Schlagwort: Gerichtshof

  • Zusatzsteuer okay

    LUXEMBURG // Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einen in Deutschland schwelenden Steuerstreit geklärt. Es geht um die Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak, wie er etwa in Iqos- und Glo-Geräten und konsumiert wird.

    Die Abgabe, die seit Januar 2022 zusätzlich zur herkömmlichen Tabaksteuer zu zahlen ist, ist vereinbar mit EU-Recht (Urteil vom 14.3.2024, Az. C 336 / 22, siehe Link unten). Die „Legal Tribune Online“ weist darauf hin, dass die kumulierten Steuern aus herkömmlicher Tabaksteuer und Zusatzsteuer damit immer noch etwa 20 Prozent unter dem Steuersatz für Zigaretten liegen.

    Neue Steuer laut Klägerin mit EU-Recht nicht vereinbar
    Geklagt hatte die f6 Cigarettenfabrik GmbH & Co. KG, eine deutsche Tochter von Philip Morris. Die Klägerin stellt Tabak-Sticks für Iqos-Geräte her und hält die Zusatzsteuer für rechtswidrig. Sie erhob deshalb beim Finanzgericht (FG) Düsseldorf Klage: Die neue Steuer sei mit Unionsrecht nicht vereinbar, da diese es EU-Ländern erlaube, zusätzliche Steuern zu erheben, allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen – und die seien nicht erfüllt.

    Das zunächst zuständige Finanzgericht Düsseldorf hatte die Frage dem EuGH vorgelegt und muss jetzt neu entscheiden, ist aber an die richterlichen Vorgaben aus Luxemburg gebunden. red

  • Efta-Gerichtshof gegen Präsentationsverbot

    LUXEMBURG (DTZ/pnf). Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, der die Länder Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island angehören, hat in einem von Philip Morris Norway AS angestrengten Verfahren festgestellt, dass das Verbot der offenen Verkaufspräsentation für Tabakwaren in Norwegen ein Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs darstellt, wenn es die Vermarktung von Produkten aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums tatsächlich stärker benachteiligt als importierte Tabakwaren, die bis vor kurzer Zeit noch in Norwegen hergestellt wurden und daher bei den Verbrauchern bekannter seien als erstgenannte Waren.

    Das norwegische Gericht, das den Fall vor den Efta-Gerichtshof brachte, soll nun entscheiden, ob tatsächlich eine Handelsdiskriminierung erfolgt. Das Urteil des Luxemburger EFTA-Gerichtshofs könnte in dieser Frage durchaus richtungsgebenden Charakter für die juristische Sichtweise innerhalb der EU haben, in der ja einige Länder ebenfalls Schritte für ein Präsentationsververbot für Tabakwaren am PoS beabsichtigen, wie auch für die EU-Kommission, die im Rahmen der Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie entsprechende Vorschläge vorgelegt hat.

    (DTZ 37/11)