Schlagwort: Gesundheitsbezogene Werbung

  • Richter verurteilen E-Werbung

    TRIER // E-Zigarettenhändler darf nicht mit Slogan „E-Ziga retten Leben“ werben. Das Landgericht Trier hat damit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Werbung enthalte irreführende Angaben. Das Unternehmen widerspricht.

    Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
    Damit hat das Landgericht einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main stattgegeben, berichtet die Deutsche Presseagentur „dpa“. Demnach liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben, urteilte das Gericht. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

    Klage
    Der Verein „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ hatte seine Klage damit begründet, dass die Werbung den Eindruck erwecke, dass E-Zigaretten unbedenklich seien und ein Umstieg das Leben von Rauchern retten würde. Das sei jedoch nicht der Fall, sagte die Wettbewerbszentrale.

    E-Zigaretten
    Das in Trier ansässige und verklagte Unternehmen, das dem Urteil widerspricht, warb seit Ende April 2019 im Raum Trier mit dem Slogan auf Plakaten. Es würde demnach nur Personen ansprechen, die bereits Raucher seien. E-Zigaretten seien im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten außerdem weniger schädlich und risikobehaftet. Deswegen wäre die Aussage zutreffend, schreibt dpa.

    Urteil
    Laut den Richtern kann es zwar stimmen, dass der Konsum von E-Zigaretten abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordert als der Konsum herkömmlicher Zigaretten. Sie seien „aber keineswegs unbedenklich“. Der Konsum von E-Zigaretten könne ebenfalls zu Gesundheitsschädigungen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Nichtrauchern rette laut Presseagentur ein Umsteigen auf E-Zigaretten nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    red