Schlagwort: Gesetzentwurf

  • Gesetzentwurf bis Ende März

    BERLIN // Jetzt macht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Ernst in Sachen Cannabis-Legalisierung. Noch im ersten Quartal des laufenden Jahres werde sein Haus einen Gesetzentwurf vorlegen, verkündete der SPD-Politiker in einem Fernseh-Statement. Das Ministerium arbeitet demnach aktuell an einer ersten Fassung, die, so Lauterbach, gut funktionieren, zugleich aber für die EU-Kommission genehmigungsfähig sein müsse.

    Ziel des Vorstoßes ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche vor einer Abhängigkeit zu schützen und zugleich die Drogenkriminalität zurückzudrängen.

    Der Handel wartet gespannt auf die Ausgestaltung des neuen Gesetzes. Denn voraussichtlich dürfen nur lizensierte Händler Cannabis verkaufen. Ob diese Lizenzen an den Fachhandel, an Lotto-Stellen, Apotheken oder Vape-Shops gehen werden, ist noch völlig unklar.

    red

  • Abgeordnete fragen

    BERLIN // Um den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (TabStMoG) geht es in einer Kleinen Anfrage (19/29547) der FDP-Fraktion. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung die Kritik des Bundeswirtschaftsministeriums am Referentenentwurf zum TabStMoG sowie die Kritik der Gewerkschaft der Polizei aufgegriffen und in den Regierungsentwurf überführt hat.

    Empfehlung zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie
    Außerdem fragen die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Empfehlung einer EU-Studie zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie und die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt hat.

    Auch die Fraktion Die Linke hatte eine Kleine Anfrage (19/29098) zu diesem Thema gestellt (DTZ berichtete). Darin war es allerdings um die Frage gegangen, inwieweit Lobbyisten Einfluss auf den Entwurf des TabStMoG genommen hätten. Zehn Fragen hatten die Parlamentarier formuliert, die sich zum Beispiel darum drehten, welche Vorschläge Verbände und andere Dritte eingebracht hätten, die dann auch übernommen wurden. Und: „Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten wurden gegebenenfalls dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt?“ Antworten liegen noch nicht vor.

    red

  • Gesetzentwurf wird diskutiert

    BERLIN // Die Grünen wollen die Werbung für Tabak einschränken. In einem Gesetzentwurf (19/1878), der am Donnerstag, 7. Juni, in die erste Lesung geht, fordert die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter.

    Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden, heißt es in der Vorlage, die 45 Minuten lang im Plenum beraten werden soll. Danach wird der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ob die Federführung beim Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft oder beim Ausschuss für Gesundheit liegen wird, ist noch strittig.

    Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

    Mit dem Gesetz sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern.

    red
    (DTZ 22/18)

  • NRW-Landtag lehnt Gesetzesänderung ab

    DÜSSELDORF // Im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor wenigen Tagen ein Gesetzentwurf abgeschmettert worden, der das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen wieder erlauben sollte.

    darin hieß es zum Beispiel, Rauchverbote sollten nicht gelten, falls Nebenräume vollständig abgetrennt und „in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet“ seien. Außerdem sollten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ausgenommen werden, falls „keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ würden, Personen erst ab 18 Jahren Zutritt hätten und die Gaststätte am Eingang ausdrücklich als „Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sei.

    Mit diesem Vorstoß hatte die Fraktion der AfD versucht, eine Änderung des Paragraphen 3 herbeizuführen, in den ein neuer Absatz 3 – eben mit den beschriebenen Vorschlägen – eingefügt werden sollte. Zur Begründung teilte die AfD mit, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle „einen unverhältnismäßig schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Gastwirte dar“. Eine große Mehrheit der anderen Bundesländer habe in vergleichbaren Gesetzen Ausnahmen für Kleinstgaststätten und Gastronomiebetriebe mit separaten Raucherräumen vorgesehen und machte damit gute Erfahrungen.

    Laut AfD hat dagegen das in Nordrhein-Westfalen geltende „Radikalverbot“ unerwünschte Begleiterscheinungen. So gebe es ein Kneipensterben, dass die Betriebe massive Umsatzverluste verbuchen müssten. In dem Antrag wird die Dehoga mit der Aussage zitiert, vier Fünftel der Schank- und Tanzbetriebe hätten seit Einführung des Totalverbots im Jahr 2013 Umsatzeinbußen verzeichnet, zwei Drittel der Unternehmen über zehn Prozent. Außerdem würden unbeteiligte Anwohner durch Raucher belästigt, die die Gaststätten zum Rauchen verlassen müssten.

    Mit der Ablehnung des Antrags wird es wohl vorerst keinen neuen Vorstoß in dieser Richtung geben. Nach Ansicht von Beobachtern hatte der neue Gesetzentwurf schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, da er von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde.


    red

    (DTZ 42/17)

  • Drogenbeauftragte fordert Werbeverbot für Tabak

    BERLIN // Marlene Mortler (CSU) will Zigarettenwerbung auf öffentlichen Flächen verbannen. Die Drogenbeauftragte hat die Kommunen aufgefordert, die Außenwerbung zu verbieten. Im Bundestag liegt ein entsprechender Gesetzentwurf aktuell vor.

    Der Entwurf wurde bereits vom Kabinett verabschiedet, allerdings gibt es noch keinen Lesungstermin. Während die SPD drängt, hält sich die Union zurück. In der Partei herrscht Uneinigkeit über den Gesetzentwurf, den Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) eingebracht hat.
    red

    (DTZ 15/17)

  • New York will Tabak unter die Ladentheke verbannen

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Zigaretten und andere Tabakwaren verschwinden in New York City aus der öffentlichen Wahrnehmung.

    Mit dieser Vision vor Augen stellt Bürgermeister Michael Bloomberg seinen aktuellen Anti-Tabak-Gesetzentwurf der Stadtverordnetenversammlung diese Woche vor.

    Kernpunkt der Maßnahme ist die Reduzierung des Tabakkonsums bei Jugendlichen, heißt es. Dafür sollen Einzelhändler ihre Tabakwaren künftig unter der Ladentheke, in geschlossenen Schränken oder hinter Vorhängen platzieren. Die Produkte würden Medienangaben zufolge nur noch sichtbar, wenn ein Erwachsener danach fragt oder wenn sie nachgefüllt werden.

    Für die Betroffenen eine „absurde Situation“, zitiert die „Financial Times“ die Sprecher von US-Einzelhandelsverbänden. Die Einschränkung bei der Kundenberatung und der Produktpräsentation verletzte auch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Das sieht Bloomberg ganz anders und verweist Medienangaben zufolge auf Länder wie Island, Kanada, Großbritannien und Irland, die bereits den sogenannten Display ban eingeführt haben.

    In einem zweiten Gesetzentwurf will Bloomberg die Bußgelder für den Verkauf oder den Handel geschmuggelter Zigaretten erhöhen.

    (DTZ 12/13)