Schlagwort: Gesundheitsgefahren

  • Kein dauerhaftes Verkaufsverbot von Tabakwaren

    BERLIN // Die Bundesregierung setzt auf einen Mix aus strukturellen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Rauchens.

    Es bestünden keine Pläne, die auf ein dauerhaftes Verkaufsverbot von Tabakprodukten für nachkommende Generationen abzielen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

    Mit der Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes ist ab 1. April 2024 sei auch das Verwenden von E-Zigaretten und Tabakerhitzten in die Rauchverbotsregelung einbezogen worden. Das Gesetz verbiete das Rauchen in Behörden sowie in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Aus Berlin heißt es weiter: „Auch wenn im Vergleich zur Tabakzigaretten die Risiken für Schädigungen möglicherweise geringer sein könnten, sind mit E-Zigaretten und Tabakerhitzern dennoch erhebliche Gesundheitsgefahren verbunden. Das Aerosol von E-Zigaretten enthält gesundheitsschädliche Substanzen, auch wenn die Menge der Schadstoffe im Vergleich zu Tabakrauch geringer ist. Nikotinhaltige E-Zigaretten beinhalten ein Abhängigkeitsrisiko.“ red

  • Anti-Schmuggelgesetz kommt

    BERLIN // Das Bundeskabinett hat am 8. Februar deutlich gemacht, dass Deutschland sich am Kampf gegen den illegalen Handel von Tabakwaren, von dem besondere gesundheitliche Gefahren ausgehen, beteiligt. Dazu wurde ein Gesetzentwurf beschlossen.

    „Wir setzen ein klares Zeichen gegen Tabakschmuggel und Produktfälschungen. Denn illegale Tabakprodukte bergen besondere Gesundheitsgefahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ergänzte: „Gefälschte Zigaretten sind vielfach noch wesentlich gefährlicher als normale Tabakwaren. Die Schadstoffmengen, die beim Rauchen aufgenommen werden, liegen regelmäßig um ein Mehrfaches über dem, was bei der Verbrennung legaler Ware eingeatmet wird. Außerdem richtet der Schmuggel von Tabakwaren enorme volkswirtschaftliche Schäden an. Mit dem Tabakschmuggelprotokoll haben sich die Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens verpflichtet, gemeinsame Standards gegen den Tabakschmuggel zu setzen. Zigarettenschmuggel ist ganz klar ein Feld organisierter Kriminalität. Da müssen wir international zusammenarbeiten.“

    Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geht auf Artikel 15 des Tabakrahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zurück. Danach haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten, insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung, vorzugehen.

    2015 wurden in Deutschland 75 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt.
    pi

    Weitere Infos unter finden Sie [link|https://goo.gl/iL7LoF]hier [/link].

    red

    (DTZ 07/17)

  • Milliardenstrafe für Reynolds

    MIAMI (DTZ/red). Der US-Konzern R.J. Reynolds Tobacco Company soll 23 Milliarden Dollar Schadenersatz an die Witwe eines Kettenrauchers zahlen.

    Die Frau hatte während des vierwöchigen Prozesses dem Hersteller vorgeworfen, ihren Mann nicht ausreichend vor den Folgen des Rauchens gewarnt zu haben. Ihr Mann sei über 20 Jahre von Zigaretten abhängig gewesen. Er starb 1996, 36 Jahre alt, an Lungenkrebs. Seine Witwe reichte die Klage allerdings erst zwölf Jahre später ein.

    Ein Gericht in Miami im US-Bundesstaat Florida sprach der Frau jetzt 23 Milliarden Dollar, umgerechnet knapp 17 Milliarden Euro Schadenersatz zu. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der zweitgrößte US-Zigarettenproduzent absichtlich die Gesundheitsgefahren verheimlicht habe.

    „Die Höhe der zugesprochenen Schadenersatzsumme ist vollkommen übertrieben“, sagte Reynolds Vizepräsident J. Jeffery Raborn der „New York Times“. Sie sei nach dem Verfassungsrecht auch nicht zulässig. Das Urteil sei völlig unangemessen und nicht mit den vorgelegten Beweisen vereinbar.

    (DTZ 30/14)