BERLIN // „Der VdeH beobachtet mit großer Sorge die zunehmende Verbreitung von Produkten, die als HHC-Vapes oder HHC-E-Zigaretten größtenteils an Kiosken angeboten werden“, informiert der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH). Dabei handele es sich nicht um E-Zigaretten, sondern um E-Joints mit einem potenziell gesundheitsschädlichen Inhaltsstoff.
Rechtliche Grauzone
Außerdem können neben dem eigentlichen Wirkstoff HHC beim Herstellungsprozess diverse Nebenprodukte entstehen, die teilweise nicht identifiziert seien oder nicht bestimmt werden können. „HHC-Produkte befinden sich unserer Einschätzung nach in einer rechtlichen Grauzone und sind nach aktueller Gesetzeslage mutmaßlich nicht verkehrsfähig“, betont der VdeH. Laut Tabakerzeugnisgesetz § 13 Abs. 3 dürfen nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die „bei der Herstellung der zu verdampfenden Flüssigkeit außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.“
Ob dies bei HHC-haltigen E-Joints der Fall sei, zweifelt Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH an. Aufgrund des potenziellen Gesundheitsrisikos warnt der VdeH daher vor Produkten, die als HHC-Vapes oder HHC-E-Zigaretten vermarktet werden und rät, falls diese Produkte bereits gekauft oder konsumiert wurden, den Konsum „umgehend einzustellen“.
pi