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  • Lotto: Wie bedrohlich ist das Internet für den terrestrischen Vertrieb?

    DÜSSELDORF (DTZ/da). Die mögliche Verlagerung von Spielumsätzen auf das Internet und die damit zusammenhängenden negativen Auswirkungen für den terrestrischen Vertrieb war einer der zentralen Diskussionspunkte auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Lotto-Toto Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) Ende Oktober in Düsseldorf. Als Gastredner begrüßte BLD-Vorsitzender Hermann Teckenburg den WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner. Weitere wichtige Tagungsthemen waren nach Angaben von BLD-Geschäftsführer Günther Kraus Spannenkürzungen im Pressebereich und der Aufbau von Lottoverbänden in den neuen Bundesländern. [p][/p]

    Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), München, würde die Hälfte der regelmäßigen und gelegentlichen Lottotipper in den nächsten zwölf Monaten über das Internet am Spiel teilnehmen. Für die Lottoverkaufsstellen hätte dies zur Folge, dass sie zirka 25 bis 30 Prozent ihrer Kundschaft verlieren würden. Die GfK-Studie nahm der BLD zum Anlass einer Umfrage unter Lottoverkaufsstellen. An der von Prof. Dr. Jörg Maier, Universität Bayreuth, durchgeführten Erhebung beteiligten sich 492 Annahmestellenleiter.[p][/p]

    Sollten zehn Prozent vom gesamten bundesweiten Lotto-Toto-Umsatz künftig auf das Internet entfallen, fürchten 27,6 Prozent der befragten Verkaufsstellenleiter um ihren Lotto-Toto-Umsatz. Ein Drittel sieht sogar den gesamten Betrieb in Gefahr. Noch negativer sind die Einschätzungen bei Annahme eines Verlustes der Lottoumsätze von 25 Prozent an den Vertriebsweg Internet. Dann rechnen zwei Drittel mit einer massiven Gefährdung für ihr Spielgeschäft. 60 Prozent halten in diesem Fall ihr gesamtes Unternehmen für bedroht.[p][/p]

    Der BLD hält eine Beteiligung der Lottoverkaufsstellen an den Internetumsätzen für unerlässlich, um die Überlebensfähigkeit des terrestrischen Vertriebs zu sichern. „Wir streben eine Verknüpfung von Lotto-Verkaufsstelle und Internet an“, erklärt BLD-Geschäftsführer Kraus und fügt hinzu: „Der Spielteilnehmer könnte zum Beispiel seinen im Internet gemachten Gewinn beim Fachhändler abholen. Für diese Dienstleistung erhalte der Verkaufsstellenleiter dann eine Provision.“[p][/p]
    DTZ 46/12