BERLIN // Aktuell gibt es am deutschen E-Zigarettenmarkt einen starken Trend zu Einwegprodukten, so genannten „Disposables“, teils auch als „Shisha To Go“ bezeichnet, die besonders außerhalb des Fachhandels angeboten werden.
„Auch wenn man diese Einweg-E-Zigaretten aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes kritisch betrachten muss, so sind sie ein niederschwelliges Angebot an Tabakraucher, die laut Public Health England um 95 Prozent weniger schädliche und laut renommierten Studien für den Rauchausstieg doppelt so erfolgreiche E-Zigarette auszuprobieren. Voraussetzung ist, dass sie dem geltenden Regulierungsrahmen entsprechen, was laut unserer Beobachtung in vielen Fällen nicht zutrifft“, sagt Michal Dobrajc, zweiter Vorsitzender des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH).
Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen
Beim VdeH beobachtet man mit Sorge, dass eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Waren teilweise eklatant gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen, etwa gegen die Produktregistrierungs- und Kennzeichnungspflichten. Zudem enthalten sie dem Gesetz nach unzulässige Inhaltsstoffe wie Vitamine und Koffein. Selbstverständlich müssen auch Disposables allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inklusive des Abgabeverbots an Minderjährige, und dürfen in Online-Medien demnach nicht beworben werden.
Derzeit konsumieren laut der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Debra-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten) weniger als ein Prozent der Jugendlichen in Deutschland E-Zigaretten. Die Branche ist laut VdeH zudem geprägt von hohen Jugendschutzstandards. Der Verband will sich für deren Einhaltung auch in Zukunft einsetzen.
Branche nimmt Vorgaben ernst
„Die Branche nimmt die gesetzlichen Vorgaben ernst und kann es nicht dulden, wenn einzelne Akteure ihr durch gesetzeswidrige Angebote, die teilweise sogar die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, derart schaden. Wir gehen daher vehement mit allen Rechtsmitteln gegen solche Anbieter vor“, so Dobrajc weiter.
In mehreren Fällen hat der VdeH nun erfolgreich Einstweilige Anordnungen mit einem Vertriebsverbot solch gesetzeswidriger Angebote vor Gericht erwirkt und sich in anderen Fällen mit den Inverkehrbringern außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeinigt. Der VdeH ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesjustizamt eingetragen und darf wettbewerbsrechtliche Verstöße verfolgen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die festgestellten Verstöße können laut VdeH für die Anbieter gravierende Folgen haben: Neben einem Vertriebsverbot wird auch der Rückruf bereits im Markt befindlicher Ware durchgesetzt. Daneben kommt teilweise eine strafrechtliche Haftung in Betracht. Händler sollten unbedingt auf das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen achten, falls sie beabsichtigen, diese Produkte einzulisten, und ihre Vorlieferanten diesbezüglich gewissenhaft prüfen.
vi