Schlagwort: Gesetz

  • Mehrheit für
Rauchverbot

    LONDON // Ein stricktes Anti-Tabak-Gesetz rückt in Großbritannien näher. Im Parlament hat der Entwurf die erste Hürde genommen. Bei der zweiten Lesung im Unterhaus sprachen sich 415 Abgeordnete für die Vorlage aus, während 47 dagegen stimmten, wie die britische Nachrichtenagentur PA berichtet. Die sozialdemokratische Regierung ist somit einen Schritt weiter bei der Umsetzung ihrer Pläne.

    Entwurf sieht Verkaufsverbot vor
    Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die nach dem 1. Januar 2009 geboren sind, niemals legal Zigaretten kaufen dürfen. Dazu wird das Mindestalter für den Erwerb von Tabakprodukten jährlich um ein Jahr angehoben. Zudem werden süße Aromen für E-Zigaretten eingeschränkt und deren Verpackung überarbeitet, um sie für Kinder und Jugendliche weniger attraktiv zu machen. Ein vollständiges Werbe- und Sponsoringverbot für sogenannte Vapes (Einweg-E-Zigarette) ist vorgesehen. Einweg-Produkte sollen ab Juni 2025 im Rahmen einer speziellen Umweltgesetzgebung grundsätzlich verboten werden.

    Junge Dampfer
    „Die Zahl der Minderjährigen, die dampfen, wächst alarmierend schnell. Ohne dringende Maßnahmen werden wir eine Generation von jungen Menschen haben, die langfristig süchtig sind“, sagt Gesundheitsminister Wes Streeting. „Es ist inakzeptabel, dass die schädlichen Produkte mit auffälligen Verpackungen und Geschmacksrichtungen wie ‚Regenbogenexplosion‘ und ‚Gummibärchen‘ auf Minderjährige abzielen.“

    Damit das Gesetz, das „Tobacco and Vapes Bill“, in Kraft treten kann, muss es nach drei Lesungen im Unterhaus auch das Oberhaus passieren.

    red

  • Fällt das Cannabis-Gesetz?

    BERLIN // Scheitert das neue Cannabis-Gesetz auf der Zielgeraden? DTZ hat sich die Situation angeschaut und beschreibt den möglichen Fortgang des Verfahrens.

    Während sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) schon mit der Frage beschäftigt, mit welchem THC-Gehalt im Blut man nach dem Cannabis-Konsum noch hinters Pkw-Steuer darf, wird in Berlin noch heftig darüber diskutiert, ob das geplante Gesetz tatsächlich wie vorgesehen zum 1. April umgesetzt werden kann.

    Der aktuelle Stand: Das Gesetz ist – wie berichtet – nach einigem Hin und Her durch den Bundestag gekommen. Nun muss der Bundesrat den Entwurf beraten. Zwar kann ie Länderkammer das nicht zustimmungspflichtige Gesetz nicht komplett kippen (Termin am 22. März nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe).

    Neue Hürden
    Aber: „Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen“, heißt es in der Drucksache 92 / 1 / 24.

    Und damit werden neue Hürden gesetzt. Das haben etwa Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt angekündigt. Sie möchten das Gesetz über den Vermittlungsausschuss kippen. In diesem Gremium sollen 32 Mitglieder aus Bundesrat und Bundestag einen Kompromiss erarbeiten. Dabei ist nicht geregelt, wie lange sich das Verfahren hinziehen darf.


    Parlamentarische Kniffe

    Falls es bis zum Ende der Wahlperiode keine Lösung gibt, fällt es unter das Gesetz der Diskontinuität. Im Klartext: Das Gesetz verschwindet von der Bildfläche. Und tatsächlich gibt es eine Reihe parlamentarischer Kniffe, die Verhandlungen zu verschleppen.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der das Gesetz unbedingt durchbringen möchte, greift unter diesem Druck zu ungewöhnlichen Mitteln. So kursiert eine – umstrittene – Protokollerklärung des Ministers für den 22. März, in der verstärkte Anstrengungen bei der Prävention und mehr Kontrollen im Zusammenhang mit den geplanten Cannabis-Anbauvereinigungen versprochen werden. Lauterbach versichert, die Regelungen könnten noch vor dem 1. Juli 2024 rechtssicher eingearbeitet werden. Damit ist der Vorgang erstaunlich: Es wird vor der Verabschiedung eines Gesetzes angekündigt, Änderungen umzusetzen. red

  • Ukraine zieht Klage gegen Australien zurück

    MAINZ // Die Ukraine zieht ihre Klage gegen das Plain-Packaging-Gesetz in Australien vor dem WTO-Schiedsgericht zurück.

    Das Land hatte zusammen mit der Dominikanischen Republik, Kuba, Honduras und Indonesien 2012 eine Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) eingereicht. Darin heißt es unter anderem, dass die gesetzlich vorgeschriebene Einheitspackung für Tabakprodukte ein Bruch der internationalen Abkommen zum Schutz der Markenrechte und des freien Handels sei. Stattdessen hoffe die Ukraine Medienangaben zufolge auf eine einvernehmliche Lösung mit Australien.

    Die übrigen Kläger halten an ihrer Beschwerde fest, heißt es. Es wird erwartet, dass das WTO-Schiedsgericht in der ersten Hälfte des nächsten Jahres die Klage erörtert.
    red

    (DTZ 24/15)

  • Frankreich plant Plain Packaging

    PARIS // Die französische Gesundheitsministerin Marisol Touraine hat angekündigt, dass es in Frankreich nur noch standardisierte Zigarettenpackungen, ohne Markenname und Firmenlogo geben soll.

    Damit wäre Frankreich das erste europäische und nach Australien das zweite Land weltweit, das Plain Packaging (deutsch: Einheitspackung) vorschreiben würde und das Äußere aller Zigarettenpackungen vereinheitlichen will. Damit ging das Land noch weiter als eine neue EU-Richtlinie, laut der die Fläche von Zigarettenschachteln künftig zu 65 Prozent mit Warnhinweisen und Schockfotos bedeckt sein müssen.

    In Deutschland reagiert die Industrie mit Unverständnis. „Der Vorstoß der französischen Gesundheitsministerin Marisol Touraine ist ein weiterer Alleingang eines europäischen Landes, der die angestrebte Vereinheitlichung durch die von allen EU-Mitgliedern verabschiedete TPD konterkariert. Solch ein Vorschlag untergräbt die Rechtssicherheit für Unternehmen im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt“, sagt Luc Hyvernat, Sprecher des Vorstands der Reemtsma Cigarettenfabriken.

    Das französische Verpackungsdiktat ist Teil eines umfassenden Anti-Tabak-Gesetzes, berichtet die „Welt“. Neben dem Verbot der individuellen Verpackung soll auch das Rauchen in Autos mit Kindern und das Rauchen von E-Zigaretten in einigen öffentlichen Einrichtungen verboten werden.
    red

    (DTZ 40/14)

  • Striktes Anti-Tabak-Gesetz tritt in Russland in Kraft

    MOSKAU (DTZ/red). In Russland ist Anfang Juni ein striktes Anti-Tabak-Gesetz in Kraft getreten, das das Rauchen auf öffentlichen Plätzen, in der Gastronomie, am Arbeitsplatz verbietet.

    Darüber hinaus ist die Darstellung des Rauchens auch in Filmen und Theaterstücken verboten, sofern es nicht „untrennbarer Bestandteil der künstlerischen Handlung“ ist, berichtet „Der Westen“. Weiterhin ist Tabakwerbung aus der Öffentlichkeit künftig verbannt. Bei Verstößen werden Geldbußen für Privatpersonen von umgerechnet rund 105 Euro und für Unternehmen etwa 3.150 Euro fällig.

    Das Gesetz wurde bereits 2013 im Parlament verabschiedet, allerdings mit verschiedenen Übergangsfristen, die nun abliefen, sodass die Regelung erst jetzt vollständig in Kraft tritt.

    Experten bezweifeln Medienberichten zufolge die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen.

    (DTZ 23/14)

  • SPD bremste Grüne bei Gastro-Rauchverbot aus

    BREMEN (DTZ/tk). Zum 1. Juli 2013 wird es im Bundesland Bremen ein neues „Nichtraucherschutz-Gesetz“ geben. Darauf haben sich die im kleinsten Bundesland regierenden Sozialdemokraten und Grünen geeinigt.

    Dem gefundenen Kompromiss gingen heftige Debatten innerhalb der rot-grünen Koalition voraus, denn die Grünen wollten ursprünglich mit mehrjähriger Übergangsfrist ein totales Rauchverbot in der Gastronomie erreichen. Damit konnten sie sie sich allerdings nicht durchsetzen, weil der Koalitionspartner SPD hart blieb. Darüber hinaus hatten manche Gastronomen „klare Kante“ gezeigt und Grünen-Politikern Hausverbote in ihren Lokalen erteilt.

    „Wir bedauern es sehr, dass es kein absolutes Rauchverbot gibt, und hätten uns einen noch effektiveren Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern gut vorstellen können“, kommentierte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, Kirsten Kappert-Gonther.

    In Raucherkneipen darf künftig weiter geraucht werden. Und neu ist das Zugeständnis an Wirte in Ein-Raum-Raucher-Kneipen, die fortan wieder Kleinigkeiten zum Essen wie zum Beispiel Frikadellen servieren dürfen. Vom Tisch ist ferner ein Rauchverbot im Weserstadion.

    Im Gegenzug erzielten die Grünen ein Rauchverbot in fliegenden Bauten wie etwa Festzelten. Das populäre Volksfest „Freimarkt“ wurde dabei von ihnen besonders ins Visier genommen. Neu sind ebenfalls die Rauchverbote auf Spielplätzen und in Spielotheken. Letzteres hat den Nordwestdeutschen Automaten-Verband auf den Plan gerufen. Er befürchtet „aufgrund des hohen Anteils von Rauchern unter den Gästen eine erhebliche wirtschaftliche Belastung“ und nimmt Anstoß an der Ungleichbehandlung mit dem Weserstadion, das schließlich weiterhin „bequalmt“ werden dürfen.

    (DTZ 19/13)

  • New York will Tabak unter die Ladentheke verbannen

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Zigaretten und andere Tabakwaren verschwinden in New York City aus der öffentlichen Wahrnehmung.

    Mit dieser Vision vor Augen stellt Bürgermeister Michael Bloomberg seinen aktuellen Anti-Tabak-Gesetzentwurf der Stadtverordnetenversammlung diese Woche vor.

    Kernpunkt der Maßnahme ist die Reduzierung des Tabakkonsums bei Jugendlichen, heißt es. Dafür sollen Einzelhändler ihre Tabakwaren künftig unter der Ladentheke, in geschlossenen Schränken oder hinter Vorhängen platzieren. Die Produkte würden Medienangaben zufolge nur noch sichtbar, wenn ein Erwachsener danach fragt oder wenn sie nachgefüllt werden.

    Für die Betroffenen eine „absurde Situation“, zitiert die „Financial Times“ die Sprecher von US-Einzelhandelsverbänden. Die Einschränkung bei der Kundenberatung und der Produktpräsentation verletzte auch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Das sieht Bloomberg ganz anders und verweist Medienangaben zufolge auf Länder wie Island, Kanada, Großbritannien und Irland, die bereits den sogenannten Display ban eingeführt haben.

    In einem zweiten Gesetzentwurf will Bloomberg die Bußgelder für den Verkauf oder den Handel geschmuggelter Zigaretten erhöhen.

    (DTZ 12/13)

  • Russische Filmindustrie im Verbotskorsett

    MOSKAU (DTZ/red). Russland will rauchfrei werden. Das gilt auch für Kino- und Fernsehfilme. Die Staatsduma hat ein umfassendes Rauchverbot beschlossen, das auch neue Kino- und Fernsehproduktionen einschränkt.

    Das Anti-Tabak-Gesetz beziehe sich nicht auf bereits gedrehte Filme, zitiert die Nachrichtenagentur „Rianovosti“ einen Parlamentssprecher. Inhaltlich müssen sich die Beteiligten einschränken, das heißt, dass Schauspieler im jeweiligen Film nicht mehr rauchend gezeigt werden dürfen.

    Die Maßnahmen der russischen Regierung sind weitreichend. In zweiter Lesung des Gesetzes hat das russische Parlament bestimmt, dass das Rauchen in Behörden, Krankenhäusern, Schulen sowie in Restaurants, auf Bahnhöfen und auf öffentlichen Plätzen verboten werden soll.

    Nicht nur im Film, sondern generell will der Staat den Tabak aus der Öffentlichkeit verbannen. Künftig darf die Tabakindustrie nicht mehr als Sponsor von Veranstaltungen und Filmen auftreten. Darüber hinaus denkt Russland über die Einführung von Bildwarnhinweisen auf Zigarettenschachteln und eine Anhebung der Tabaksteuer nach.

    Das Gesetz soll nach Informationen der Nachrichtagentur ab 2015 in Kraft treten. Bereits ab Mai 2013 ist der Zigarettenhandel in Kiosken untersagt.

    Kritiker zweifeln an der Wirksamkeit der Verordnung, die vor allem von der Höhe der Bußgelder abhänge. Darüber hinaus werde der Zigarettenschmuggel nach Russland zunehmen, wenn die Steuern angehoben werden, heißt es.

    (DTZ 05/13)

  • Tabakvorschriften verletzten Urheberrechte

    WINDHOEK (DTZ/red). Der Zigarettenhersteller British American Tobacco(BAT) wehrt sich gegen die Einführung von Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen in Namibia.

    Der Konzern, der 85 Prozent Marktanteil im südafrikanischen Land besitzt, behält sich nach Informationen der „Allgemeinen Zeitung Windhoek“ rechtliche Schritte gegen die Maßnahme vor.

    Hintergrund ist eine Überarbeitung des noch nicht verabschiedeten Nichtraucherschutz-Gesetzes, die aktuell im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

    Darin wird unter anderen ein generelles Rauchverbot für öffentliche Plätze und Gebäude angekündigt. Die Regierung will außerdem ein Rauchverbot in der Gastronomie einführen, das keine Ausnahmen wie abgetrennte Raucherräume vorsieht. Das Aufstellen von Zigarettenautomaten ist laut geplantem Gesetz verboten.

    Tabakfirmen werden außerdem verpflichtet, Zigarettenschachteln mit Gesundheitswarnungen inklusive Bildwarnhinweisen zu versehen und über die Inhaltsstoffe der Zigaretten zu informieren. Das Kennzeichnen der Packungen mit Begriffen wie „mild“ oder „leicht“ ist künftig untersagt.

    Letztlich sollen die Bild- und Textwarnhinweise laut Informationen der Tageszeitung rund 60 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung bedecken. Bat kritisiert, dass eine individuelle Gestaltung der Marken nicht mehr möglich sei und eine Vereinheitlichung der Zigarettenmarken vorangetrieben werde. Das Unternehmen sieht in der „Standardisierung“ von Zigarettenschachteln auch eine Verletzung des Urheberrechts, schreibt die Zeitung.

    (DTZ 47/11)

  • In Spanien wenig Akzeptanz für Rauchverbot

    LAS PALMAS (DTZ/red). Das spanische Rauchverbot stößt auf wenig Gegenliebe. Viele Raucher wollen das neue Anti-Tabak-Gesetz nicht akzeptieren, schreibt das Online-Magazin „Comprendes“.

    Beispielsweise sind von Februar bis April etwa 3 000 Inspektionen wegen des Antirauchgesetzes vorgesehen. Allein im Februar wurden auf den Kanaren 815 Inspektionen durchgeführt, bei denen es zu 21 Bußgeldforderungen kam. Im Januar und Februar wurden insgesamt 38 Strafen auf der Inselgruppe verhängt. Zur Tendenz in den nächsten Monaten wollen sich die Behörden laut Presseangaben nicht äußern.

    (DTZ 13/11)