MAINZ (DTZ/fok). „Rauchverbot rettet Tausende Leben“ – unter dieser oder ähnlichen Überschriften berichtete die Presse dieser Tage über eine von der Krankenkasse DAK initiierte Untersuchung über die angeblich so positiven Auswirkungen der Gastrorauchverbote auf die Gesundheit ihrer Kassenmitglieder.
Ein Team unter dem Studienauto Reiner Hanewinkel hatte für die rund 3,7 Mio. über 30 Jahre alten DAK-Mitglieder die Zahl der stationären Behandlungen wegen Angina pectoris und wegen Herzinfarkts für den Zeitraum von 2004 bis 2008 ermittelt. So weit, so gut.
Doch dann konstruierten die Studienmacher eine unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Krankenhaus-Einweisungen und den zwischen August 2007 und Juli 2008 durch die Bundesländer ausgesprochenen Rauchverboten in der Gastronomie. Die Feststellung, dass die Einweisungen wegen Angina Pectoris um 1 430 Fälle bzw. 13 Prozent und wegen Herzinfarkten um 450 Fälle bzw. 8 Prozent zurückgegangen sind, wird in unmittelbare Verbindung mit den damals eingeführten Rauchverboten gestellt, obwohl es zahlreiche andere Einflussfaktoren gibt, die einen wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen haben können, wie etwa medizinischer Fortschritt und Früherkennung der Koronarerkrankungen.
450 Fälle auf 3,7 Mio. Versicherte, das sind ganze 0,12 Prozent, da mag das Ergebnis auch schon fast in den Schwankungsbreiten des Zufalls liegen. Seriös ist die Unterstellung eines solch monokausalen Zusammenhangs jedenfalls nicht.
Unverständlich deshalb, dass der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher mit den Ergebnissen dieser wenig soliden Untersuchung öffentlich hausieren geht, nun komplette Rauchverbote fordert und damit in den Auseinandersetzungen um die Verschärfung von Gastrorauchverboten, wie sie derzeit vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Diskussion stehen, Partei ergreift.
Dabei ist die Argumentation in diesem Punkt auch ohne die bereits angeführten Gründe nicht überzeugend, denn die von der Studie unterstellte rückläufigen Fallzahlen wären ja dann zustande gekommen, obwohl die große Mehrheit der Bundesländer Ausnahmen von den Gastrorauchverboten zulassen. Als wissenschaftliche Basis für die Diskussion um eine Verschärfung der Rauchverbote bzw. ein totales Gastrorauchverbot ist die DAK-Untersuchung jedenfalls nicht geeignet.
(DTZ 11/12)