). Der Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) hat die Internationale Automatenmesse IMA 2013 abgesagt. Die Mitgliederversammlung des Verbandes beschloss die Absage der in den vergangenen Jahren in Düsseldorf durchgeführten Branchenleitmesse aus wirtschaftlichen Gründen, die ausschließlich durch politische Maßnahmen der Länder verursacht worden sei.[p][/p]
    Der VDAI vertritt die Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit, sogenannte Geldspielgeräte. Hersteller, Händler und Betreiber von Geldspielgeräten und damit die große Teile der deutschen Automatenwirtschaft sind in den vergangenen Monaten mehr und mehr unter politischen Druck geraten. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) der Länder und seine Ausführungsgesetze sowie Landesspielhallengesetze und nicht zuletzt daran anknüpfend die zum Teil massiven Erhöhungen der kommunalen Vergnügungssteuern führen in der Summe zu einer massiven Zurückdrängung der Automatenwirtschaft und schränken gleichzeitig deren wirtschaftliche Perspektiven ein. Konkret befürchten die im VDAI vertretenen Hersteller Produktionseinbrüche in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Gleichzeitig befürchtet die Deutsche Automatenwirtschaft einen Fortfall von bis zu 50 Prozent der gegenwärtig rund 70 000 direkten sowie der rund 35 000 indirekten Arbeitsplätze. [p][/p]
    In den gesetzlichen Vorhaben sieht der VDAI den Versuch der Länder, das gewerbliche Geldspiel zurückzudrängen, um ihr Glücksspielmonopol abzusichern und auszubauen. [p][/p]
    Gegen die in den Ländern Berlin und Bremen schon in Kraft getretenen Landesspielhallengesetze sind bereits zahlreiche Klagen vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten anhängig. Weitere Klagen gegen Landesgesetze sowie gegen den 1. GlüÄndStV selbst werden erwartet. Nach Auffassung des VDAI enthalten die verschiedenen Gesetze massive verfassungs- und europarechtliche Verstöße. Die Deutsche Automatenwirtschaft glaubt daher, dass auch der 1. GlüÄndStV, wie schon seine Vorgängerverträge, nicht haltbar sein wird. Das gelte auch für verschiedene Ausführungsgesetze und Landesspielhallengesetze. [p][/p]
    Bis politische und rechtliche Klarheit herrscht, gebietet es nach Auffassung der im VDAI vertretenen Hersteller die unternehmerische Vernunft, von einer Messebeteiligung Abstand zu nehmen. Damit entfällt die Grundlage für die Durchführung der IMA 2013. Der VDAI hofft, als Folge von rechtlichen Klärungen schon in 2014 wieder eine IMA veranstalten zu können.[p][/p]
    DTZ 30/12