DÜSSELDORF // Zum 1. Oktober 2014 haben die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle in NRW von bislang 100 Euro auf 1250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht.
Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr von den Annahmestellen und nicht von der Westdeutschen Lotterie (WestLotto) – als Veranstalter von Glücksspielen in NRW – zu zahlen sei.
Dagegen wehrte sich der Verband – und hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis hat die Politik auf den Plan gerufen. Nachdem sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW in die Angelegenheit eingemischt hat, hat sich nunmehr Finanzminister Dr. Walter-Borjans persönlich eingeschaltet. Mit Schreiben vom 23. April hat der Minister angeboten, die Thematik mit LTV-Geschäftsführer Tobias Buller (39) persönlich zu erörtern. Das Gespräch ist für 8. Juni terminiert.
Buller: „Wir sind froh, dass nunmehr offensichtlich Bewegung in das Thema kommt – für immerhin über 3600 Annahmestellen in NRW. Möglicherweise lässt sich auf dieser Ebene ein Rechtsstreit mit dem Land noch vermeiden; die notwendigen Beschlüsse für ein Klageverfahren haben die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung am 26. April jedenfalls gefasst.“
pi
(DTZ 18/15)